Bestattung: Wer bestimmt über die Art einer Beerdigung und den Bestattungsort?
Wenn ein Mensch gestorben ist, stellt sich die Frage wie und wo er zu beerdigen ist. In bestimmten Fällen kann der Verstorbene selbst Anordnungen über die Art seiner Bestattung getroffen haben. Doch was ist, wenn es an einer solchen Anordnung fehlt? Wer bestimmt in diesem Fall über die Art und den Ort der Beerdigung? Steht dieses Recht den Angehörigen oder den Erben zu?
Wer bestimmt über die Art einer Beerdigung und den Bestattungsort?
Das Recht über die Art und den Ort der Bestattung eines Verstorbenen zu bestimmen, ist vom Recht der Totenfürsorge umfasst. Dieses Totenfürsorgerecht steht aufgrund der familienrechtlichen Bindung zum Verstorbenen grundsätzlich den nächsten Verwandten zu. Dazu gehören der Ehegatte sowie die Verwandten in gerader Linie. Dem Erben steht demgegenüber nicht das Totenfürsorgerecht zu (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.03.1989, Az. 16 U 82/88). Dieser darf, soweit er kein nächster Verwandter des Verstorbenen war, nicht über die Bestattungsart und den Beerdigungsort entscheiden.
Können die nächsten Verwandten frei über die Art und den Ort der Bestattung entscheiden?
Es ist zu beachten, dass den nächsten Angehörigen das Totenfürsorgerecht nicht uneingeschränkt zusteht. Vielmehr muss es unter Berücksichtigung des ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willens des Verstorbenen ausgeübt werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992, Az. XII ZR 58/91, ebenso Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2015, Az. 171 C 12772/15). Dieser entscheidet zunächst maßgeblich über die Art und den Ort der Beerdigung. So ist es möglich, dass der Verstorbene eine Bestattungsverfügung erließ, einem Dritten eine Bestattungsvollmacht ausstellte oder zu Lebzeiten Äußerungen über die Bestattungsart und den Bestattungsort tätigte. Diese Möglichkeiten sind gegenüber dem Totenfürsorgerecht der nächsten Verwandten vorrangig. Nur wenn der Wille des Verstorbenen keine Anhaltspunkte ergibt, dürfen die nächsten Verwandten über die Art und den Ort der Beerdigung entscheiden.
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Bestattung. Interessant, dass das Recht zu bestimmen, wie und wo man bestattet wird zur Totenfürsorge gehört und damit grundsätzlich den nächsten Verwandten zusteht. Ich nehme mal an, dass diese dann auch einen Bestatter kontaktieren müssen? Ich möchte mich vorab um einige formale Dinge schon selbst kümmern und wollte mich daher hier zur Rechtslage informieren.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bestimmung der Art der Bestattung und des Bestattungsort. Gut zu wissen, dass dies in Deutschland im Totenfürsorgerecht geregelt ist. Ich möchte mich lieber schon zu Lebzeiten um solche Modalitäten kümmern, um sicher zu sein, dass es so abläuft, wie ich mir das vorstelle.
Wer MUSS nach Tod des Vaters denn die Grabstätte von dessen Eltern (als Einzelkind) übernehmen ? "Übergang von Rechten an Wahlgrabstätten"
Was wenn im Nachhinein eine Verfügung gefunden wird die nicht mit der Entscheidung der Angehörigen übereinstimmt. Hat das rechtliche Konsequenzen? Also man macht Urnenbestattung in Wochen später taucht in Wohnung Wille zur erdbestattung auf.
Ich wüsste gerne ob bei Insolvenz des Toten die Kinder eine auf Wunsch des Sozialhilfe Bedürftigen Verstorbenen teure Erdbestattung zahlen müssen wenn sie nichts erben und stattdessen selbst zahlen müssen !