Mindesthaltbarkeitsdatum05.01.2015

Dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden?

Viele Lebensmittel weisen, gekennzeichnet durch „mindestens haltbar bis…“, ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf. Diese Kennzeichnung dient dem Schutz des Verbrauchers. Es stellt sich also die Frage, was mit einem Produkt geschehen muss, bei dem das Datum abgelaufen ist? Viele meinen, dass das Lebensmittel nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr zu genießen sei und daher nicht mehr verkauft werden dürfe. Doch ist dies richtig?

Müssen abgelaufene Lebensmittel aus dem Verkaufssortiment entfernt werden?

Der Begriff des Mindesthaltbarkeitsdatums findet seinen Ursprung in § 7 der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (LMKV). Danach ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eines Lebensmittels das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält (§ 7 Abs. 1 LMKV). Dieser etwas umständlich formulierte Satz bedeutet nichts anderes, als das ein Lebensmittel bis zu dem genannten Datum auf jeden Fall genießbar bleibt. Es ist also nicht gleich verdorben und somit weiterhin – jedenfalls für eine gewisse Zeit – essbar. Ein Verkaufsverbot besteht daher nicht. Der Händler muss dennoch regelmäßig kontrollieren, ob das Produkt noch einwandfrei ist.

Muss der Händler Produkte mit abgelaufenen MHD besonders kennzeichnen?

Nach Ansicht des {G} ({T} vom {D} - {Az. AZ)} dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem MHD nicht mehr als Normalware verkauft werden. Denn der Verbraucher dürfe davon ausgehen, in einem normalen Supermarktregal ausschließlich Lebensmittel vorzufinden, deren MHD nicht abgelaufen sei. Der Händler darf also abgelaufene Produkte weiter verkaufen, wenn er dies besonders kennzeichnet. Er ist aber nicht verpflichtet den Preis zu reduzieren, obwohl dies häufig ratsam ist, um den Verkauf dieser Lebensmittel zu beschleunigen.

Nicht zu verwechseln ist jedoch das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem Verfallsdatum.

Was versteht man unter dem Verfallsdatum?

Der Begriff des Verfallsdatum wird geregelt in § 7 a LMKV. Danach müssen sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, mit „verbrauchen bis…“ gekennzeichnet werden. Bei solchen Produkten besteht nach Ablauf des Datums ein Verkaufsverbot. Es darf aber nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum verwechselt werden.

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2 Gedanken zu „Dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden?

  • 8. Januar 2015 um 13:41 Uhr
    Permalink

    Dem Autor ist leider entgangen, dass seit dem 13.12.2014 nicht mehr die LMKV, sondern die neue Lebensmittelinformationsverordnung LMIV 1169/2011 gilt; die Vorgabe des OLG Hamburg gilt gleichwohl noch. Im Übrigen heißt es "Verbrauchsdatum" und nicht "Verfall-".
    Grüße Meyer
    meyer@meyerlegal.de
    http://www.meyerlegal.de

    Antwort
  • 5. Januar 2015 um 14:01 Uhr
    Permalink

    Es gibt bei Lebensmitteln kein Verfallsdatum, sondern nur ein Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum.

    Antwort

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