Trennungsjahr umgehen17.01.2024

Ist eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahrs möglich?

Eine Ehe kann nach § 1565 Abs. 1 BGB nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Davon ist Grund­sätzlich erst dann auszugehen, wenn die Lebens­gemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder­herstellen. Die Ehegatten müssen daher eine Zeitlang getrennt voneinander leben. Das Gesetz fordert insofern mindestens ein Trennungs­jahr (§ 1566 Abs. 1 BGB). In einem solchen Fall wird bei Hinzutreten einer weiteren Voraussetzung vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Lesen Sie zu diesem Thema mehr hier: Wie läuft eine Ehe­scheidung ab?

Ist eine Ehe­scheidung aber auch ohne Einhaltung des Trennungs­jahrs möglich?

Ist eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungs­jahrs möglich?

Eine Ehe­scheidung ist unter bestimmten Voraus­setzungen auch dann möglich, wenn die Ehegatten noch nicht ein Jahr voneinander getrennt leben. Geregelt ist dies in § 1565 Abs. 2 BGB. Danach kann die Ehe auch vor Ablauf des Trennungs­jahrs geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Scheidungs­willigen aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die unzumutbare Härte muss sich auf das formale Weiter­miteinander­verheirat­sein beziehen. Es reicht also nicht aus, dass das Zusammen­leben unzumutbar ist. Denn dem kann man bereits durch die räumliche Trennung entgehen.

Die in der Person des anderen Ehegatten liegenden Gründe muss der Scheidungs­willige darlegen und gegebenenfalls beweisen. Es müssen sich dabei um solche Härte­gründe handeln, die dem Scheidungs­willigen ein Abwarten des Trennungs­jahrs unzumutbar machen. Maßgeblich kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

Beispiele für die Ablehnung und Bejahung von Härte­fällen aus der Rechtsprechung

In folgenden Fällen haben die Gerichte die Fortsetzung der Ehe als unzumutbar angesehen:

Folgende Gründe sind von den Gerichten wiederum nicht als unzumutbar angesehen worden:

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschland­weit im Scheidungs­recht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungs­info­seite scheidung.services.

Siehe auch:

source:Rechtsanwalt Robert Binder, www.scheidung.services
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3 Gedanken zu „Ist eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahrs möglich?

  • 28. Februar 2022 um 9:30 Uhr
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    Mir war nicht klar, dass eine Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn sie auch tatsächlich gescheitert ist. Bei meiner Frau und mir ist das leider im letzten Jahr der Fall geworden. Am besten suche ich mir für die Scheidung einen eigenen, erfahrenen Anwalt.

    Antwort
  • 27. Dezember 2019 um 11:12 Uhr
    Permalink

    Meine Frau betrügt mich seit dem 27.07 2019 und getrennt hat sie sich am 15.10.2019 von mir ohne jeglichen Grund es geht nicht mehr so war ihre Aussage zu der Frage warum sie sich trennen und scheiden lassen möchte nun hab ich das mit der Affäre erst am 21.12 2019 mitgekriegt nur gibt es nichts schriftliches wo sie es zu gibt letztendlich ist meine Frage jetzt kann ich mit dieser Sachlage den Unterhalt für sie (keine Kinder) einstellen?

    Antwort
  • 27. Dezember 2019 um 11:11 Uhr
    Permalink

    Meine Frau betrügt mich seit dem 27.07 2019 und getrennt hat sie sich am 15.10.2019 von mir ohne jeglichen Grund es geht nicht mehr so war ihre Aussage zu der Frage warum sie sich trennen und scheiden lassen möchte nun hab ich das mit der Affäre erst am 21.12 2019 mitgekriegt nur gibt es nichts schriftliches wo sie es zu gibt letztendlich ist meine Frage jetzt kann ich mit dieser Sachlage den Unterhalt für sie (keine Kinder) einstellen?

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