15.05.2014

Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, weil er eine Steuer ist?

Am 1. Januar 2013 wurde als Ersatz für die „alten“ Rundfunkgebühren (umangssprachlich auch "GEZ-Gebühren" genannt) der Rundfunkbeitrag eingeführt. Doch die Kritik an dem Rundfunkbeitrag wird immer lauter. Einige meinen sogar, er sei verfassungswidrig?

Gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es bereits mehrere Klagen (Überblick über die Klagen).
In diesem Beitrag soll schwerpunktmäßig auf die These eingegangen werden, dass die Länder den Rundfunkbeitrag gar nicht hätten regeln dürfen, weil er im Kern eine Steuer sei.

NDR Mitarbeiterin Anna Terschüren hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer

Anna Terschüren (29), Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR hat nebenberuflich eine Doktorarbeit geschrieben. In dieser Doktorarbeit kommt die NDR-Mitarbeiterin zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Finanzverfassung verstoße. Das berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe vom 25.03.2013. Terschüren hält die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer, weil sie voraussetzungslos geschuldet werde. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.

Prof. Dr. Thomas Koblenzer hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer

Nach einem Bericht des Handelsblatts hält auch der Professor Thomas Koblenzer (Universität Siegen) den Rundfunkbeitrag für eine Steuer. „Der Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer einzustufen,“ zitiert das Handelsblatt den Juristen.

Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer und die Länder für unzuständig

Der Handelsverband Deutschland (HDE) verweist in einer Mitteilung auf ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig.

Dem Gutachten nach sei der neue GEZ-Beitrag nicht verfassungskonform, weil er eine Steuer darstellt, für die die Länder nicht zuständig waren. Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann. Außerdem stelle die überproportionale Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar (vgl. dazu auch die Klage der Drogeriekette Rossmann).

Jurist Ermano Geuer sieht Rundfunkbeitrag als Steuer und vermisst ebenfalls Regelungskompetenz der Länder

Der Passauer Jurist Ermano Geuer ist der Ansicht, dass der neue Rundfunkbeitrag im Kern eine Steuer sei und gar kein Beitrag. Ein Beitrag sei an eine Gegenleistung geknüpft, eine Steuer aber nicht. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nehme oder nicht, sagte er auf heise.de. Die Bundesländer hätten zum Erlass einer Steuer aber keine Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lasse sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a GG noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Damit würde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlen. Geuer klagte daher vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Staatsrechtler Christian Waldhof sieht Rundfunkbeitrag nah an einer Steuer

Der Staatsrechtler Christian Waldhof kritisierte im Oktober 2012 in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“, dass bei dem Rundfunkbeitrag, die Unterschiede zur Steuer verschwimmen. Er findet, dass der Rundfunkbeitrag „nah an einer Steuer ist“. Er werde für alle Wohnungen und Betriebe unabhängig von einer Nutzung einer Gegenleistung erhoben und unabhängig davon, ob die Bewohner tatsächlich ein Rundfunkgerät nutzen. Im Grundgesetz sei keine entsprechende Steuer vorgesehen. Zudem seien für das Rundfunkwesen die Länder zuständig, Steuern dieser Art dürfe aber allein der Bund erheben.

Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat keine rechtlichen Bedenken

Der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof beschreibt den Rundfunkbeitrag in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als eine Art „Kurtaxe“. Gezahlt werde nicht für den Empfang einer konkreten Sendung. „Das wäre nicht kontrollierbar“, so Kirchhof. „Wir zahlen für das Recht, überall und jederzeit ein breites Programm von Information und Unterhaltung verlässlich empfangen zu können. Ob der Einzelne das Angebot nutzt, ist seine Sache“.

Paul Kirchhof hatte im Jahr 2010 für ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten über ein neues Rundfunkfinanzierungssystem angefertigt, wonach ein pauschaler Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ablösen sollte. Dieses Gutachten war maßgeblich für den jetzigen Rundfunkbeitrag.

Staatsrechtler Hanno Kube hält Rundfunkbeitrag für „verfassungsrechtlich unproblematisch“

Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht von Prof. Dr. Hanno Kube keine Steuer. „Der durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgestaltete Rundfunkbeitrag stellt sich als Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne dar“, führt Kube in einem Gutachten, das von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben wurde, aus (vgl. Darf man in einem Mehr­parteien­haus nachts duschen oder baden?).

Staatsgerichtshof Baden-Württemberg sieht Rundfunkbeitrag nicht als Steuer an

Der Staatsgerichthof Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 22.08.2013 aus, dass es sich auch nach der neuen Rechtslage bei dem „Rundfunkbeitrag“ – wie bei der alten „Rundfunkgebühr“ – nicht um eine Steuer, sondern um eine so genannte „Vorzugslast“ handeln soll. Die Vorzugslast knüpfe an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese solle hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet werde. Legitimierender Grund für eine „Vorzugslast“ sei unter anderem der Ausgleich von Vorteilen und Nachteilen. „Vorzugslasten“ müssten unter anderem dem Äquivalenzprinzip genügen. Dieses sei eine Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und besage, dass Vorzuglasten – wie Gebühren und Beiträge – in keinem Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen dürfen. Demgegenüber unterscheide weder das Grundgesetz noch die Landesverfassung begrifflich zwischen einer „Gebühr“ und einem „Beitrag“. Verfassungsrechtlich sei lediglich eine Abgrenzung zur Steuer notwendig, weil diese gerade keine Gegenleistung für eine besondere Leistung des Staates darstelle (Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013, Az. 1 VB 65/13).

VG Bremen hält den Rundfunkbeitrag nicht für eine Steuer

Auch das Verwaltungsgericht Bremen hält den Rundfunkbetrag nicht für eine Steuer. Es handle sich um einen Beitrag im rechtlichen Sinne. Dieser werde für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können (Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013, Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13).

Siehe vertiefend auch die Rechtsfrage: Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?

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121 Gedanken zu „Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, weil er eine Steuer ist?

  • 7. Februar 2021 um 10:38 Uhr
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    Ich kann nicht verstehen, das eine Autobahngebühr nicht verordnet werden kann, aber der Deutsche lässt sich zwangsweisen mit Rundfunkgebühren abzocken.
    Ist denn kein Anwalt oder Richter in der Lage für Gerechtigkeit zu erreichen? In mir kocht es wenn ich so eine Ungerechtigkeit sehe.

    Antwort
  • 3. Februar 2020 um 23:23 Uhr
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    Wie soll etwas vor einem Gericht gewinnen, das weder ein Gesetz ist noch ein Recht oder eine Steuer? Wer versendet diese Beitragsforderungen? Der Beitragsservice, der nichts anderes ist als ein Märchenbuch! Es gibt keine Rechtliche Gesetzliche Grundlage für einen Rundfunkstaatsvertrag! Also kann auch kein Gericht der Welt ein Urteil zur Rundfunkforderung herbeiführen! Augenwischerei mit einem Nicht Rechtsfähigen Verein um Rundfunk-Firmen zu schützen.

    Antwort
  • 31. Mai 2018 um 19:11 Uhr
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    Damals als die GEZ aus der Taufe gehoben wurde, gab es nur staatlichen Rundfunk. Jeder der sich ein Radio oder später Fernseher kaufte, tat dies also um staatliche Popaganda zu hören bzw. sehen. Da hat ja auch immer ganz toll geklappt, egal wie das Abzock- und Überwachungssystem hieß. Dann wurde es für Beamte (bitte verzeiht mir) doch unübersichtlich: RTL und andere wollten auch Honig schlecken. Die Akzeptanz der GEZ und vor allem deren Machenschaften bröckelte. Nun mußte man (Politpack) dem Pöbel also klarmachen warum weiterhin kassiert wird. Und da gab es einen superschlauen: "der Bildungsauftrag rettet uns!" Hurra gesiegt. Um die Bildung in den staatlichen Betrieben ist es sicher besser bestellt als das bei z.B. RTL ist, aber für das Gelaber bin ich nicht bereit monatlich soviel zu zahlen … auch wegen der Werbung nicht.
    Nun hatten Beck (der wohl kriminellste Westdeutsche Politiker der Nachkriegsgeschichte) und Konsorten noch eine tolle Idee: auch die Firmen sollen richtig zahlen. Jeder noch so bescheuerte GEZ-Zahler zahlt aber bereits zuhause. Jetzt wird dann zusätzlich für sogenannte "moderne Empfangsgeräte" kassiert. Machen alle auf der Arbeit eigentlich noch was anderes als Fernsehen? Übrigens wurde durch diese segenreiche Umstellung ca. eine Millarde € mehr kassiert. Unser zur Verantwortung zu ziehendes Politgesocks tat sehr empört: wie konnte das passieren? Das korregieren wir sofort! Aber was das System einmal hat gibt es niemehr her. Nun zu meiner Lösung:
    1) Die Einwohnermeldeämter füttern die GEZ mit Daten! Dies verstößt gegen das DS-Gesetz! Alle Strafanzeige stellen!
    2) Hier werden auch noch Steuergelder verschwendet um die Abzocke am laufen zu halten! Strafanzeige!
    3) Das Füttern der GEZ mit Personendaten verstößt außerdem gegen das Gleichheitsgebot des GG: keine andere Firma (die GEZ ist eine Firma!) genießt den Service!
    4) Es ist eindeutig eine Steuer! Die Zahlung wird verlangt ohne Gegenleistung. Sie wird sogar doppelt und dreifach von Firmen verlangt. Jeder zahlt ja bereits privat für den Schwachsinn!
    Noch ne Strafanzeige!
    Diese korrupte Scheiße muß weg!

    Antwort
  • 27. Oktober 2017 um 18:15 Uhr
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    bei dem neuen Bverwgerichtsurteil,spielen die Räumlichkeiten auf einmal keine Rolle,wie das?Auch bei anderen Bürgern ist nicht automatisch ein Internetzugang usw.gegeben.Ebenso kann man davon ausgehen ,das in Hotelzimmmern heute immmer Internetzugang vorhanden ist.Was soll das?
    Kalle blom

    Antwort
    • 10. März 2018 um 19:42 Uhr
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      Hier geht es eindeutig um ABZOCKE. Die Hotelgäste zahlen doch bereits oder sind eben befreit. Die Abschaffung ist längst überfällig !!!

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      • 23. April 2018 um 17:36 Uhr
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        man kämpft gegen denn wie gg windmühlen. Ich perönlich muss mich jetzt mit GV rumärgern, dann KA was noch kommt.

        Antwort
  • 3. Oktober 2017 um 22:05 Uhr
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    Für mich ist das Ganze eine politische Mauschelei, in der mal wieder der Staatsbürger, also wir, veralbert werden und sich gewisse Menschen in den Führungsämtern eine sichere Einkunftsquelle sichern. Und das auch noch per Gesetz. Vielen Dank an die soooo intelligenten und volksnahen Politiker!
    Warum ich das denke? Ganz einfach, von den privaten sendern verlangt man, dass diese ihre Programme über Decoder oder ähnliches ausstrahlen, um die Gebühren einzunehmen. Warum verlangt man das nicht auch von den öffentlich rechtlichen Sendern? Auch diese können ihre Programme via Decoder ausstrahlen und wer zahlt kann diese dann auch sehen. Dies wäre technisch überhaupt kein Problem und fair dem Bürger gegenüber und auch den privaten Sendern. Aber, ich denke, man hat Angst, dass dann kaum einer mehr ARD und Co einschaltet bei dem sooo tollen Programm 😉

    Antwort
  • 14. August 2017 um 13:01 Uhr
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    falsche Zuständigkeit,ein olg kann nicht verwaltungsrechtliche Probleme lösen.Rundfunkbeitragsrecht und deren ausgestaltung durch interne satzung gehören nicht vor das olg (siehe oben Barzahlung,olg)

    gruß kalle blom

    Antwort
  • 9. August 2017 um 13:13 Uhr
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    Auch früher mussten der Deutsche schon Geld für den Volksempfänger und danach laufende Gebühren zahlen. Für Propaganda wird hierzulande immer schon Geld erpresst.

    Antwort
    • 17. August 2017 um 14:22 Uhr
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      da hier legislative,exekutive und Judikative in diesem Fall qasi gleichgeschaltet sind (bei allen dieselbe Argumentation,dieselben Interessen) besteht zu damals kein großer Unterschied.
      K.Blom

      Antwort
  • 8. Juni 2017 um 3:45 Uhr
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    Verfassungswidrig? Deutschland hat keine Verfassung, sondern lediglich ein Grundgesetz. Wer etwas Anderes behauptet, der lügt! Bevor ich aber als sogenannter "Reichsbürger" tituliert werde, empfehle ich, das Grundgesetz einmal zu lesen, vor allem den Satz auf der letzten Seite, der besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald sich Deutschland in freier Abstimmung eine Verfassung gegeben hat. Würde heißen, dass die Verfasser des Grundgesetzes alle "Reichsbürger" waren????

    Antwort
  • 4. April 2017 um 14:53 Uhr
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    Meiner Meinung ist dieses Gesetz nicht mit dem GG vereinbar.Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen selbst zu entscheiden was er konsummieren will und wofür er Geld bezahlt, kann nicht so eklatant durch ein Gesetz eingeschränkt werden,das letzlich jeder Konsumartikel per Gesetz dem Bürger aufgedrückt werden kann.Eine Normenkontrollklage wäre vielleicht nötig.
    Kalle blom

    Antwort
  • 30. März 2017 um 13:46 Uhr
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    Eine Institution, die sich höhere "Gehälter" erlaubt, als die Amtierende Bundeskanzlerin oder der Bundespräsident bei einer gleichzeitigen nichterfüllung des Staatsauftrages und eine immer offensichtlichere Einflußnahme seitens der Parteien – was den eigentlichen Staatsauftrag negiert, hat nicht Ansatzweise die Berechtigung "Gebühren", bzw. "Beiträge" einzufordern.
    Das ganze steht offensichtlich auf Juristisch tönernen Füßen.

    GEZ Gebühren sind Illegal
    Der Beitragsservice bzw. die AöR-Rundfunk operieren alle ohne Staatshaftungsrecht, bzw. sind auch keinen ÖR order Behörden im Verwaltungsrechtlichen Sinne nach; Art. 34 S. 1 GG / 33 Abs. 4 GG / Art.24 Abs.1 GG bzw. BBG-Bundesbeamten Gesetz; § 5; § 7;§ 10; § 12;

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 27.04.1959 in BVerfGE 9, 268 – Bremer Personalvertretung – ähnlich wie folgt gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG bindend für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden festgelegt:
    … die dauernde Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll in der Regel Beamten und nicht Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes übertragen werden. Soweit von dieser Regel abgewichen wird, ist die Tätigkeit des mit Hoheitsfunktionen betrauten Angestellten allerdings der des Beamten gleichzuachten. Es darf sich hier aber nach Art. 33 Abs. 4 GG nur um Ausnahmefälle handeln. —>Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.<—-

    Was hier gemacht wird ist einfach Rechtsbeugung, Betrug, Täuschung im Rechtsverkehr-etc.

    GEZ hat mit Rechtsnorm und Demokratieverständnis nichts zu tun, auch wenn noch so viele hochgestanzte Paragraphensätze & Germanistikfloskeln konstruiert werden.

    Antwort
    • 6. April 2017 um 9:49 Uhr
      Permalink

      ich stimme Ihnen voll zu.
      Hier wäre eine Volksabstimmung das einzig richtige.Wer will den Beitrag,wer nicht.
      euer Demokrat Kalle Blom

      Antwort
      • 2. Januar 2018 um 20:07 Uhr
        Permalink

        Dem deutschen Bürger geht es noch zu gut, solange er noch
        2x im Jahr in Urlaub fliegen + Auto fahren kann,ist er zufrieden und arbeitet auch noch fast ein halbes Jahr umsonst für den Vater Staat (Steuern+Zwangsabgabe) wann fängt der kl.Mann zu Denken an ?

        Antwort
  • 29. März 2017 um 18:29 Uhr
    Permalink

    Einfach nicht arbeiten gehen! Die kriegen von mir niemals freiwillig Geld. Wenn es zu Pfändung kommt, wird schön mal vom Arbeitsamt alles zurückgeholt. Dann werd ich wohl mein Lohn Niedrig halten um nie denen zu zahlen, ich hasse die wie die Pest. Man kann nicht kontrollieren wo das Geld hingeht. Und ich gehe nicht arbeiten um mit Fernsehen mich zu amusieren. Ich arbeite um zu überleben.

    Antwort
  • 22. März 2017 um 16:39 Uhr
    Permalink

    Hallo Leute,

    was nun ?
    ,jetzt gibt es wieder ne andere Art den Fernsehsender zu empfangen Alte Technik taugt nichts mehr.Wie läßt sich das eigentlich mit dem Beitrag vereinbaren,wo angeblich jeder die Möglichkeit hat fernzusehen und daher Beitrag zahlen muß,egal ob er die notwendige Technik dazu hat oder nicht.

    euer Kalle Blom

    Antwort
  • 15. März 2017 um 13:24 Uhr
    Permalink

    Der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer und wird im Bruttoinlandsprodukt vom statistischen Bundesamt, also einer staatlichen Behörde, als Steuer geführt – für jeden nachlesbar!

    Antwort
  • 4. Januar 2017 um 14:19 Uhr
    Permalink

    die typen oben ,sollten sich mal Rechtsprechung und Kommentare zur ehemaligen Rundfunkgebühr ansehen,und dann erklären,wieso jetzt alles anders ist als früher und man jetzt gar kein Rundfunkgerät etc. mehr braucht ,um zu zahlen.
    euer Karl Blom

    Antwort
  • 26. November 2016 um 19:43 Uhr
    Permalink

    Ich halte das ganze System für ungerecht!
    Wer hier arbeiten geht zahlt Miete,Heizung,Steuern,Rundfunkgebühren und Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalt und Arznei.
    Wer nicht arbeiten geht muss gar nichts bezahlen.
    Also am besten nicht arbeiten.
    Wann werden die Fleißigen begünstigt.
    Wer sich weigert zu zahlen, wird als Arbeiter noch als Verbrecher behandelt. Menschenunwürdige abzocke.
    Steuern und Gebühren als Zwangsgebühr verstoßen gegen die Menschen und Völkerrechte.
    Gegen AZD Strafanzeige und Strafantrag beim ICC in Den Haag stellen. Mit 100000 Unterschriften.

    MfG Thomas Richter

    Antwort
    • 16. Februar 2017 um 16:56 Uhr
      Permalink

      Herr Thomas Richter, mein Bestand haben Sie. Finden Sie ein der das organisiert. Und ich versichere Ihnen, dass es mehr Unterschriften zusammenkommen…

      Antwort
  • 16. Oktober 2016 um 10:33 Uhr
    Permalink

    Das sogenannte öffentl rechtl.Fernsehen gibt es gar nicht.Was ist daran öffentl.rechtl.? Werbung genauso wie bei anderen sendern,Bitte um Klärung.
    Hier wird demr privatrechtl der öffentl.rechtl. Einfluß(Staatsvertrag,Bescheid,etc.)einfach draufgepropft,.aber ist dieser einfluß übehaupt noch rechtmäßig.Ist das Fernsehen nicht durch und durch privatrechtl. gestaltet und die öffentl.rechtl Dinge nur noch eine taube Schablone ohne Inhalt.

    Antwort
  • 29. Mai 2016 um 3:13 Uhr
    Permalink

    Ich halte den Rundfunkbeitrag auch nicht für eine Steuer.

    Antwort
    • 29. Mai 2016 um 3:17 Uhr
      Permalink

      Das sehe ich ähnlich, dennoch sollten Sie auch einmal versuchen die Perspektive zu wechseln.
      Sehen Sie es doch mal so:

      Antwort
    • 21. Dezember 2016 um 12:24 Uhr
      Permalink

      Meiner Meinung ist dieser "Rundfunkbeitrag"rechtlich nicht sauber zu fassen.Da ändern auch die schönenen Worte und praktischen Beispiele des ehem.Bundesverfassungsrichter in seinem teuren Gutachten ,das wir von unseren Beiträgen bezahlt haben nichts.
      keine Bürgerverarsche mehr
      Karl Blom.

      Antwort
      • 21. Dezember 2016 um 12:34 Uhr
        Permalink

        Nachtrag von Karl Blom:

        Hinzu kommt zum oben gesagten hinzu,das sein Verweis
        auf die Kurtaxe recht dünn ist zumal er wohl nur das Beispiel aus Alpmann und Schmidt schwerpunktmäßig verarbeitet hat.

        Antwort
    • 2. April 2017 um 23:43 Uhr
      Permalink

      Es gibt nur eine einzige Möglichkeit für eine gerechte Rundfunkgebühr,nämlich einen Decoder!!!, dann müssten nur diejenigen zahlen Die tatsächlich diese sogenannten "öffentlich rechtlichen" Sender enpfangen.Alles andere ist Humbug und ungerecht.Mit diesem Zwangsbeitrag werden nur ein geringer Teil tatsächlich für den Rundfunk selbst verwendet.das meiste geht für üppige Gehälter und und Pensionen und Zusatzzahlungen sowie Zahlungenfür Sachen die nichts mit den Aufgaben des Rundfunks zu tun haben.genaue Informationen finden Sie bei "Schrang TV" Dass es Decoder gibt,Mehrpreis gegenüber einem SAT oder Kabelempfänger ca.30.-bis 40.-Euro Anschaffungspreis.In fast jedem Land in Europa werden die Rundfunkgebühre auf diese Art kassiert,nur nicht in der" Bananenrepublik Deutschland" warum wohl??.Mit dieser Zwangsgebühr kann man die Bürger viel besser abzocken. Und zum zweiten:Man kann jeden Mist senden,der Bürger muss trotzdem bezahlen.Pfeif auf Einschaltquoten! Allerhöchste Zeit,dass das Bundesverfassungsgericht da mal einen Riegel vorschiebt.Sonst dauert dieser GG-widrige Blödsinn noch lange. mittlerweile,streiken über 5 Millionen Haushalte und zahlen nicht mehr.Das sagt doch alles.In dieserARD.ZDF usw.gibt es Leute ,die verdienen??? das doppelte und Mehrfache eines Bundeskanzlers.Die jährlichen Gesamteinnahmen liegen bei ca.8,3 MILLIARDEN Euro jährlich.Als Beispiel:der Berliner Flughafen kostete bislang noch nicht mal die Hälfte.Wo geht wohl das viele Geld hin, was von uns Steuerzahlern abgepresst wird??? Für was brauche wir ca.30 Fernsehprogramme,die mehr oder weniger den gleichen Mist senden und ca.65 Rundfunksender ,für was?. Soll das etwa Grundversorgung sein???. Lieber 3 oder 4 gute TV Programme mit ehrlicher Bericherstattung in den Nachrichten und nicht politikgesteuert.Sowie vielleicht etwa 20 Radiosender.Ich denke,da wären die meisten Bürger einverstanden .Das wäre viel billiger und viel besser.Warum um Himmels Willen fragt man nicht uns Bürger ,es betrifft doch uns ALLE ! und nicht nur ein paar Leute in den LANDESREGIERUNGEN und den Intendanten der Rundfunk-irren-Anstalten.Ich bin der Meinung,dass viele Richter genötigt werden Rechtsbeugungen zu begehen,anders kann ich es mir nicht erklären,dass ständig entgegen der Gesetze besonders gegen Grundgesetze geurteilt wird. Wer will dieses Rundfunksystem mit aller Gewalt entgegen aller Vernunft am Leben erhalten. Wer steckt wohl dahinter.Wer profitiert noch von diesen 8,3 Milliarden?? jährlich !!.

      Antwort
  • 8. April 2016 um 22:25 Uhr
    Permalink

    Deutsche, lernt Spanisch und lest etwas über euer Land in der El Pais. Hier erfahrt ihr vieles, was in den deutschen Medien verschwiegen wird. Wie kann es sein, dass Sieglinde Baumert eine Erzwingungshaft von 61 Tagen in einem deutschen Gefängnis über sich ergehen lassen musste? Also wenn ich die El Pais lese, habe ich wirklich das Gefühl, das unsere Medien lügen, insofern Sie uns nicht vollständig aufklären, was hier passiert. Die Großen Kapitalisten werden geschützt und der kleine Bürger soll deren Suppen auslöffeln. Bin gespannt, ob Frau Baumert bald in eine Talkshow eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsender eingeladen wird.

    Antwort
  • 16. Oktober 2015 um 20:14 Uhr
    Permalink

    Wie lange muss man studieren, um infrastrukturelle Aufgaben des Staates als Bürgerpflichten auf die Bevölkerung abzuwälzen, als geltendes Recht anzuerkennen. Der blasse Justitzminister, der unabhängig seiner Partei hörig ist, wird nichts dagegen unternehmen….

    Antwort
  • 12. März 2015 um 13:39 Uhr
    Permalink

    Zum Glück habe ich den Radio-Beitrag an die GEZ immer per Dauerauftrag überwiesen, mein Konto ist kein Selbstbedienungskonto … Und für meine zwei kleinen Radios habe ich die Rundfunkgebühr alle 3 Monate bezahlt. Jetzt hat sich dieser Beitrag verdreifacht … aber ohne mich.

    Mir wurde jetzt dieser "Staatsvertrag" zugesandt und mir fällt folgendes auf:

    Vertrag heisst im deutschen Recht, hier gibt es mindestens zwei Vertragspartner, den Leistungsanbieter und die Leistungsnehmer.

    In diesem "Staatsvertrag" werden KEINE Vertragspartner genannt! Irgendwo wird global von "Ländern" geschrieben.

    Damit ist das
    1. für mich kein Vertrag.
    2. Nur einen Vertrag, den ICH unterschrieben habe, muss ich auch erfüllen, also nicht diesen "Vertrag" …

    Ich habe nur zwei kleine Radios für den Notfall, wenn also die Sirenen heulen, und da wissen die Oberhausener Privatsender garantiert schneller was los ist als die Kölner Öffentlich-Rechtlichen.

    Ich habe KEIN TV-Gerät – seit Juni 2006 – aus gesundheitlichen Gründen abgeschafft.
    Meine DSL-Leitung hat eine Geschwindigkeit unter 6.000 kBit/s und dafür für TV-Empfang nicht geeignet.

    Antwort
  • 22. Februar 2015 um 9:33 Uhr
    Permalink

    Am 18. Februar 2015 schrieb ich an eine Obergerichtsvollzieherin:

    Sehr geehrte Frau …..,

    Ihren Brief vom 12. Februar 2015 habe ich am 17. Februar 2015 erhalten, weil ich bis gestern verreist war.

    Es liegt kein Schuldtitel vor, wie Sie selbst schreiben, sondern nur ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel. Ihr Schreiben ist eine leere Drohung.

    Wie auch Ihnen wohlbekannt ist, bewegen sowohl der Beitragsservice wie auch die Rundfunkanstalten sich außerhalb des Rechtsrahmens, der von der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben ist. Jegliche Forderung wie auch eine vermeintliche Zwangsvollstreckungssache außerhalb des zuständigen Mahngerichtes in 39418 Staßfurt ist daher nichtig und gegenstandslos. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat keinerlei mahngerichtliche Kompetenz oder Zuständigkeit. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung". Ihre Aktivität als Obergerichtsvollzieherin ist daher eine bewußte Beihilfe zu einer kriminellen Handlung und begründet Ihre strafrechtliche Mitverantwortung.

    Seit 2013 werde ich von wechselnden Absendern und wechselnden Verfassern mit wechselnden Begründungen eines Rundfunkbeitrages belästigt, ohne dass eine verantwortliche Person benannt ist, die mit ihrer Unterschrift für ihr ungesetzliches Tun einsteht. Vollstreckungsersuche setzen einen korrekt bezeichneten Gläubiger und die Vollstreckungsbehörde voraus. Diese heiße Luft samt der vier Schreiben inklusive diesem, die ich versandt habe, sind auf http://www.DZiG.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Kopien davon befinden sich auf weiteren Internetportalen oder wurden von dort verlinkt.

    Deshalb bereite ich eine Unterlassungserklärung vor, die sowohl den Beitragsservice wie auch alle Rundfunkanstalten und Dritte wie Sie verpflichtet, mich künftig nicht mehr mit solchen Schreiben ohne Rechtsgrundlage zu belästigen. Es bestehen keinerlei Vertragsverhältnisse zwischen mir und dem Beitragsservice oder irgendwelchen Rundfunkanstalten. Aus den Rundfunkstaatsverträgen zwischen Rundfunkanstalten und Landesregierungen lassen sich keinerlei finanzielle Forderungen gegen mich ableiten. Rechtsbeugung durch Gerichte sind keine Begründungen.

    Die Rechtsquellen sind Ihnen bekannt, die brauche ich Ihnen nicht zu zitieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Georg Kolpak

    Antwort
    • 7. Dezember 2015 um 13:20 Uhr
      Permalink

      Hallo Herr Kopak, was ist denn seit ihrem Schreiben vom 22.02.15 alles passiert? Danke vorab für die Info – Gruß Thomas Seebold

      Antwort
    • 9. Januar 2016 um 23:39 Uhr
      Permalink

      Hallo, was ist aus Ihren Schreiben vom 22.02.2015 geworden, bitte um Antwort.

      Antwort
    • 10. März 2016 um 20:45 Uhr
      Permalink

      Guten Abend Hr. Kolpak,
      wie ist die Sache mit der GEZ und der Gerichtsvollzieherin ausgegangen???Zahlen Sie diese jetzt!!!Wie müssen wir uns verhalten zw.Nötigungen von der GEZ???Wir bekommen nur eine kleine Rente!!!!
      Vielen Dank dafür
      MFG Fr.Böhm

      Antwort
  • 14. November 2014 um 19:41 Uhr
    Permalink

    In der DDR gab es eine Organisation namens Deutsch-Sowjetische Freundschaft mit zweifelhaftem Angebot, an die musste ebenfalls jeder Beiträge entrichten. Brecht die Macht der Medienkonzerne und schützt unsere Demokratie, WIR SIND DAS VOLK!

    Antwort
  • 14. November 2014 um 1:09 Uhr
    Permalink

    In der DDR gab es eine Organisation namens Deutsch-Sowjetische Freundschaft mit zweifelhaftem Angebot, an die musste ebenfalls jeder Beiträge entrichten. Brecht die Macht der Medienkonzerne und schützt unsere Demokratie, WIR SIND DAS VOLK!

    Antwort
  • 14. November 2014 um 0:48 Uhr
    Permalink

    lesen bildet, fernsehen macht blöde, Wikimedia das Zuckerbrot und den öffentlich rechtlichen die Peitsche

    Antwort
  • 30. Oktober 2014 um 11:31 Uhr
    Permalink

    Herr Paul Kirchhoff schreibt,das es nicht kontrollierbar währe Empfang einer konkreten Sendung.das sehe ich nicht so.Mit ein Receiver was einige Privatanbieter anbieten und dafür eine Gebühr bekommen .Dann ist das auch gerecht.Er beschreibt noch,das wir für das Recht jederzeit und überall eine breite Programminformation bekommen und dafür zahlen.,dann ist das teilweise richtig .die Betonung liegt auf einer breiten Programminformation,die bei den besagten Sendern,viele Verbraucher nicht anspricht. und somit auch nicht nutzen.In dem heutigen Zeitalter ,ehr nicht .z.B. Handy,PC und Co.Und wenn mann dann noch angibt mann schaut gar nicht die besagten Sender,aber eine Gebühr dafür verlangt ,das Preis Leistungsverhältnis nicht stimmt,finde ich es ziemlich abgedroschen zu sagen.,ob ein jeder dieses Angebot nutzt ist seine Sache.,was für viele kein Angebot darstellt.Wenn ich mir im Laden etwas kaufe und da fehlt ein teil oder ist nicht das was das Angebot verspricht ,dann kann ich das umtauschen.

    Antwort
  • 8. September 2014 um 9:34 Uhr
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    Ich nutze keinen Fernseher und auch kein Radio!
    Ich möchte selber bestimmen, von wem ich wie genervt werden will!
    Ich will das nicht und ich werde deshalb auch NICHT bezahlen.
    Wenn ich Radio oder Fernsehen nutzen möchte, dann werde ich dafür bezahlen. So ist mein Rechtsverständnis.
    Und ein "Kurtaxe" ist das bisher dümmste Argument, was ich gehört habe. Wenn ich keine Kur (Urlaub, etc…) in dem Ort machen will, der eine entsprechende Taxe erhebt, dann fahre ich da halt nicht hin!
    Vielleicht haben viele Bundesbürger vergessen, dass wir in einem freien Land leben. Mich wundert es nicht mehr, da ich immer mehr das Gefühl habe, von sedierten Mensch umgeben zu sein.

    Antwort
  • 26. August 2014 um 12:51 Uhr
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    Wir dürfen nicht vergessen, das bei der Beurteilung, ob Steuer oder nicht, auch beim Beurteiler der Grundsatz gilt: Wessen Brot ich ess-dessen Lied ich sing.

    Antwort
  • 26. August 2014 um 11:55 Uhr
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    ARD/ZDF ist ein Vertrag zu Lasten Dritter
    Rechtsbehelfsbelehrung:
    Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
    http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2014/03/11/ob-haushaltsabgabe-oder-gez-der-rundfunkbeitrag-ist-illegal/
    Unterschriftensammlung
    https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?pv=4

    Antwort
    • 24. November 2014 um 13:04 Uhr
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      Die Bürger der BRD Gmbh begreifen langsam, wir haben keine verfassungsmäßigen Rechte, auch keine vom Volk gewählte Verfassung nach GG/Art. 146 (s. Carlo Schmid in seiner Gründungsrede zum Grundgesetz). Ich unterstütze nicht die-luegen-der-propagandasender-ard-…

      Antwort
  • 6. August 2014 um 14:20 Uhr
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    Nach der Logik bekommen wir ja alle bald auch Kindergeld, ich sag mal für 4 Kinder pro Paar, weil das Ding zum machen haben wir ja auch…. und sogar üben tun wohl die Meißten .-)
    Bitte beachten: ARD, ZDF und Deutschlandradio so wie deren Beitragsservice sind Firmen!!! Oft sogar als GmbH eingetragen!!!

    Antwort
  • 5. August 2014 um 19:40 Uhr
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    Wozu ein Gesetzt zur Abgabe von Rundfunkgebühren?
    Fernsehprogramme finanzieren sich selbst durch Werbung.
    Oder darf ich dann einfluss nehmen und Entscheiden das meine Werbung im Fernseh läuft oder die Serien und Filme die ich möchte?
    Das sind alles Betrüger sonst garnichts. Wollen die Bürger ausnehmen. Ich streite schon seid Wochen mit denen. Heute habe ich Klage eingereicht. Das ganze wird als Steuer durchgesetzt. Diese wäre aber Verfassungswidrig.

    Antwort
  • 5. August 2014 um 9:25 Uhr
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    Hallo Robert B., vom 01.2.2013

    Dein Kommentar ist Spitze,klar auzfgebaut und für KEINEN mehr "unverständlich" .

    Ja, technisch doch kindereinfach einzurichten wie in Holland z.B.dass, wer sich keinen Freischaltship gekauft hat, auch nicht gucken und hören kann,Ende. Aber die Nachrichten 1-3x täglich waren selbst bei Hitler, Adenauer usw. zahlungsfrei. als Staats-Oberpflicht eingestuft gewesen. Wie tief sich die Mehrheit Deutschlands schämen müßte , dank dieser modernen sich schon wieder eingeschlichenen deutschen "Moral", ihr ihr Jawort zu geben, ohne Aufmucken.Noch oder wieder ist das alles in der Art wie vor und nach 1933. dieser neuzeitlichen Räubermanier durch Stillschweigen den Zuschlag zu geben..

    Antwort
  • 1. Mai 2014 um 16:36 Uhr
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    Also der Vergleich mit der Kurtaxe scheint mir eine Beleidigung der menschlichen Logik.
    Eine Kurtaxe freiwillig wie die Nutzung von Kureinrichtungen und der Besuch von Kurorten .. Wer sie nicht nutzt oder besucht, zahlt auch keine Kurtaxe.
    Wer (wie ich einst) den Hauptwohnsitz im Kurort hat braucht sie übrigens auch nicht zu bezahlen.
    Pauschalabgaben für Eventualitäten die man nutzen künnte oder vielleicht mal nutzen müsste rechtfertigen sich nur für Infrastrukturprojekte die im Alleingang nicht erzielt werden können und deren Nichtzustande kommen, eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten würde.
    Krankenhäuser sind notwendig weil man sie nicht zwingend sondern vielleicht nutzen "könnte" gleiches gilt für die Strassen die Straßen die u.a. auch von Rettungswagen, Feuerwehr etc genutzt werden. Auch die Kanalisation und Müllabfuhr zählen z.B. dazu, denn sie bewahren vor Säuchengefahr..
    Die Konfettishow mit der Begründung solch wichtiger Infrastrukturprojekte zu rechtfertigen bedarf allerdings einer besonderen Hirnakrobitik die Stoff für einen Schildbürgerschwank liefern könnte wären die Konsequenzen
    nicht so fatal, Hier denke ich an Rentner, Alleinerziehende aber auch Spendeneinrichtungen die ganz genau jene Katastrophenhilfe leisten die man vielleicht mal in Anspruch nehmen "könnte" aber dann vielleicht nicht kann, und zwar ganz genau deshalb, weil sie sich nicht des Arguments deutscher Rundfunkanstalten bedienen dürfen um aus freiwilligen Spenden für den Notfall eine Zwangsabgabe zu machen……..

    Antwort
    • 12. Juni 2014 um 12:34 Uhr
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      Da kann ich Dir nur im vollem Umfang zustimmen!!! Der Vergleich ist eine Beleidigung an den Verstand jedes Bürgers dieser BRD-Verwaltung!!! Auf was sich das alles stützen soll ist sowieso fraglich hier mal ein paar Quellen zur Info was bei dieser BRD-Verwaltung überhaupt "rechtmäßig" abläuft, da sellte selbst das Bundesverfassungsgericht fest, daß die Wahlen seit 1956 ungültig sind, dann sind das im Umkehrschluß auch alle erlassenen Gesetzte:
      -Die BRD-Lügen GmbH, Teil 1 u. 2
      -Die BRD-Lüge(Hermannslichter)
      -BRD GmbH Doku-Nachrichten u. Zitate unzensiert
      -Die BRD-GmbH
      -Ist Deutschland souverän? Was wurde aus dem Deutschen Reich? (super)
      -Die Wissensmanufaktur: Andreas Popp, da ist alles interessant worüber er referiert!!!

      Andreas Clauss: Wer oder was ist die BRD? Andreas Clauss (compact live November 2012)
      Befreiung von der BRD GmbH – Andreas Clauss
      -Harald Lesch — Zins und Zinseszins – Das perfekte Verbrechen

      -Alpenparlament.tv, alles gut Fließendes Geld im Mittelalter von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Berger (Ausschnitt aus einem Gespräch)

      Antwort
  • 11. März 2014 um 8:41 Uhr
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    Schade das es schon soweit sein soll das der Bürger für eine Dienstleistung bezahlen soll, obwohl Er diese bewusst nicht nutzen will.Ich glaube schon das dies Betrug ist.

    Antwort
    • 9. Juli 2014 um 7:24 Uhr
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      Ja, ist schon interessant, wie viele angeblich "bewusst" diese Dienstleistung nicht nutzen…. Da kann ich immer wieder nur mit dem Kopf schütteln. Hört Radio im Auto, seit im Internet unterwegs um populistische Kommentare zu posten, schaut die Fußballweltmeisterschaft, guckt die Tagesschau, aber KEINER will die öffentlich rechtlichen Fernsehprogramme sehen.
      Schaffen wir doch auch die Gesundheitsvorsorge ab, die Rente, das soziale System. Jeder sorgt für sich selber, bezahlt alles aus eigener Tasche!!

      Antwort
      • 13. Juli 2014 um 2:49 Uhr
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        Habe kein Auto, das Internet besteht aus mehr als den Seiten der Öffentlich Rechtlichen, Fußball interessiert mich kein Stück und die Tagesschau sendet keine neutralen Nachrichten sondern Propaganda, weshalb ich diese erst recht nicht sehe.

        Ich gebe zu, es gibt eine handvoll von Sendungen die sehenswert sind, doch sind diese keinesfalls 18 Euro im Monat wert, beim besten Willen nicht. Es wird soviel Geld verschleudert für Fußball-/Sportrechte, die bei den Privaten besser aufgehoben wären, für Quiz- und Spielesendungen sowie ZDF-History Geschichtsverfälschung, daß ich daher nicht gewillt bin, diesem Apparat mein gutes Geld in den Rachen zu werfen. Noch dazu besitze ich lediglich einen Rechner für den Empfang, doch das Programm der Öffentlich Rechtlichen ist nur eingeschränkt über das Internet empfangbar, weshalb ich daher generell vom gesamten Programm ausgeschlossen werde und dennoch soll ich den kompletten Beitrag zahlen.
        Einen Betrag von 5 Euro könnte ich noch zähneknirschend akzeptieren, doch mehr als das dreifache davon steht für das Gebotene in keiner Relation. Zu vieles ist doppelt und dreifach, zu vieles ist Müll gleich dem Privatfernsehen, zu vieles ist lediglich Meinungsmache im Sinne der Politik und nicht der journalistischen Berichterstattung gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag.

        Und ganz nebenbei, es gib doch gar keine richtige Gesundheitsvorsorge, erst wenn die Krankheit da ist oder da sein sollte fängt das System an einem eine fast placeboartige Untersuchung anzuraten. Die Rente ist doch so gut wie abgeschafft, zumindest eine solche, die es wert wäre diesen Namen zu tragen. Das soziale System ist das einzige, was noch halbwegs vorhanden ist, jedoch unter der Prämisse, den Bedürftigen das Leben möglichst zu erschweren.
        Gerne bezahle ich auch alles aus eigener Tasche, wenn ich für das Geld auch die entsprechende Leistung erhalte – der Rundfunkbeitrag bietet zumindest nicht die Qualität für den Preis, weshalb ich nicht bereit bin ihn zu bezahlen.

        Antwort
      • 18. Juli 2014 um 15:14 Uhr
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        Angestellter der GEZ/BRDGmbH oder einfach nur ein Zustimmer und Arm-Heber? Wer schreibt hier?
        Machen Sie sich schlau über die wirkliche Rechtslage oder seien Sie lieber still! Wenn Sie so ein Fan von unserem Übergangskonstrukt sind, können Sie ja gerne meinen Teil der unbegründeten GEZ-Forderungen auch zahlen. Ich gebe Ihnen gerne meine Kontonummer.
        Ich habe noch eine Rechnung gegen die GEZ offen, die sie mir seit 3 Monaten nicht zahlt. Ich gehe jetzt den Amtsweg und hole mir einen Vollstreckungstitel gegen die GEZ.
        Deutschland ja, Bundesrepublik, ja gerne – ABER: nur mit staatlicher Souveränität und einer völkisch ratifizierten Verfassung.
        Und noch die Frage an jeden: Sind wir schon wieder so weit, dass wir jedem glauben,ja? Oder war es seit 1933 nie mehr anders?
        Noch was: ein deutscher Richter im hohen Amt hat nur gelernt, was er wie auslegen muß. Und das waren alles Rechte der Alliierten und aus dem 3.Reich. Somit ist ein Richter für mich eher eine bedauernswerte Person, ohne ihm zu nahe treten zu wollen.

        Antwort
  • 12. Februar 2014 um 14:36 Uhr
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    Einfach UNGLAUBLICH! Was kommt als nächstes? Eine Gebühr/Beitrag für eine Erdgasleitung die man nutzen könnte, obwohl man eine andere Energieversorgung hat (z.B. Holz, Öl), oder für einen vorhandenen jedoch nicht freigeschalteten Telefon/Internetanschluss. Warum werden die entsprechenden Sender nicht gesperrt und nur gegen Gebühren freigeschaltet (wie z.B. Sky)? Es ist nicht nur sittenwidrig, sondern auch unmenschlich. Wieviele Menschen leben inzwischen in Deutschland an der Armutsgrenze? Geringverdiener, Rentner, usw. die minimal über dem Hartz IV Satz liegen, die Dank der ständig steigenden Lebenshaltungskosten und Steuern kaum noch ihre Familien ernähren können. Diese Menschen leben nicht, sondern kämpfen ums Überleben! Die Veranstwortlichen für den RBStV können wirklich stolz auf ihre Leistung sein. Bei §1 im GG fehlt ein Zusatz…… ab welcher Einkommenhöhe kommt dieser zum tragen.

    Antwort
    • 9. Juli 2014 um 7:31 Uhr
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      Hast du mal von vom "Anschluss- und Benutztungszwang" gehört? Nicht? Dann schau mal in die Gemeindeordnung deines Bundeslandes.
      Oh ja, Sky… vorher Premiere… wer für so einen Mist 40-50 Euro im Monat zahlt, ist selber Schuld!
      Ist wie mit dem HD-Empfang. Für die Privaten Sender zahlt man zusätzlich 50 Euro im Jahr für den HD-Empfang. Bei den öffentlich-rechtlichen ist das kostenlos!

      Kennst du eigentlich die Definition von sittenwidrig?? Lach
      Und was ist daran unmenschlich?.. ja und dann kommt der Schwenk auf die armem mittelosen Menschen in Deutschland!

      Ist die ein Rundfunkmonopol a la RAI in Italien von Berlusconi lieber?
      Doch, die Menschen LEBEN. Sie leben sogar gut mit Hartz IV

      Ach ja, es gibt keinen § 1 im GG sondern den ARTIKEL 1

      Antwort
      • 18. Juli 2014 um 15:25 Uhr
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        …Artikel 1 im GG _FÜR_ die Bundesrepublik Deutschland. Und das ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kamerad!
        Es handelt sich also um AGB, nicht um Gesetze und ist eine bewußte Irreführung!
        Zum Thema privat oder nicht kann ich nur sagen: für mich ist das alles(!) eine unerträgliche Soße. Nicht genießbar.
        Ich würde gerne aus Solidaritätsprinzipien heraus eine Steuer zahlen, ja! Aber ich zahle nicht dem dumpfen Mob und seiner Sucht nach Sedierung das beste Premium-Tv mit Glitzer und Glamour!
        Das gehört unterteilt! Ich habe ein Recht (wenn man sich darauf mal berufen möchte, es steht ja in deren AGB) auf Informationen und Nachrichten, sowie Katastrophenmeldungen (regionale!) durch ein Empfangsgerät. Dafür würde ich gerne 5€/Monat zahlen. Wenn ich Lust auf Premium habe, dann gerne mehr.
        So nicht!
        By the way: Wenn jemand die AGB während eines laufenden Vertrages ändert und auf Dich anwendet, kann dieser Vertrag wiederrufen werden.
        In der BRD gilt die Landkriegsordnung und das HGB!

        Antwort
      • 10. Dezember 2014 um 23:06 Uhr
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        Wenn Sie meinen, man lebe mit Hatz4 gut, können Sie es gerne machen. Und was ARD, ZDF und co abliefern ist ein Fernsehprogramm 3. Wahl um Alten Demente Senioren in Pflegeeinrichtungen eizulullen. Mehr nicht. da ändert sich auch nichts drann, wenn man die Öffentlich-Rechtlichen (wieso eigentlich Rechtliche ?) in HD schaut

        Antwort
  • 7. Februar 2014 um 20:44 Uhr
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    Ich habe vor zwei Jahren mein Fernsehgerät gekündigt, habe aber den Rundfunkbeitrag weiterbezahlt, auch seit dem 1.1.2013. Mehrfach habe ich Mahnungen bekommen, sämtliche Schreiben von mir wurden ignoriert. Ich habe kein Fernsehgerät mit dem ich Programme empfangen kann, ebensowenig einen entsprechenden PC und auch kein i-phone oder Ähnliches. Seit zwei Jahren sehe ich nicht mehr fern und ich vermisse es auch nicht. Aber selbstverständlich bezahle ich die Rundfunkbeiträge. Einfach alle über einen Kamm zu scheren finde ich einfach unverschämt und es kann doch nicht sein, dass man gezwungen wird, für etwas zu bezahlen das man nicht hat

    Antwort
    • 9. Juli 2014 um 7:33 Uhr
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      Ja klar… ich lach mich wech…. und wie haste dann hier deinen Kommentar gepostet? Per elektronischer Gedankenübertragung?
      Aber lass mich raten.. du warst gerade zufälliger Weise bei einer Freundin und konntest ihren Computer nutzen…

      Ich lach mich echt wech…..

      Antwort
      • 9. Juli 2014 um 20:13 Uhr
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        ein Computer ist kein Rundfunkempfangsgerät… damit ist die GEZ baden gegangen. RundFUNK sind die klassischen Empfangsgeräte, alle wie sie die GEZ so schön nannte "neuartigen Rundfunkgeräte" sind eben keine Rundfunkgeräte im sinne des begriffs Rundfunk. Passender wäre z.B. Mediengeräte, aber die werden vom Rundfunkstaatsvertrag nicht erfasst.

        Der Hauptunterschied ist einfach das man bei "Mediengeräten" (peer to peer) problemlos Zugangsdaten verschicken könnte, bei Rundfunkgeräten aber nicht. Das dilemmer der GEZ war das Rundfunkgeräte mittelfristig verschwinden werden (auch die neuen Fernsehgeräte werden auf peer2peer aufbauen) und damit ihre Geschäftsgrundlage entzogen worden wäre. Schon vor 10 Jahren gab es Stimmen die gesagt haben es solle pauschal erhoben worden…. damals steuerte die GEZ noch gegen von wegen es wäre rechtlich nicht machbar…. und in der tat, es ist nicht machbar. Die jetzige Gebühr ist unzulässig.

        Die Argumentation es wäre eine Vorzugslast ist falsch, denn eine Vorzugslast bedingt einen wirtschaftlichen Vorteil. Wer keinen Radio/TV hat (99% aller Firmen vor allem) hat keinen wirtschaftlichen Vorteil. Das naheliegendste ist eine Steuer (keine Befugniss der Länder), aber selbst das wäre sehr zweifelhaft. Ich denke eine Pauschalgebühr ist rechtlich überhaupt nicht machbar.

        Antwort
  • 24. Januar 2014 um 18:21 Uhr
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    Wenn der RFB bei JEDER "Wohnung" grundsätzlich 1x fällig sein MUSS … dann erhebe ich Anspruch darauf den BETRAG dem WOHNUNGSVERMIETER dem die Wohnung ja gehört von Grund auf in REchnung zu stellen. Der kann den Betrag ja gleich in die monatliche Miete einrechnen, oder es lassen!!!

    Rechtlich durchzusetzen / anzuregen sicher eine gute Alternative BEGRÜNDUNG… oder? Grins 🙂

    Antwort
  • 24. Januar 2014 um 7:24 Uhr
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    Es ist unbestreitbar, dass die Kurtaxe auch bereits nur für die Möglichkeit der Nutzung der Kureinrichtungen erhoben wird. Damit stellt sich aber wohl zunächst die Frage, ob das denn zuläassig ist und gegebenenfalls warum?
    Zunächst einmal werden die diesbezüglichen Leistungen nur im Gebiet des Kurotes angeboten, wird der Beitrag dafür auch nur dort und von dem Kurort erhoben.
    Ausserdem sind die Kureinrichtungen Teil der Infrastruktur des Ortes, von deren Potential ein zumindest mittelbarer Nutzen grundsätzlich für jeden seiner Bürger zu erwarten ist.
    Bei aller Hochachtung für Herrn Kirchhof sehe ich daher hier keine Vergleichbarkeit.
    Zutreffend sind hingegen eindeutig die Argumente der Gegenmeinung.

    Antwort
    • 12. Juni 2014 um 12:41 Uhr
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      Ortsansässige zahlen aber nichts, das ist echt sicher!!! Deshalb ist der Vergleich ein vergebliches haschen nach Argumenten!!!

      Antwort
  • 22. Januar 2014 um 20:33 Uhr
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    Konni .Ich habe 320euro im Monat zum Leben und muss da noch das Essen im Kindergarten von zahlen und und jetzt soll ich auch noch für eine sache zahlen was ich nicht nutze . ob ich und mein Kind was zu Essen hab ist denen ja egal,und jetzt drohn die mir mit Zwangssvollstreckekung wenn ich nicht 280,00 euro zahle .Kann mir einer sagen was ich jetzt machen kann ,denn ich kann das nicht zahlen

    Antwort
    • 27. Januar 2014 um 17:21 Uhr
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      Nicht zahlen! Sollten die mit einer Pfändung drohen, gehen Sie zur Bank und richten dort ein "P-Konto" ein. Damit hat es sich gegessen!

      Antwort
    • 26. Juni 2014 um 13:34 Uhr
      Permalink

      SOFORT EINE eINGABE BEIM v§RWALTUNGSGERICHT MACHEN! Und hier ALLE kommentare lesen, DAS hilft dir schon weiter!

      Antwort
    • 9. Juli 2014 um 7:38 Uhr
      Permalink

      Dazu kann ich nur folgendes sagen.
      SELBST SCHULD, wenn man sich NICHT informiert bzw. einfach Schreiben ignoriert und nichts macht.

      Man kann sich von den Gebühren BEFREIEN lassen. Und das weiß eigentlich so gut wie jede Person, die Sozialleistungen erhält.
      https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

      Ausserdem bezweifel ich, dass du lediglich 320 Euro im Monat hast. Denn auch dein Kind bekommt Sozialleistungen!!

      Antwort
    • 5. August 2014 um 19:18 Uhr
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      Mach dir ein P_Konto, lass dir durch den steuerberater ausrechnen was dir zusteht und Pfändungsfrei bleibt und schon hast du einen schutz. Dir kann dann niemand ans Fell. 🙂

      Antwort
  • 4. Januar 2014 um 22:24 Uhr
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    Ich find Unverschämt gezwungen zu werden was zu zahlen was ich nicht Schaue.

    ABZOCKER MAFIA GEZ

    Antwort
  • 30. Dezember 2013 um 17:41 Uhr
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    ups hffentlich liest das keiner der politiker die da eine neue einnahmequelle/steuer oder ähnliche verkehrsmittelbereitstellungsgebühr drin sehen

    Antwort
  • 30. Dezember 2013 um 17:39 Uhr
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    ich finde die gebühren für etwas was ich garnicht nutzen will absolut fehl am platz und ganz ehrlich wer schaut sich den müll der dort läuft auch noch an ??
    bei dem öffentlichem verkehr zahle ich ja auch nur wenn ich ihn nutzen will
    warum nicht auch beim fernsehen wer will soll sich nen reciver für den monatlichen betrag hohlen und gut warum also bezahlen was ich nicht will vor allem dürften die öffentlich rechtlichen dann garkeine werbung zeigen sondern nur beitrag an beitrag alle anderen sender finanzieren sich schon ganz alleine durch werbung und leisten viel mehr

    Antwort
    • 12. Juni 2014 um 12:45 Uhr
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      Dein Vergleich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln trifft den Nagel auf den Kopf!!! Das ist absolut 100% vergleichbar!!! Super!!!

      Antwort
  • 7. Dezember 2013 um 16:36 Uhr
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    Ich warte schon voller Erwartung auf das neue jährlich zu entrichtende Bußgeldbescheid wegen Falschparken und überhöhte Geschwindigkeit weil ich ein Führerschein besitze oder eine Bürgersteig-Verschleiß-Pauschale weil ich (noch) laufen kann. Persönlich würde ich einen jährlichen 2-Tage-Haft in einem JVA nach Wahl für jeden Bundesbürger befürworten, denn wir sind alle Menschen, also besitzen das potential Verbrechen zu begehen. Terry Pratchett lässt grüßen!

    Antwort
  • 11. November 2013 um 16:13 Uhr
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    Wenn die verschiedensten Juristen der Meinung sind, es handele sich bei der neuen TV-Abgabe um eine Steuer und die einzelnen Länder hätten dazu keine Gesetzgebungs- kompetenz, dann verstehe ich nicht, warum nicht gegen die Änderung dieser Abgabe geklagt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Änderung sehr bewusst geändert wurde, denn eine GEZ-Gebühr (wie bisher) setzt eine entsprechende Gegenleistung voraus. Wenn man aber den immer schlechter werdenden Programm-Mist der öffentlichen TV-Sender betrachtet, kann man von angemessener Gegenleistung nicht mehr sprechen. Deshalb musste so etwas wie eine nach Steuer aussehende Abgabe geschaffen werden, damit man von der Verpflichtung zur Gegenleistung weg kommt. Kommt immer darauf an, welchen Namen das Kind bekommt, oder. Der blöde Wähler wird´s schon schlucken…

    Antwort
  • 3. November 2013 um 14:09 Uhr
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    Paul Kirchhof schrieb, „Wir zahlen für das Recht, überall und jederzeit ein breites Programm von Information und Unterhaltung verlässlich empfangen zu können. Ob der Einzelne das Angebot nutzt, ist seine Sache“.
    Wenn jemand keinen Fernseher oder Radio hat, will er doch das Recht garnicht haben. Außerdem müssen doch schon die meisten die das Recht haben wollen, schon Ihren Kabelanbieter bezahlen, weil es ihm untersagt ist eine Schüssel anzubauen.
    Herr Kirchhof hatte ja auch das Gutachten für ARD und ZDF geschrieben, und da soll man denken, das dieser (nette) Herr bezahlt, das glaube ich weniger. Im Gegenteil, er hat einige Tausende, wenn nicht hundert Tausende an dem Gutachten verdient. Diese Abgabe ist gleichzusetzen mit der Hundesteuer, es ist meines Erachtens eine Luxussteuer bloß unter einem anderen Namen. Wer weiß denn überhaupt ob dieses Geld auch für den Ausbau des Rundfunk- und Fernsehnetzes genommen wird, oder nicht der Palast von dem Geschäftsführer davon bezahlt wird. Von der Hundesteuer kann ja auch alles getan werden ohne dieses genau nachzuweisen.

    Antwort
    • 4. November 2013 um 10:29 Uhr
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      Dein Vergleich mit Hundesteuer, na ja.
      Nehme ich aber dennoch zum Anlas, da ich selber einen besitze.
      Mein Hund lebt bei mir – kann ja auch wo anders hingehen.
      Weil ich nun mal zum Rudelführer gewählt wurde (sicherlich mit Überzeugungsarbeit) habe ich meinen Familienmitgliedern die frage gestellt ob Sie von einem gefüllten Teller essen möchten, oder einem Trog! Diesen ich nach belieben auf fülle!
      Und Ihr glaubt gar nicht was passiert ist! – Sie vertreten meine Meinung gegenüber dem Hund, auch wenn er wau wau macht.
      Klaubt Ihr wirklich das ich mich von einem wau wau beeindrucken lasse, denn schließlich lege ich das wau wau fest. Sollte er mich zu beißen – lege ich ihn einen Maulkorb an, währe ja schlimm wenn ich das nicht dürfte schließlich besitze ich eine gewisse Verantwortung.
      Ja ich weis, geht immer in die Hose so eine Einstellung – aber bis dahin lasse ich mir ein neues wau wau einfallen.

      Antwort
  • 2. November 2013 um 12:53 Uhr
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    Die Politiker wissen nicht ,wie sie das Gemeinwesen richtig verwalten sollen.Was sind die Sorgen und Nöte der Bürger die es zu mildern gilt.
    Die Verwaltung hat keine Ahnung.

    Antwort
  • 2. November 2013 um 11:57 Uhr
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    Für Fernsehen und Rundfunk eine Gebühr zu zahlen ist in Ordnung. In Holland kauft man für € 10,- monatlich eine Karte und erhält dann die Freischaltung für beides. Das ist in Ordnung. Wer sehen und hören will zahlt, wer nicht lässt es bleiben.

    Wir sollen für Zweitwohnungen noch einmal bezahlen, obwohl wir ja nur an einer Stelle zu einem Zeitpunkt sein können, müssten wir doppelt bezahlen. Gleiches Recht für Alle geht anders.
    Schließen wir uns doch zusammen und reichen auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein! Ich weiß leider nicht, wie man solches anfängt. Wer kann hier den Anfang machen? Ich mache sofort mit

    Antwort
    • 3. November 2013 um 14:18 Uhr
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      Hallo Fritz,

      gebe dir völlig Recht, wer will soll bezahlen, wer nicht lässt es. Aber bei deinem Kabelanbieter zahlst du ja schon knapp 15€, wie viel denn nun noch. Der kleine kann sich ja nicht wirklich wehren, deshalb muss der Zusammenhalt aller her, denn schafft man das mit den Klagen auch.
      Die Richter sind Angestellte vom Land und werden auch von den Ländern bezahlt. Also wenn se gegen die Abgabe entscheiden, haben sie ja auch gleich entschieden weniger Geld zu bekommen. Ist doch bei Hartz 4 Klagen das selbe. Grundlegend wird sich nichts ändern, weil alles Staatsgelder sind.

      Antwort
  • 1. November 2013 um 12:25 Uhr
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    Klartext: Es geht doch nur darum:
    Die GEZ hat das sog. Schwarzsehen nicht in den Griff bekommen. Außerdem sind erhebliche Mehreinnahmen zu erzwingen, um den Ausgabenwahnsinn der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten zu finanzieren. Ein Bezahlfernsehen, bei dem Beträge nur für die Minuten von einem zuvor erworbenen Guthaben abgebucht werden, ist ein vernünftiges und gerechtes Konstrukt. Das wollen alle Profiteure des Fernseh-Monsters natürlich nicht. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll mit staatlicher Gewalt bis hin zur Kriminalisierung zur Zahlung für Darbietung jeder Art geknechtet werden. Bei einem Bezahlfernsehen würde das gesamte über Jahrzehnte aufgebaute System innerhalb kurzer Zeit zusammenbrechen. Ein qualitativer Verlust wäre das sicher nicht im Hinblick auf die zahlreichen seichten und dümmlichen Sendungen. In den USA werden hunderte Fernsehsender hauptsächlich mit Spenden und Werbeeinnahmen finanziert. Auch in mehreren europäischen Staaten gibt es keine oder nur geringe Zwangsgebühren, die höchsten allerdings in den skandinavischen und deutsschprachigen. Unser System nützt am meisten den Politikern, die ihre Auffassungen nicht nur zum Nulltarif verbreiten können, sondern von ihren Auftritten oft zusätzlich finanziell profitieren. Die Entgeltvereinbarungen für Talkmaster, Entertainer usw. sind für jeden anständigen Menschen ein Schlag ins Gesicht. Die öffentlich-rechtliche Fernsehbranche mit ihren mafiosen Strukturen soll deshalb mit der Zwangsabgabe irreversibel aufrecht erhalten bleiben.

    Antwort
  • 1. November 2013 um 10:56 Uhr
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    die Bescheide sind rechtswidrig,keine rechtsmittelbelehrung,
    Beitragsservice keine Behörde,Rechtsgrundlage und Begründung unvollständig bzw.gar nicht

    außerdem Gebühr ,da man zum empfang ein Gerät
    kaufen muß und nicht ohne jederzeit am Fernsehen teilnehmen kann
    Laut Lammers erfüllt Ferns nur die Einschaltquote (verfasswidr)

    Antwort
  • 28. Oktober 2013 um 16:47 Uhr
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    ich bin nicht bereit, für eine nicht genutzte Dienstleistung etwas zu bezahlen. Die Möglichkeit dass ich eine Dienstleistung nutzen könnte, berechtigt nicht dafür zu kassieren. Ich kann auch nicht der GEZ eine Rechnung schicken, wenn sie die Dienste meiner Kleingastronomie nicht genutzt haben.
    Das sind die gleichen Abzocker wie die Berufsgenossenschaft.
    Meines Wissens muss eine Behörde einer Aussetzung des Vollzugs statt geben,wenn über die Rechtmäßigkeit der forderung die geringsten Zweifel bestehen.

    Antwort
    • 9. Juli 2014 um 7:49 Uhr
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      Also hier jetzt mal ein ganz klares NO GO!!!!!
      Berufsgenossenschaften sind Abzocker? Lass mich raten, du bist ein Arbeitgeber??
      Sag mal gehts noch du…. (boah mein Anstand verbietet es mir, hier ausfallend zu werden).
      Ist dir klar, worum es bei den Unfallversicherungsträgern geht? Da krieg ich echt ne Krempe, wenn ich so einen Mist lese. Ich hoffe für dich, dass du NIEMALS einen Arbeits- oder Wegeunfall haben wirst!

      Und deines Wissens… man sieht, dass du KEIN wirkliches Wissen hast!!!

      Antwort
  • 22. Oktober 2013 um 20:57 Uhr
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    Wenn der Rundfunkbeitrag der ÖRREN eine Steuer wäre, dann müsste ich sie auch minimieren können. Jede Steuerlast richtet sich nach Quantität. Die Alkoholsteuer kann ich umgehen, ich trinke Milch. Die Tabaksteuer kann ich minimieren, ich rauche nur 1 Zigarette im Jahr! Die Treibstoffsteuer spare ich mir, ich trete das Fahrrad! usw.
    Doch eine Wohnung muss ich haben! Und jede Wohnung wird mit dem gleichem Betrag "besteuert". Das ist ungerecht, unsozial! … Und deshjalb kämpfe ich und zahle nicht, diesen Zwangsbeitrag an die ÖRREN (m. persönlich eABkr. für Offentlich-Rechtliche RundfunkanstalEN.

    Antwort
  • 21. Oktober 2013 um 13:34 Uhr
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    haben wir gewaltenteilung oder das dritte reich ,wo alles von oben entschieden wird und gerichte und verwaltung gleich entscheiden

    Antwort
  • 25. September 2013 um 21:51 Uhr
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    Für Zweitwohnungen usw auch noch einmal bezahlen, wieso das denn? Ich bin nur einmal auf der Welt und ARD, ZDF und Rundfunk kann auch nicht vermehrt werden wenn man woanders guckt, ich werde also doppelt besteuert, mit noch einer zweitwohnung nochmal usw. das kann man nicht als rechtens ansehen und akzeptieren.

    Antwort
    • 1. November 2013 um 13:10 Uhr
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      Und wer monatelang in der Klinik behandelt wird bzw. im Koma liegt oder lange Zeit unter Aufrechterhaltung seiner Wohnung im Ausland verbringt, muß ebenfalls zahlen. Nur kranke Gehirne konnten diese Vorschriften errichten und verabschieden.

      Antwort
    • 2. November 2013 um 11:58 Uhr
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      Für Fernsehen und Rundfunk eine Gebühr zu zahlen ist in Ordnung. In Holland kauft man für € 10,- monatlich eine Karte und erhält dann die Freischaltung für beides. Das ist in Ordnung. Wer sehen und hören will zahlt, wer nicht lässt es bleiben.

      Wir sollen für Zweitwohnungen noch einmal bezahlen, obwohl wir ja nur an einer Stelle zu einem Zeitpunkt sein können, müssten wir doppelt bezahlen. Gleiches Recht für Alle geht anders.
      Schließen wir uns doch zusammen und reichen auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein! Ich weiß leider nicht, wie man solches anfängt. Wer kann hier den Anfang machen? Ich mache sofort mit

      Antwort
  • 13. September 2013 um 14:58 Uhr
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    Selbstverständlich ist eine Steuer, da jedeR sie zahlen muss.

    Für zusätzIiche Irritation sorgt dabei, dass wir Menschen mit Schwerbehinderung trotz bestehender Rundfunkgebührenbefreiung zahlen müssen. Mir wurde gesagt, es handle sich ja schliesslich um keine Gebühr, sondern um einen Beitrag. Aha… !

    Antwort
  • 2. September 2013 um 20:59 Uhr
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    Kirchensteuer für alle, auch Atheisten und Moslems! Wir haben jederzeit das Recht, eine Kirche zu nutzen, ob wir wollen oder nicht.
    Auch die Hundesteuer könnte man für alle erheben, man kann sich ja jederzeit einen Hund anschaffen.

    Antwort
    • 1. November 2013 um 13:05 Uhr
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      Richtig! Volle Zustimmung!

      Antwort
  • 26. August 2013 um 13:19 Uhr
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    Paul Kirchhof: „Wir zahlen für das Recht, überall und jederzeit ein breites Programm von Information und Unterhaltung verlässlich empfangen zu können. Ob der Einzelne das Angebot nutzt, ist seine Sache“!! Also zahlen wir demnächst auch die KFZ-Steuer, egal ob wir ein Auto haben/nutzen oder nicht? Schliesslich haben wir das Recht überall und jederzeit die Straßen und Autobahnen zu nutzen.. Ob der Einzelne das Angebot nutzt, ist seine Sache..
    ja, wo leben wir denn.. ach so in Deutschland!

    Antwort
  • 19. August 2013 um 17:06 Uhr
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    Ich denke eine Einkommensabhängige Lösung wäre gerechter, so wie bei der Krankenversicherung.
    Unter 500 Euro Monatseinkommen ist man von der Gebühr befreit.
    Erst darüber zahlt man pro 100 Euro 50 Cent Gebühr.

    Bei 1.000 Euro Monatseinkommen sind das 2.50 Euro (5*0.50, die ersten 500 Euro sind frei)
    Bei 2.000 Euro 7.50 Euro und so weiter. Erst wer über 4.100 Euro im Monat verdient, zahlt den gleichen Beitrag wie jetzt.
    Wie beim Krankenkassenbeitrag, wird der Betrag nach oben begrenzt. Mehr als 35-40 Euro sollte niemand zahlen müssen.
    Der Einfachheit halber sollte dieser Beitrag auch direkt über das Finanzamt erhoben werden, um lästige jährliche Schreiben zum Einkommen, wie derzeit bei den Krankenkassen, zu umgehen.
    Vor allem niedrige Einkommen werden mit der derzeitigen Regelung völlig überfordert!

    Das ÖRR Fernsehen hat sich an den Gebührenzahlern zu orientieren und nicht umgekehrt. Das ÖRR TV steht schließlich nicht im Wettbewerb mit anderen Sendern. Außerdem muss das von uns Gebührenzahlern finanzierte TV grundsätzlich alle Verträge offenlegen. Nur so kann Transparenz geschaffen und zukünftig das völlige Entgleiten der Kosten verhindert werden!

    Am besten wäre natürlich die Abschaffung jeglicher Gebühr und ein sich selbst finanzierendes Fernsehen. Die Grundversorgung ist durch Mobiltelefone und Internet schließlich längst überholt!

    Antwort
  • 1. August 2013 um 13:41 Uhr
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    Der Beitrag für Rundfunk und Fernsehen steht in keinen
    Verhältnis zur Verfassung und dem Grundgesetz.
    Es steht jeder Bürger hat das Recht auf Information aber nicht das er dafür Zahlen soll.Und damit..sind diese Gebühren auch
    verfassungwidrig was aber durch den Beschluss der Länder
    ohne den Bürger zu Befragen zustande gekommen ist.
    Somit ist dies eine Entmündigung des Bürgers durch den
    Staat.

    Antwort
  • 16. Juli 2013 um 17:48 Uhr
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    Sorry noch mal ich!wie kann es sein das ein medien anbieter es schafft menschen die es gerade durchs leben schaffen noch so ein schlag zu versetzen und zu drohen mit hilfe der "Regierung"den zahlst du nicht eintrag schufa kein Kredit, kein Geld, kein Auto.etc.THAT„SGERMANY??

    Antwort
  • 16. Juli 2013 um 17:08 Uhr
    Permalink

    Hallo bin verpflichtet in meiner Mietwohnung das kabelnetz zu nutzen das so " zuverlässig "ist (gewitter etc.)obwohl der anbieter primacom im vertrag versichert das es so ist . so müsste ich ein viertel der laufenden kosten einbehalten.bezahle im mo.23 € und soll noch fast 18 € für die öffentlich rechtlichen zahlen die immer mehr Werbung machen und mehr damit mehr einnehmen.dazu noch das die Sendungen immer schlechter werden. siehe Mallorca 13!!!naja dafü sind wir ein "Rechtsstaat"bezahlen seit gefühltn 100 jahren soli.und ich verdiene 7000 netto und hab nen A 8 W12 für zum Discounter zu fahren.das Privatfernsehen unterstützen gerne!! aber die stasimethoden der "ÖR"NEIN DANKE

    Antwort
  • 25. Juni 2013 um 14:30 Uhr
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    Mein Mann und ich halten uns jährlich zusammenhängend ca. 5 bis 6 Monate im Ausland auf. Da unsere Wohnung dann von niemandem benutzt wird, wir sogar unser Auto abmelden und nachweisen können, dass wir uns im Ausland aufhalten, sollen wir den Rundfunkbeitrag bezahlen. Ich kann sogar bei der Gemeinde meine Mülltonne abmelden, weil ich sie nicht benötige. Warum geht dies nicht bei dem Rundfunkbeitrag? Im Jahre 2012 war es noch möglich und jetzt nicht mehr. Eine reine Abzocke und fraglich, ob rechtlich in Ordnung.

    Antwort
    • 13. September 2013 um 13:45 Uhr
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      Hallo Angelika,
      ich musste nochmals auf den Schreiber schauen, ob nicht meine Frau den Beitrag geschrieben hat.
      Die gleiche Grundvoraussetzung ergibt sich bei uns.
      Mit der GEZ hatten wir eine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass 6 Monate im Jahr die Gebühren eingezogen werden.
      Ohne Benachrichtigung zieht die GEZ nun die volle Gebühr ein.

      Antwort
  • 22. Juni 2013 um 9:33 Uhr
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    bin alleinstehend, mit einem 2. wohnsitz.
    jetzt soll ich für zwei wohnungen rundfunkbeitrag zahlen, obwohl ich sowieso nicht glotze und wenn, könnte ich das wohl auch nur an einem ort tun.
    der staatliche rundfunk erhält bereits unsummen an zuschüssen aus steuermitteln.
    es kann nicht sein, das stattliche stellen sich fortgesetzt derart unverschämt, ohne jedes maß und ziel an uns bedienen!
    wir sind der staat!

    Antwort
  • 11. Juni 2013 um 12:49 Uhr
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    Also langsam reichts ,ich wandere aus,nur noch ZAHLEN,ZAHLEN und noch mal Zahlen,ich hab die schnauze voll.Kriege keine Arbeit und Soll dies und jenes Zahlen,mit was für Geld denn??Fernsehen für alle und das kostenlos,denn steuern zahlen wir ja auch genug!!!!!
    Schönen tag noch.

    Antwort
  • 15. Mai 2013 um 18:47 Uhr
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    Ich hab heute erstmals seit meiner Abmeldung damals Post der "GEZ" erhalten. Nachdem nun der Datenabgleich auch hier vollzogen wurde wünscht der Drecksladen meine Anmedung mit beiliegendem Fragebogen. Weiß jemand ob ich den ausfüllen muss und was passiert wenn ich das unterlasse?

    Antwort
  • 15. Mai 2013 um 17:01 Uhr
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    HALLO WARUM MUSS ICH STÄNDIG EINE HOHE RUNDFUNK GEBÜHR BEZAHLEN:WIE HÄNGT DAS ZUSAMMEN?

    Antwort
  • 30. April 2013 um 13:42 Uhr
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    Was leider totgeschwiegen wird: Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.12.2012 darauf hingewiesen, dass man einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen stellen kann. Das habe ich gemacht und dokumentiert: http://helmutenz.wordpress.com/

    Antwort
  • 28. April 2013 um 22:14 Uhr
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    Als wieder Alleinstehende und Alleinverdienende mit geringem Einkommen habe ich aus Ersparnisgründen kein TV Gerät und auch kein Interesse meine knappe Freizeit mit Fernsehen zu verplempern.Ich höre Radio und habe dafür auch Gebühren entrichtet bin,da ich sehr belesen bin oft besser informiert als TV-Seher und verbringe meine kostbare Zeit eben "freier".Ich empfinde es als Nötigung für ein Produktangebot zahlen zu "müssen"das ich nicht in Anspruch nehmen will u. nicht brauche.Außerdem ist es eine Diskriminierung da Einverdienerhaushalte genausoviel zahlen müssen wie Doppelverdiener oder Mehrpersonenhaushalte die sich den Betrag teilen.Ungleichbehandlung ist gegen das Grundgesetz.Und mein freier Wille für welche Medien ich mich entscheide ist auch eingeschränkt da ich nun noch weniger Geld zur Verfügung habe um mir z.B. regelmäßig eine anspruchsvolle Zeitung oder mal ein Fachbuch kaufen zu können.Nur weil es Schwarzseher gibt kann man nicht einfach einefeudalistische
    Abgabe von jedem Haushalt erzwingen.Ich glotze auch nicht via Internet aus genannten Gründen.Und übers Internet kann diese Rundfunk-TVanstalt ja via log-in Gebühren berechnen.
    Wenn TV und Rundfunk sich so staatlich geben(das Volk ist der Staat!),dann muß es das Angebot für alle ohne jegliche Gebühren geben u.durch die allgemeinen Steuermittel finanziert werden,das wäre ehrlicher und gewisse TV-Leute müßten sich mit weniger zufriedengeben.Und Politiker gehören schon gleich gar nicht in den Vorstand.Kein Wunder daß da so ein Mist abgesegnet wird,abgenickt wird ohne Rücksicht.Auf jeden Klacks zahlen wir Steuern und nochmals Steuern,es reicht.Und wie sollen soviele Menschen auch die von den gleichen Politikern geforderten Zusatzversicherungen für alles Mögliche und Unmögliche leisten können wenn ihnen dauernd was aufgenötigt wird?
    Überhaupt ist das Existenzminimum viel zu niedrig angesetzt
    aus kaltem Kalkül…

    Antwort
  • 23. April 2013 um 10:56 Uhr
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    Es sind auch viele Schwerbehinderte gegenüber vorher benachteiligt.Taube oder Blinde oder Schwerstbehinderte ,die nicht mal fähig sind ,den Filzfunk zu emfangen,weil sie die Geräte nicht bedienen noch richtig verfolgen können.Sie hatten vorher das RF Merkmal im Schwerbehindertenausweiß und waren befreit.Jetzt müssen diese armen Menschen auch zahlen.Da stechen sich mehrere Gesetze in den Hintern.Eine Frechheit ist das !!

    Antwort
  • 20. April 2013 um 16:26 Uhr
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    …….man kann argumentieren wie man will, ich hätte kein Problem mit der ABSCHAFFUNG der Öffentlich-Rechtlichen-Programme und somit der Befreiung des EINZELNEN von der GEBÜHRENLAST/Steuerlast !

    Antwort
  • 12. April 2013 um 16:20 Uhr
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    es geht nicht das jeder zahlen soll der über kein rundfunk gerät verfügt . ..du wir erhalten doch eine leistung , die ist eben zu honorieren ,, zweifefs ohne , jedoch die höhe und art sind im einklang zu bringen ,

    wer will kostenlos arbeiten , ?

    Antwort
  • 12. April 2013 um 16:15 Uhr
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    da .wäre doch alles verfassungswidrig wo steuern drauf sind ..

    Antwort
  • 11. April 2013 um 14:43 Uhr
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    Danke! Mir gefällt diese Übersicht und ich werde sie auf meiner Homepage gegen diesen unsozialen, ungerechten und undemokratischen Rundfunkbeitrag verlinken!
    Das Gutachten vom alten EX-Verfassungsrichetr ist schon auf ZDF.de gelöscht!
    Dürfte ich auf meiner Seite rundfunkbeitrag.COM diese PDF-Datei anbieten? Gehört doch eigentlich zum Thema!
    Die ÖRREN klären uns ja nicht auf, sondern unterdrücken alle Kritik: Dealen nun mit Kommunen um den Beitrag.

    Antwort
  • 2. April 2013 um 6:54 Uhr
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    Wohnnebenkosten als Eldorado für Abzocker —– Egal ob Energiekosten , Schornsteinfeger oder Rundfunkgebühr, wer es in die Wohnnebenkosten geschafft hat, der kann ohne Ende abzocken. —– Joachim Datko – Ingenieur, Physiker —– Forum für eine faire, soziale Marktwirtschaft —– Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol —– Foren : — http://www.monopole.dehttp://www.kontra-schornsteinfeger.dehttp://www.freie-Schornsteinfeger-Wahl.de

    Antwort
  • 1. April 2013 um 20:16 Uhr
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    Klar ist das eine unberechtigte Steuer. Deshalb: Zahlungen "nur unter Vorbehalt" leisten

    Antwort
  • 28. März 2013 um 13:17 Uhr
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    Diese GEZ _ Steuer ist allein schon deshalb Verfassungswidrig, weil sie vorbehaltlos selbst Menschen am Existenzminimum mit der gleichen Abgabe belastet. Menschen die keinen Soli zahlen müssen weil Sie so wenig verdienen müssten auch von der GEZ Steuer befreit sein – und wie kann ein faktisch "privater Verein" darüber befinden, ob ich zahlen muss – muss diesen GEZ Verein faktisch meine Vermögensverhältnisse offen legen. Nie und nimmer.

    Antwort
  • 27. März 2013 um 0:06 Uhr
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    Also nach der Logik von Herrn Paul Kirchhof müsste „man“ dann auch Kindergeld in Massen bekommen ohne Kinder zu haben (die Möglichkeiten dafür sind ja vorhanden), dies könnte man auch noch weiter „Spinnen“!
    Wieso ist es technisch nicht möglich zu kontrollieren welche Sendungen oder Sender gesehen wird, in welchem Zeitalter lebt dieser Herr denn?
    Auch folgende frage ist berechtigt: Warum gibt es nicht nur einen öffentlichen Sender und Rundfunk. Dann auch nur Nachrichten und „wirklich neutral“ (denn schon vor Jahren waren diese mit den Privaten identisch) und oft genug wird durch die Art und Weise der Formulierung „versucht“ Meinungen zu bilden bzw. zu beeinflussen.
    Außerdem müssten die Gehälter der „Oberen Angestellten“ nach unten korrigiert werden und diese dürften weder „Politische Ämter“ führen noch geführt haben. Es ist auch Interessant was die sogenannten öffentlichen Sender an Werbung einnehmen, siehe dazu:

    http://www.ard.de/intern/medienbasisdaten/medienwirtschaft/werbefernsehums_26_23228_3Btze_20von_20ard_20und_20zdf/-/id=54904/1cdloh1/index.html

    Es gäbe noch einiges zu sagen, das hier im deutschen Lande im argen ist, doch abschließend ist zu sagen, das ganze ist nur „Reinstes“ Abzogen um nicht Haushalten zu müssen!!!

    Antwort
    • 28. März 2013 um 10:16 Uhr
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      Über den Rundfunkbeitrag bin ich auch nicht sehr glücklich. Aber ich muss sagen, dass ich sehr froh bin, dass es den ÖR gibt. Und eigentlich will ich auch kein Programm missen.

      Antwort
  • 25. März 2013 um 16:19 Uhr
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    Es ist rechtlich nicht richtig,denn bislang hat ein Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" keine Gebühren zahlen müssen ,was hat sich für den jenigen geändert -nichts-er muß jetzt nur Gebühren entrichten und ist wie eigentlich nach dem Behindertenrecht nicht mehr befreit,ein Gesetz widerlegt hier das andere und es hat sich für den Inhaber des Ausweises nur dahin gehend geändert ,das er die Gebühren zahlen darf.

    Antwort
    • 26. März 2013 um 3:50 Uhr
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      Als ebenfalls Betroffener suche ich Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "RF" um eine Klage einzureichen. Wir sollen zwar nur den ermäßigten Betrag von Euro 5.99 zahlen, aber es ist witzig, dass nun "Befreite" plötzlich helfen sollen, dem Nimmersatt ÖRR das Maul mit zustopfen. Es mögen sich vor allem Behinderte melden, die geringes Einkommen/Rente haben. Denn eine Befreiung nach der Härtefallklausel ist möglich. Diese Klausel wird von der GEZ/Beitragsservice ignoriert. E.Mail wersel51@googlemail.com

      Antwort
  • 25. März 2013 um 10:12 Uhr
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    Hier wird das Gleichheitsprinzip verletzt,da der ÖRR ebenfalls Werbung macht und zusätzlich eine Demokratieabgabe verlangt,aber keine Gegenleistung bringt.
    Wer diesen zensierten und diktierten ÖRR sehen will soll zahlen,er hat nichts mit einer freien Meinungsbildung mehr zu tun,es ist ein Staatssender.
    Weg mit dem ÖRR,er ist verfassungswidrig.

    Antwort
  • 25. März 2013 um 10:04 Uhr
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    mich stört am meisten, dass nichts vernünftiges mit unseren Geldern angefangen wird. Was Intendanten, Direktoren, Abteilungsleiter und andere politisch Eingesetzten da erhalten, dass die eigene Riesenorchester für sich unterhalten (wo alle viel mehr verdienen, als an den Städtischen Bühnen oder von Privaten), das kann doch nicht sein… Schluss mit diesem Selbstbedienungsladen!

    Antwort
  • 25. März 2013 um 7:09 Uhr
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    wir brauchen keine öffentlich-rechtlichen Sender. Die PRIVATEN leisten Gleiches. ARD und ZDF ersteigern u.a. mit Subventionen ( GEZ oder Rundfunkbeiträgen ) Lizenzen u.a. für Fußball und überbieten dabei die PRIVATEN. Abschaffen!

    Antwort
  • 24. März 2013 um 18:32 Uhr
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    Zwangs-Mehrfach-Rundfunk-Beitrag
    Wohnung, Betriebsstätte, Firmen- Mietfahrzeug, Hotel, Mehrfachwohnsitz – mehrfach muss gezahlt werden. Das ist rechts- und verfassungswidrig – grenzt an Betrug!

    Antwort
  • 24. März 2013 um 14:49 Uhr
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    Unsere Hoffnung liegt bei der deutschen Justiz.
    Vielen Dank für diese Zusammenstellung.

    Antwort

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