Balkonnutzung: Was darf ein Mieter alles auf dem Balkon tun?
Was darf ein Mieter alles auf dem Balkon tun?
Grundsätzlich kann ein Mieter seinen Balkon nutzen, wie er es möchte. Dies gilt jedenfalls solange, wie er seine Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise stört. Zudem ist es regelmäßig nicht erlaubt, bauliche Veränderungen an dem Balkon vorzunehmen. Es kann aber in Einzelfällen ein Anspruch auf Genehmigung durch den Vermieter bestehen. Auch eine Balkonnutzung, die das Erscheinungsbild des Wohnhauses verändert, ist grundsätzlich nicht gestattet.
Nachfolgend werden einige zulässige und unzulässige Nutzungsmöglichkeiten aufgelistet und erläutert was dabei zu beachten ist:
Anbringung eines Sichtschutzes
Die Anbringung eines Sichtschutzes an der Balkonbrüstung ist in der Regel zulässig, solange er nur bis zur Höhe des Handlaufs geht (Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.09.1998, Az. 212 C 124/98). Unzulässig ist dagegen das Anbringen eines Vorhangs, welcher den gesamten Balkon abschließt (Amtsgericht Münster, Urteil vom 18.07.2001, Az. 48 C 2357/01).
Installation einer Markise
Möchte sich ein Mieter vor der Sonne mit einer Markise schützen, so ist dies regelmäßig vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst und daher gestattet (Amtsgericht München, Urteil vom 07.06.2013, Az. 411 C 4836/13 und Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 30.11.2011, Az. 820 C 79/11).
Sex auf dem Balkon
Ist der Balkon für andere Mieter einsehbar, so ist es nicht erlaubt dort sexuelle Handlungen vorzunehmen, da dies den Hausfrieden stört (Amtsgericht Bonn, Urteil vom 17.05.2006, Az. 8 C 209/05).
Anbringung von Lichterketten
Sehen Sie dazu folgende Rechtsfrage: Darf ich Lichterketten an meinem Balkon und meinen Fenstern anbringen?
Rauchen auf dem Balkon
Näheres dazu finden Sie hier: Darf man auf dem Balkon rauchen?
Anbringung von Blumenkästen
Inwiefern dies gestattet ist, können Sie hier nachlesen: Darf man außerhalb des Balkons Blumenkästen anbringen?
Grillen auf dem Balkon
Zu diesem Thema finden Sie hier mehr: Grillen auf dem Balkon - Darf man auf dem Balkon grillen?
Wäschetrocknen auf dem Balkon
Lesen Sie dazu mehr hier: Wäschetrocknen: Darf man als Mieter Wäsche auf dem Balkon trocknen?
Installation einer Parabolantenne
Sehen Sie dazu folgende Rechtsfrage: Darf man als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Parabolantenne auf dem Balkon anbringen?
Anbringung eines Katzennetzes
Lesen Sie zu diesem Thema folgende Rechtsfrage: Katzennetz: Darf man als Mieter ein Katzen- oder Fangnetz an seinem Balkon anbringen?
Aufhängen von Fahnen oder Flaggen zur Welt- oder Europameisterschaft
Näheres zum Thema finden Sie hier: Darf man als Mieter zur Fußballweltmeisterschaft oder Europameisterschaft Fahnen und Flaggen an seinen Balkon hängen?
Nicht erlaubt ist, z.B.:
Anpflanzung eines Baums
Ein Wohnungsmieter darf auf einer Loggia oder einem BAlkon keinen Baum anpflanzen, da dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons entspricht. Der Mieter kann sich in einem solchen Fall auch nicht auf Art. 20a GG berufen (Landgericht München I, Beschluss vom 08.11.2016, Az. 31 S 12371/16).
Darf ich latenrost auf den balkon stellen