Ist der Versorgungsausgleich bei kurzer Ehezeit ausgeschlossen?Ausschluss Versorgungsausgleich nach kurzer Ehe
Durch den Versorgungsausgleich soll im Falle einer Scheidung ein Ausgleich zwischen den während der Ehezeit erworbenen verschieden hohen Rentenansprüchen beider Ehepartner stattfinden. Ursprünglich war der Versorgungsausgleich darauf gerichtet, die Ehefrau, die während der Ehezeit nicht arbeitete und somit keine eigenen Rentenansprüchen erwerben konnte, an den höheren Rentenansprüchen des arbeitenden Ehemanns anteilig zu beteiligen. Aber auch dann, wenn beide Ehepartner berufstätig sind, kann die Höhe der Rentenansprüche zwischen beiden unterschiedlich ausfallen. Der Versorgungsausgleich ist dabei Ausdruck der ehelichen Fürsorge auch nach der Scheidung und geht somit von einer langjährigen Ehezeit aus. Doch Ehen können bereits nach kurzer Zeit, etwa nach wenigen Monaten oder Jahren, scheitern. Findet in diesem Fall auch ein Versorgungsausgleich statt?
Findet bei kurzer Dauer der Ehezeit ein Versorgungsausgleich statt?
Hat eine Ehe nur drei Jahre angedauert, so findet gemäß § 3 Abs. 3 des Versorgungsausgleichgesetzes (VersAusglG) grundsätzlich kein Versorgungsausgleich statt. Dies gilt aber dann nicht, wenn einer der Ehegatten die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt. In diesem Fall ist er trotz der kurzen Ehezeit durchzuführen. Die Berechnung der Ehezeit findet gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG statt. Danach beginnt sie mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:
War die Heirat am 12.09.2013, beginnt die Ehe am 01.09.2013.
Ist der Scheidungsantrag am 19.07.2017 zugestellt worden, endet die Ehezeit am 30.06.2017.
Bei nur kurzer Ehe geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Unterschiede bei den angewachsenen Altersversorgungen der Ehepartner noch nicht so groß sind und hält einen Versorgungsausgleich nicht für notwendig.
Der Versorgungsausgleich kann auch aus anderen Gründen ausgeschlossen sein. Lesen Sie dazu folgende Rechtsfrage: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sein?
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Robert Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.