Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung?
Durch eine Abfindung soll der Verlust des Arbeitsplatzes infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschädigt werden. Wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet, meinen manche Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung zu haben. Doch ist dies richtig? Hat man als Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stets einen Anspruch auf eine Abfindung?
Hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung?
Ein Arbeitnehmer hat nicht stets einen Anspruch auf eine Abfindung, sobald das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dennoch gibt es einige Fälle, in denen ein Abfindungsanspruch bestehen kann.
Abfindung aufgrund Arbeits- oder Tarifvertrags
Ein Anspruch auf Abfindung kann in einem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt werden. Ist dies der Fall, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt den Arbeitnehmer vor die Wahl zu stellen entweder die Abfindung zu erhalten oder aber eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für das letztere, so kann der Arbeitgeber die Auszahlung der vereinbarten Abfindung verweigern (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.05.2006, Az. 4 AZR 189/05).
Abfindung durch Sozialplan
Zudem kann ein Sozialplan die Auszahlung einer Abfindung beinhalten. Dessen Höhe kann innerhalb eines Sozialplans von der Altersstufe des Arbeitnehmers abhängig gemacht werden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, Az. 1 AZR 764/09). Eine Ausschlussklausel, wonach ein Abfindungsanspruch dann nicht besteht, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt, ist bei einem Sozialplan jedoch nicht zulässig.
Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung
Einen Anspruch auf eine Abfindung sieht das Gesetz nur im Fall des § 1a Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vor. Danach steht dem Arbeitnehmer ein Abfindungsanspruch zu, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Auf diese gesetzliche Möglichkeit muss der Arbeitgeber aber in der Kündigung hinweisen.
Abfindung zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage
Eine Abfindung kann darüber hinaus vom Arbeitgeber in den Fällen angeboten werden, in denen er eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer wegen der Kündigung beenden oder gleich vermeiden will. Ist der Wunsch des Arbeitgebers den Arbeitnehmer los zu werden besonders groß und befürchtet er den Kündigungsschutzprozess zu verlieren, ist das Angebot einer Abfindung sogar der Regelfall.
Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen?
Die Höhe einer Abfindung ist regelmäßig frei verhandelbar. Man wird jedoch sagen können, dass die Abfindungshöhe davon abhängig ist, wie sehr der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden will und wie hoch die Chancen einer wirksamen Kündigung sind. Als grobe Regelungen gilt aber, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung angemessen ist. Nur im Fall des § 1a KSchG wird die Abfindungshöhe auf die Hälfte des Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr begrenzt.