Toten­fürsorge18.08.2016

Bestattung: Wer bestimmt über die Art einer Beerdigung und den Bestattung­sort?

Wenn ein Mensch gestorben ist, stellt sich die Frage wie und wo er zu beerdigen ist. In bestimmten Fällen kann der Verstorbene selbst Anordnungen über die Art seiner Bestattung getroffen haben. Doch was ist, wenn es an einer solchen Anordnung fehlt? Wer bestimmt in diesem Fall über die Art und den Ort der Beerdigung? Steht dieses Recht den Angehörigen oder den Erben zu?

Wer bestimmt über die Art einer Beerdigung und den Bestattung­sort?

Das Recht über die Art und den Ort der Bestattung eines Verstorbenen zu bestimmen, ist vom Recht der Toten­fürsorge umfasst. Dieses Toten­fürsorge­recht steht aufgrund der familien­rechtlichen Bindung zum Verstorbenen grund­sätzlich den nächsten Verwandten zu. Dazu gehören der Ehegatte sowie die Verwandten in gerader Linie. Dem Erben steht demgegenüber nicht das Toten­fürsorge­recht zu (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.03.1989, Az. 16 U 82/88). Dieser darf, soweit er kein nächster Verwandter des Verstorbenen war, nicht über die Bestattungs­art und den Beerdigungs­ort entscheiden.

Können die nächsten Verwandten frei über die Art und den Ort der Bestattung entscheiden?

Es ist zu beachten, dass den nächsten Angehörigen das Toten­fürsorge­recht nicht uneingeschränkt zusteht. Vielmehr muss es unter Berücksichtigung des ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willens des Verstorbenen ausgeübt werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992, Az. XII ZR 58/91, ebenso Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2015, Az. 171 C 12772/15). Dieser entscheidet zunächst maßgeblich über die Art und den Ort der Beerdigung. So ist es möglich, dass der Verstorbene eine Bestattungs­verfügung erließ, einem Dritten eine Bestattungs­vollmacht ausstellte oder zu Lebzeiten Äußerungen über die Bestattungs­art und den Bestattung­sort tätigte. Diese Möglichkeiten sind gegenüber dem Toten­fürsorge­recht der nächsten Verwandten vorrangig. Nur wenn der Wille des Verstorbenen keine Anhalts­punkte ergibt, dürfen die nächsten Verwandten über die Art und den Ort der Beerdigung entscheiden.

Quelle:refrago/rb
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5 Gedanken zu „Bestattung: Wer bestimmt über die Art einer Beerdigung und den Bestattung­sort?

  • 13. März 2022 um 14:40 Uhr
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    Vielen Dank für diesen Beitrag über die Bestattung. Interessant, dass das Recht zu bestimmen, wie und wo man bestattet wird zur Totenfürsorge gehört und damit grund­sätzlich den nächsten Verwandten zusteht. Ich nehme mal an, dass diese dann auch einen Bestatter kontaktieren müssen? Ich möchte mich vorab um einige formale Dinge schon selbst kümmern und wollte mich daher hier zur Rechtslage informieren.

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  • 25. Oktober 2021 um 22:39 Uhr
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    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bestimmung der Art der Bestattung und des Bestattungsort. Gut zu wissen, dass dies in Deutschland im Toten­fürsorge­recht geregelt ist. Ich möchte mich lieber schon zu Lebzeiten um solche Modalitäten kümmern, um sicher zu sein, dass es so abläuft, wie ich mir das vorstelle.

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  • 27. April 2020 um 14:48 Uhr
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    Wer MUSS nach Tod des Vaters denn die Grabstätte von dessen Eltern (als Einzelkind) übernehmen ? "Übergang von Rechten an Wahlgrabstätten"

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  • 8. März 2019 um 7:07 Uhr
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    Was wenn im Nachhinein eine Verfügung gefunden wird die nicht mit der Entscheidung der Angehörigen übereinstimmt. Hat das rechtliche Konsequenzen? Also man macht Urnenbestattung in Wochen später taucht in Wohnung Wille zur erdbestattung auf.

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  • 14. Oktober 2016 um 12:37 Uhr
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    Ich wüsste gerne ob bei Insolvenz des Toten die Kinder eine auf Wunsch des Sozialhilfe Bedürftigen Verstorbenen teure Erdbestattung zahlen müssen wenn sie nichts erben und stattdessen selbst zahlen müssen !

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