Hauskauf: Wem gehört das Heizöl, wenn ein Haus verkauft wird?Darf der Verkäufer vorhandenes Heizöl abpumpen?
Je teurer das Heizöl, desto wertvoller ist ein voller Öltank im Haus. Aber wem gehört das Heizöl, wenn ein Haus verkauft wird? Können Hausverkäufer Heizöl vor der Übergabe abpumpen oder müssen sie die Öltanks gar volltanken?
Wem gehört das Heizöl, das in den Tanks gebunkert ist?
Wenn ein Grundstück mit einem Haus bebaut ist, das über eine Ölheizung und den zugehörigen Heizöltanks ausgestattet ist, dann ist der Heizölvorrat grundsätzlich Zubehör des Hauses im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Damit ist das Heizöl beim Hausverkauf rechtlich nicht selbständig, sondern wird im Zweifel zusammen mit dem Grundstück verkauft. Etwas anderes gilt nur, wenn Käufer und Verkäufer des Hauses ausdrücklich eine abweichende Regelung bezüglich des Heizöls treffen.
Wenn der notarielle Kaufvertrag – wie leider meist üblich – keine Regelung bezüglich des Heizöls oder anderer Brennstoffvorräte beinhaltet, dann wird das vorhandene Heizöl mitverkauft (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.12.1996, Az. 11 U 129/94). Ebenso entschied das Landgericht Braunschweig. Das Heizöl werde automatisch vertraglich miterfaßt und gehe in das Eigentum des Hauserwerbers über (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 07.02.1985, Az. 4 O 524/84).
Müssen die Heizöltanks vor der Übergabe noch einmal vollgetankt werden?
Soweit Verkäufer und Käufer eines Hauses keine abweichende vertragliche Regelung treffen, braucht der Verkäufer vor der Übergabe des Hauses die Tanks nicht eigens füllen. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn durch ein Nicht-Füllen unmittelbar ein Schaden für das Haus drohen würde, etwa durch ein Leerlaufen der Heizungsanlage oder durch Frostschäden wegen Nichtheizbarkeit. In diesem Fall muss der Verkäufer gegebenenfalls eine angemessene Menge Heizöl tanken. Dabei muss er die Heizöltanks nicht volltanken, sondern nur so viel Heizöl tanken, dass der Käufer des Hauses nach Übergabe des Hauses selbst genügend Heizöl tanken kann, ohne dass die Heizung zuvor Schaden genommen hat.
Wenn der Verkäufer grundsätzlich Heizöltanks nicht eigens füllen braucht, darf er dann vorhandenes Heizöl abpumpen?
Nach dem Verkauf eines Hauses darf der Verkäufer überschüssiges Heizöl nicht mehr abpumpen, weil es sich bei Heizöl üblicherweise nicht um vorübergehend gelagerte Brennstoffvorräte handelt, sondern um Zubehör handelt, das zum wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks, nämlich dem Beheizen zu dienen bestimmt ist. Das Abpumpen von einmal getanktem Heizöl ist deshalb nach dem Verkauf des Hauses nur noch dann zulässig, wenn Käufer und Verkäufer dies ausdrücklich vertraglich vereinbart haben. Anderenfalls entzieht der Verkäufer dem Grundstück zu Unrecht Zubehör und handelt gegebenenfalls in verbotener Eigenmacht.
Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.
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Meine Vermieterin hat das haus verkauft.glücklicherweise an jemanden der es uns weiter vermietet hat, also dürfen wir drin bleiben… In unseren mietvertrag steht, das wenn wir ausziehen der gleiche heizölstand im tank sein muss wie beim einzug… Da wir ja jetzt nicht ausziehen, möchte sie von den geldwert des öls haben… Also 300l öl möchte sie bezahlt bekommen, von uns…. Müssen wir das bezahlen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt ein persönliche Frage sehr am Herzen,
einem Verwandten wurde auf Eigenbedarf gekündigt.
Und im Öltank befindet sich noch Heizöl im Wert von 800 Euro. Da sie selbst immer dafür Sorge zu tragen hatten. Jetzt wollten sie das mit der Miete die noch offen ist verrechnen. Miete würde 660 Euro und 160 Nebenkosten beanspruchen .Die Vermieterin des Hauses hat sofort mit dem Anwalt gedroht wenn das Geld nicht pünktlich auf Ihrem Konto ist.. Was können wir tun ? Da das Heizöl schon getankt und bezahlt wurde? Mift freundlichen Grüßen
Der Verkäufer meines neuen Hauses möchte nun das Heizöl bezahlt bekommen weil die Mieter des Hauses vorab das Öl bezahlt haben. Davon war nie die rede. Was soll ich tun falls wir uns nicht einigen können?
der vater meines partners möchte das grundstück und das gebäude wo wir wohnen verkaufen. doch wir haben das heizöl noch mal gekauft . bekomme ich dieses geld wieder auch wenn es nicht mein grunstück ist?
…..Wenn der notarielle Kaufvertrag – wie leider meist üblich – keine Regelung bezüglich des Heizöls oder anderer Brennstoffvorräte beinhaltet, dann wird das vorhandene Heizöl mitverkauft…..
Mich würde interessieren ob mit den Brennstoffvorräten auch evtl. vorhandenes Brennholz gemeint ist!?
Grüße
Daniel H.