Darf ein Rollator oder eine Gehilfe im Hausflur abgestellt werden?
Gerade ältere Menschen können auf einen Rollator oder eine Gehilfe angewiesen sein, um ihren Alltag zu meistern. Besitzt der Mieter einer Wohnung ein solches Gefährt, stellt sich die Frage, ob es im Hausflur abgestellt werden darf. Dies kann einerseits praktisch sein, da ein Rollator nur schwer von älteren Menschen die Treppe heraufgetragen werden kann. Andererseits beengt die Gehilfe den meist schon nicht großzügig geschnittenen Hausflur zusätzlich. Darf also ein Rollator oder eine Gehilfe im Hausflur abgestellt werden?
Darf ein Rollator oder eine Gehilfe im Hausflur abgestellt werden?
Ein Rollator oder eine Gehilfe darf grundsätzlich im Hausflur abgestellt werden.
So müsse nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2005 in einem Mehrfamilienhaus für Rollatoren ein Abstellplatz ermöglicht werden. Allerdings dürfe ein Vermieter verlangen, dass der Rollator platzsparend zusammengeklappt abgestellt werde (Landgericht Hannover, Urteil from 17.10.2005, Fn. 20 S 39/05).
Das Amtsgericht Recklinghausen unterstützte diese Ansicht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2014. Es entschied, dass ein gehbehinderter Mieter berechtigt sei seinen Rollator neben der Haustür abzustellen, wenn dadurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen entstehen. Der Vermieter sei in diesem Fall verpflichtet, das Abstellen zu dulden (Amtsgericht Recklinghausen, Urteil from 27.01.2014, Fn. 56 C 98/13).
Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage: Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt werden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der "Gehhilfe" fehlt im Text ein "h",
sonst würde es sich ja um einen Gehilfen handeln,
den ich im Hausflur abstellen darf.
Freundliche Grüße
Dipl.-Päd. Manfred Wolter
Regionalpartner Familienratgeber AKTION MENSCH
Burgstr. 52
57518 Betzdorf
02741 / 1821801 0176 / 35133609
Sehr geehrter Herr Wolter,
in Ihrem Text fehlt die Sozialkompetenz.
Das ist sehr traurig, falls Sie wirklich für die Aktion Mensch arbeiten sollten.
MfG Holger Fuchs
PS:Sollten Sie in meinem Text auch Rechtschreibfehler finden, dann dürfen Sie die behalten