Fahruntüchtig: Was bedeutet relative Fahruntüchtigkeit und was absolute Fahruntüchtigkeit?
Wer fahruntüchtig ein Fahrzeug im Straßenverkehr steuert, gefährdet damit nicht nur die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Vielmehr kann sich der fahruntüchtige Fahrzeugführer auch wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315c StGB) strafbar machen. Maßgeblich kommt es in diesem Zusammenhang aber auf die Begriffe der relativen und absoluten Fahruntüchtigkeit an. Doch was bedeuten diese Begriffe?
Was bedeutet relative und absolute Fahruntüchtigkeit?
Bei der Fahruntüchtigkeit wegen Alkoholkonsums wird zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit unterschieden.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille aufweist. Wird ein solcher Wert festgestellt, ist von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen (BGH, Beschl. 28.06.1990, Az. 4 StR 297/90). Dieser Wert gilt im Übrigen auch für Kutscher (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.02.2014, Az. 1 Ss 204/13) und Führer eines motorisierten dreirädrigen Krankenfahrstuhls (Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2010, Az. 2 St OLG Ss 230/10). Bei Radfahrern liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille.
Relative Fahruntüchtigkeit
Relativ fahruntüchtig ist jemand, bei dem eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,3 Promille gemessen wird. Ein solch gemessener Wert führt aber noch nicht zur Bejahung einer Fahruntüchtigkeit. Vielmehr müssen noch weitere, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten, wie etwa Schlangenlinienfahren, Torkeln oder Lallen. Nur wenn solche weiteren Umstände vorliegen, kann von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden.
Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage: Alkohol im Straßenverkehr: Ab wann ist man fahruntüchtig?
bürgreramt hat mir geschrieben. Bei mir wären Tatsachen bekannt
geworden die Eine Fahruntüdchtigkeit vorlägen.