Hausflur29.11.2018

Darf ein Rollator oder eine Gehilfe im Hausflur abgestellt werden?

Gerade ältere Menschen können auf einen Rollator oder eine Gehilfe angewiesen sein, um ihren Alltag zu meistern. Besitzt der Mieter einer Wohnung ein solches Gefährt, stellt sich die Frage, ob es im Hausflur abgestellt werden darf. Dies kann einerseits praktisch sein, da ein Rollator nur schwer von älteren Menschen die Treppe herauf­getragen werden kann. Anderer­seits beengt die Gehilfe den meist schon nicht großzügig geschnittenen Hausflur zusätzlich. Darf also ein Rollator oder eine Gehilfe im Hausflur abgestellt werden?

Darf ein Rollator oder eine Gehilfe im Hausflur abgestellt werden?

Ein Rollator oder eine Gehilfe darf grund­sätzlich im Hausflur abgestellt werden.
So müsse nach einer Entscheidung des Land­gerichts Hannover aus dem Jahr 2005 in einem Mehr­familien­haus für Rollatoren ein Abstell­platz ermöglicht werden. Allerdings dürfe ein Vermieter verlangen, dass der Rollator platz­sparend zusammen­geklappt abgestellt werde (Landgericht Hannover, Urteil from 17.10.2005, Fn. 20 S 39/05).
Das Amtsgericht Reckling­hausen unterstützte diese Ansicht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2014. Es entschied, dass ein geh­behinderter Mieter berechtigt sei seinen Rollator neben der Haustür abzustellen, wenn dadurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen entstehen. Der Vermieter sei in diesem Fall verpflichtet, das Abstellen zu dulden (Amtsgericht Recklinghausen, Urteil from 27.01.2014, Fn. 56 C 98/13).
Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage: Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt werden?

source:refrago/rb
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2 Gedanken zu „Darf ein Rollator oder eine Gehilfe im Hausflur abgestellt werden?

  • 3. Dezember 2018 um 11:22 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei der "Gehhilfe" fehlt im Text ein "h",
    sonst würde es sich ja um einen Gehilfen handeln,
    den ich im Hausflur abstellen darf.

    Freundliche Grüße

    Dipl.-Päd. Manfred Wolter

    Regionalpartner Familienratgeber AKTION MENSCH

    Burgstr. 52
    57518 Betzdorf
    02741 / 1821801 0176 / 35133609

    Antwort
    • 8. Dezember 2018 um 15:02 Uhr
      Permalink

      Sehr geehrter Herr Wolter,
      in Ihrem Text fehlt die Sozialkompetenz.
      Das ist sehr traurig, falls Sie wirklich für die Aktion Mensch arbeiten sollten.
      MfG Holger Fuchs
      PS:Sollten Sie in meinem Text auch Rechtschreibfehler finden, dann dürfen Sie die behalten

      Antwort

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