Alkohol im Straßenverkehr: Ab wann ist man fahruntüchtig?
Nach dem Gesetz ist es untersagt ein Auto zu fahren, wenn man fahruntüchtig ist. Ein solches Verbot ist angesichts der sonst bestehenden teilweise erheblichen Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auch naheliegend. Doch ab wann liegt eine Fahruntüchtigkeit eigentlich vor?
Ab wann ist man fahruntüchtig?
Von einer Fahruntüchtigkeit geht man allgemein aus, wenn der Führer eines Fahrzeugs infolge von körperlichen oder geistigen Mängeln nicht mehr fähig ist, den Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht zu werden und sein Fahrzeug sicher zu führen. Einer der häufigsten Ursachen der Fahruntüchtigkeit ist der Genuss von Alkohol. Es kommen aber auch andere Gründe in Betracht, wie etwa Drogenkonsum oder Fieber. Zudem kann sich die Fahruntüchtigkeit aufgrund einer Amputation oder Schwerhörigkeit ergeben.
Im Folgenden wird die bedeutendste Ursache der Fahruntüchtigkeit in den Blick genommen: der Alkohol.
Bei der Fahruntüchtigkeit wegen Alkoholkonsums wird zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit unterschieden.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille aufweist. Wird ein solcher Wert festgestellt, ist von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen (Bundesgerichtshof, Beschluss from 28.06.1990, Fn. 4 StR 297/90). Dieser Wert gilt im Übrigen auch für Kutscher (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil from 25.02.2014, Fn. 1 Ss 204/13), Führer eines motorisierten dreirädrigen Krankenfahrstuhls (Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss from 13.12.2010, Fn. 2 St OLG Ss 230/10) und für Nutzer eines Segways (Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss from 19.12.2016, Fn. 1 Rev 76/16). Bei Radfahrern liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille.
Relative Fahruntüchtigkeit
Relativ fahruntüchtig ist jemand, bei dem eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,3 Promille gemessen wird. Ein solch gemessener Wert führt aber noch nicht zur Bejahung einer Fahruntüchtigkeit. Vielmehr müssen noch weitere, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten, wie etwa Schlangenlinienfahren, Torkeln oder Lallen. Nur wenn solche weiteren Umstände vorliegen, kann von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden.
Was sind die Folgen einer Fahruntüchtigkeit?
Wird bei einem Autofahrer die absolute oder relative Fahruntüchtigkeit festgestellt, so macht er sich zumindest wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar. Gefährdet der Autofahrer durch seine Trunkenheitsfahrt zudem noch Menschen oder Sachen von bedeutenden Wert, so kann er sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315c StGB) strafbar machen. Beide Straftaten können eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen.
Lassen sich bei einer relativen Fahruntüchtigkeit keine Ausfallerscheinungen feststellen, so kommt ab einem Promillewert von 0,5 eine Ordnungswidrigkeit in Betracht. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 € geahndet werden (§ 24a StVG).
Warum redet man immer nur von Autofahrer?
Radfahrer die unter Alkoholeinfluss fahren, stellen eine noch größere Gefahr dar, vor allen Dingen für sich selbst.
Meist sind sie die Unterlegenden bei einem Unfall, oder verursachen einen wegen unzureichenden Verhalten im Straßenverkehr und sind dann verschwunden.
Man könnte auch Fahrradfahrerflucht dies nennen.
Darf man sein Moped unter Alkohol (1,8 ‰) schieben?
Man darf, aber der Motor darf nicht in Betrieb sein und man darf sich auch nicht seitlich z.B. auf den Fußraster stellen und anschieben, ähnlich einem Roller. Das würde bereits das Merkmal des "Führens eines Fahrzeugs" erfüllen.
Wann verjährt eine Alkoholfahrt?
Wie hier beschrieben ist der Gleichheitsgrundsatz ausgehebert, denn Fahruntüchtigkeit kann nicht unterschieden werden von der Benutzung der Fahrgelenheit. Das ein Fahrzeugführer eher Fahruntüchtig ist als ein Radfahrer ist absoluter Schwachsinn.
Lediglich die Gefahr von einem Fahrzeug ist größer, aber der Fahrradfahrer stellt durch seine Fahruntüchtigkeit eine viel größere Gefahr dar.
Für mich gilt immer noch die Gesetzesregel, so gäbe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt, alle Teilnehmer im Atrassenverkehr dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol stehen.
Aber im bundesdeutschen Gesetz gibt es ja Unterschiede, die ich immer noch hoffe irgendwann einmal im Gleichklang gebracht werden.
Für mich stellen die Radfahrer hier in der Großstadt so wie sie sich vielfach verhalten, die größte Gefahr im Straßenverkehr dar.