Betriebskostennachzahlung: Kann der Vermieter kündigen, wenn man Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung nicht bezahlt?
Nicht immer ist ein Mieter mit der erhaltenen Betriebskostenabrechnung einverstanden. Manchmal hat er Einwände gegen bestimmte oder sogar alle Nebenkostenpositionen und weigert sich daher die geforderte Nachzahlung zu zahlen. Doch riskiert der Mieter damit nicht eine Kündigung durch den Vermieter? Darf ein Vermieter eine Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die Betriebskostenabrechnung für falsch hält und folglich die Nachzahlung nicht leistet?
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Januar 2016 die Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung gesenkt (vgl. BGH lockert Anforderungen an Vermieter beim Streit um die Nebenkostenabrechnung). Daher stellt sich umso mehr die Frage, was passiert, wenn man als Mieter Nachforderungen des Vermieters aus der Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt.
Darf einem Mieter aufgrund Nichtzahlung der Betriebskostenabrechnung gekündigt werden?
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin kann die Nichtzahlung einer Betriebskostennachzahlung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Denn seiner Ansicht nach handele es sich bei den Nachzahlungen um laufende Mietzahlungen im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b) BGB und damit um eine Hauptleistungspflicht des Mieters. Nebenkosten seien Teil der Miete. Komme der Mieter daher mit der Nachzahlung eines Betrags in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug, so sei eine fristlose Kündigung zulässig (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 24.11.2015, Az. 63 S 158/15 und Landgericht Berlin, Urteil vom 20.02.2015, Az. 63 S 202/14). Dies gelte jedoch selbstverständlich dann nicht, wenn die erhobenen Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung begründet sind. In diesem Fall ist der Mieter berechtigt, eine Nachzahlung zu verweigern und kommt nicht schuldhaft in Zahlungsverzug.
Wie könnte man sich als Mieter geschickt verhalten?
Da die Frage der Berechtigung der Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung vom Mieter falsch beurteilt werden kann und er somit eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses riskiert, empfiehlt es sich die Nachzahlung unter Vorbehalt zu zahlen und anschließend eine Rückforderung zu prüfen.
Was ich nicht verstehe, ist folgendes: Das die Vorauszahlungen zur Miete gehören ist unstrittig. Ist ja vereinbart, man weiß also was auf einen zukommt. Allerdings ist doch der Teil der Miete (BK) eigentlich dem Vermieter/HV treuhänderisch übergeben, weil ja auch der noch nicht weiß, was kostet es am Ende wirklich und da er ja zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist, muß ich die Rechnungen in Ruhe prüfen können, und manche Sachen sind einfach mal nicht vereinbart oder wirksam vereinbart. Wie kann ein Gericht daher entscheiden, dass eine fristlose Kündigung rechtens ist. Hinzu kommt aus meiner Sicht, Hauptpflicht des Mieters ist die vereinbarte Pacht Miete zu zahlen, Hauptpflicht des Vermieters, er muß die Nutzung gewährleisten. Und dann kommen die Nebenpflichten wie eben kosten, die mit der Nutzung zusätzlich entstehen, deren Höhe man jedoch nicht vorher vereinbaren kann. Nebenpflicht des Vermieters Abrechnung erstellen und diese muß prüffähig sein.
Vertritt der Mieter die Ansicht: Das eine Erhöhung der NK
von 2 Monatsmieten – Kaltmieten ist anzunehmen –
zuviel ist/ nicht richtig ist – muss er sich anwaltlich beraten lassen
können – ggf. den Fall gerichtlich klären.
Das dauert aber doch Zeit. Bis man einen Anwalt gefunden hat –
bis man einen Termin hat …
Warum sollte in dem Fall eine "fristlose Kündigung" gerechtfertigt
sein? Das sieht mir sehr gewollt aus – riecht nach Mobbing …
– !Dies gelte selbstverständlich nicht, wenn die erhobenen
Einwände begründet sind …"! das entscheidet letztendlich
aber erst das Gericht.
Also doch erst einmal zahlen …und dann – vielleicht …
Da kann man dem Mieter nur wünschen – das er auf diese
Weise schnell aus einem Vertrag bei dieser Art Vermieter heraus
kommt und er sich bereits anders orientiert hat.
Ach so – "In Höhe von 2 Monatsmieten in Verzug" => fristlose Kündigung. – Zumal diese Rechnungen in der Urlaubs/Ferienzeit
rausgehen der Mieter ggf nicht da ist … praktisch.
Ist man fristlos gekündigt und zieht aus – muss man dann trotzdem überhöhte Rechnungen bezahlen?
Man kann ja nicht unbedingt seinen Nachbar von weit weg
anrufen – ist schon eine Rechnung da? Der hat evt keine erhalten
oder hat "ein Guthaben" und erhält eine Rückzahlung.
Während Andere ca 1000 Euro "nachzahlen" sollen
Berlin braucht Geld und Wohnungen. Alles klar!
Betriebskosten "2 Monatsmieten" ah und verlangt der Vermieter
6-7 Monatsmieten zuzüglich zu den geleisteten Nebenkosten+
Miete als "Nachzahlung" dann sollte der Mieter tunlichst "betreut"
sein – denn als normaler Mieter zahlt er das in keinem Fall.
(Also 900 Euro für ein 23 qm Appartement – aus dem man auch
noch jeden Tag ca 12 Stunden weg war oder ganz aus dem Land
weg war für mehrere Tage mehrfach im Jahr fast jeden Monat.)
"Betreuer" zahlen alles was kommt ohne Hinzugucken.
Amtsggerichte weisen alles vom "Betreuten" zurück.
("Der Betreuer vertritt …" oder sollte wenn er denn könnte/wollte)
Staatsanwälte müssen auch nicht rechnen können.