Europawahl: Wer oder was wird bei der Europawahl eigentlich gewählt?
Am 25.05.2014 finden unter anderem in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Doch weiß wirklich jeder, wer da eigentlich gewählt wird und wie viel Stimmen man überhaupt hat? Die folgende Rechtsfrage soll eine Antwort darauf geben.
Wer oder was wird bei der Europawahl eigentlich gewählt?
Bei den alle fünf Jahre stattfindenden Europawahlen sind die Bürger der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Dabei wählt jedes Land seine eigenen zahlenmäßig festgelegten Abgeordneten. So stehen Deutschland 96 Abgeordnete zu.
In Deutschland stehen die verschiedenen nationalen Parteien zur Wahl, wie etwa die CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP oder Die Linke. Diese Parteien schließen sich wiederum auf Europäischer Ebene zu Europäischen Parteien zusammen. So gehört der Europäischen Volkspartei (EVP) sowohl die CDU als auch die CSU an. Die SPD dagegen hat sich der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) angeschlossen. Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und Die Linke sind Mitglieder der Europäischen Grünen Partei (EGP), der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) bzw. der Europäischen Linke (EL).
Um in das Europäische Parlament mit einem Abgeordneten einziehen zu können, muss eine Partei lediglich 0,5 % der Stimmen erhalten. Die im Juni 2013 beschlossene Dreiprozenthürde wurde vom Bundesverfassungsgericht ebenso wie die zuvor beschlossene Fünfprozenthürde als verfassungswidrig angesehen und sind daher unwirksam (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.02.2014, Az. 2 BvE 2/13, 2 BvE 5/13, 2 BvE 6/13, 2 BvE 7/13, 2 BvE 8/13, 2 BvE 9/13, 2 BvE 10/13, 2 BvE 12/13, 2 BvR 2220/13, 2 BvR 2221/13, 2 BvR 2238/13 und Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.11.2011, Az. 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10 und 2 BvC 8/10).
Wer ist wahlberechtigt?
Berechtigt, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen, ist jeder deutsche Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus sind auch alle Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie seit drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen sich lediglich dazu entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Herkunftsland oder in Deutschland ausüben möchten. Entschließen sie sich für das letztere, so müssen sie sich in das Wahlregister eintragen lassen.
Wie viel Stimmen hat man?
Anders als bei der Bundestagswahl (siehe: Bundestagswahl: Was bedeutet Erststimme und für was ist die Zweitstimme?) steht den Wahlberechtigten bei der Europawahl in Deutschland nur eine Stimme zur Verfügung, um eine Partei ihrer Wahl zu wählen.
Warum haltet ihr uns Bürger für doof? Eine der größten Parteien versucht ihr mal wieder unter den Tisch fallen lassen. Wenn ihr Braun in Deutschland verhindern wollt, dann müsst ihr rot grün bekämpfen. Aber versuchen die AFD einfach nicht zu erwähnen,- nee Freunde, der Schuss geht nach hinten los.
Niemand versucht irgendwen unter den Tisch fallen zu lassen. Wer aufmerksam liest, der bemerkt, dass der Artikel von 2014 ist. Und wer dazu auch noch nachdenkt, dem dürfte klar sein, dass die AfD zu der Zeit noch nicht erwähnenswert war. Vielleicht werdet ihr Bürger, gerade im Internet, wegen solcher Fauxpas für doof gehalten. Ist aber nur eine Idee.