Fitnessvertrag17.02.2015

Fitnessstudio: Dürfen Sportstudios lange Vertragslaufzeiten fordern?

Gerade zu Jahresbeginn ist Hochkonjunktur in deutschen Fitnessstudios. Die guten Vorsätze endlich etwas für die Figur oder die Gesundheit zu machen, treiben in Scharen neue Mitglieder in die Sportstudios. Nicht selten werden dann Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Ist dies zulässig und wie kann man sich von einem solchen Vertrag wieder lösen?

Mehrere deutsche Gerichte haben Laufzeiten von zwölf Monaten anerkannt. Teilweise werden sogar Laufzeiten von 24 Monaten als rechtlich zulässig angesehen. Ein Sportstudio darf demnach durchaus relativ lange Laufzeiten mit seinen Kunden vereinbaren, ohne dass dies juristisch angegriffen werden kann. Das eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten wirksam sein kann, geht auch aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof hervor (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10). Eine Laufzeit von über 24 Monaten ist nach einem Urteil des Landgerichts Aachen unwirksam (Landgericht Aachen, Urteil vom 20.12.2007, Az. 6 S 199/07).

Vorsicht vor langen Laufzeiten

Lange Vertragslaufzeiten sind für Freizeitsportler sehr ungünstig, wenn man den Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen möchte. Nur mit Hilfe der außerordentliche Kündigung kann man sich von einem Fitnessvertrag vorzeitig lösen. Für eine außerordentliche Kündigung muss aber wichtiger Kündigungsgrund vorliegen, so dass dem Kunden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

Wichtiger Kündigungsgrund: Krankheit

Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn eine Erkrankung die Benutzung des Fitnessstudios dauerhaft ausschließt (vgl. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.1990, Az. 13b C 96/90). Das Fitnessstudio darf dabei die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen, jedoch nicht die Konsultation eines bestimmten Arztes verlangen (vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.1997, Az. 32 C 3558/96-19). Allzu intime Details über die Krankheit müssen Sportstudiomitglieder dabei aber nicht preisgeben. Ein ärztliches Attest reicht in jedem Fall aus. Das Sportstudio darf nicht weitere Belege zur Glaubhaftmachung der Sportunfähigkeit verlangen (vgl. Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 09.02.2011, Az. 211 C 44/09). Ausführlich zur Kündigung im Krankheitsfall die refrago Rechtsfrage: Fitness­studio: Kann ein Fitness­vertrag wegen Krankheit gekündigt werden?

Wichtiger Kündigungsgrund: Schwangerschaft

Ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel eine Schwangerschaft (Amtsgericht München, Urteil vom 09.06.2010, Az. 251 C 26718/09) – wobei bei manchen Gerichten nur das beitragsfreie Ruhen des Vertrages für die Dauer der Schwangerschaft angenommen wird (Amtsgericht Tettnang, Urteil vom 06.06.1986, Az. 3 C 393/86). Ausführlich zur Kündigung bei Schwangerschaft die refrago Rechtsfrage: Sportstudio: Kann man einen Fitness­studio­vertrag bei einer Schwangerschaft kündigen?

Wichtiger Kündigungsgrund: Streichung von Kursen

Auch eine Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Fitnessstudiobetreiber – etwa durch ersatzlose Streichung von Kursen – ist so ein gewichtiger Grund, wenn das Mitglied zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat.

Wichtiger Kündigungsgrund: Umzug

In der Regel darf ein Sportstudiomitglied den Vertrag auch kündigen, wenn er den Wohnort wechselt (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.1994, Az. 6 U 164/93; Amtsgericht München, Urteil vom 17.12.2008, Az. AZ 212 C 15699/08).

Lässt der Betreiber des Sportstudios nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigung nur zu, wenn der Wechsel des Wohnorts mindestens 50 km Entfernung beträgt, dann ist eine solche Klausel unwirksam (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1990, Az. 12 O 190/90). Ausführlich zur Kündigung bei einem Umzug die refrago Rechtsfrage: Fitnessstudio: Kann man den Vertrag mit einem Sportstudio bei einem Umzug kündigen?

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