Mietvertrag bei Trennung - Kann der gemeinsame Mietvertrag über die Ehewohnung im Trennungsfall gekündigt werden?Das Mietverhältnis über die Ehewohnung im Trennungsfall
Erklären die Eheleute die Ehe für gescheitert, ist es nicht unüblich, dass einer der Ehegatten aus der Ehewohnung auszieht. Doch wie geht es dann mit dem gemeinsamen Mietvertrag nach der Trennung weiter?
Erklären die Eheleute die Ehe für gescheitert, ist es nicht unüblich, dass einer der Ehegatten aus der Ehewohnung auszieht. Dieser mag in diesem Fall nicht mehr bereit sein, anteilig für die Mieter aufzukommen, insbesondere dann, wenn die Trennung endgültig sein soll. Ist der ausgezogene Ehegatte selbst nicht Mieter der Wohnung, ist die Einstellung der Mietzahlung unproblematisch möglich. Schwierig wird es aber, wenn beide Eheleute gemeinsam den Mietvertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall kann der ausgezogene Ehegatte nicht ohne weiteres mit den Mietzahlungen aufhören. Er muss vielmehr versuchen, aus dem Mietvertrag herauskommen. Ist dies durch eine Kündigung möglich?
Mietvertrag bei Trennung: Kann das gemeinsame Mietverhältnis über die Ehewohnung im Trennungsfall gekündigt werden?
Ist der Mietvertrag über die Ehewohnung von beiden Eheleuten unterzeichnet worden, kann der ausgezogene Ehegatte den Vertrag nicht einseitig kündigen. Vielmehr müssen beide Ehegatten als Mieter der Wohnung die Kündigung aussprechen. Dies wird aber im Regelfall für den Ehegatten, der in der Wohnung verbleiben will, nachteilig sein, da er nach der Kündigung einen neuen Mietvertrag abschließen müsste. Der ausgezogene Ehegatte wird in der Regel den anderen Ehegatten auch nicht zur Kündigung zwingen können. Welche Alternativen gibt es also?
Aufhebungsvertrag
Die Eheleute können gemeinsam mit dem Vermieter einen Vertrag schließen, der das Ausscheiden des ausgezogenen Ehegatten aus dem Mietvertrag und den Verbleib des in der Wohnung weiterhin lebenden Ehegatten regelt. Dies setzt aber die Zustimmung aller drei Parteien voraus.
Wohnungszuweisung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Amtsgericht die Ehewohnung einem Ehegatten zur alleinigen Benutzung zu weisen (§ 1361b BGB). Dadurch wird aber nicht das Rechtsverhältnis unter den Mietvertragsparteien geändert. Der Mietvertrag bleibt weiterhin bestehen und ändert sich nicht (vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.06.1989, Az. 2 WF 50/89). Dies hat seinen Grund darin, dass es sich bei der Wohnungszuweisung um eine vorübergehende Regelung handelt. Die Eheleute befinden sich noch in der Trennungsphase. Eine Versöhnung ist daher nicht ausgeschlossen und vom Gesetz auch gewünscht. Die Änderung des Mietvertrags würde einer solchen Versöhnung aber entgegenstehen bzw. behindern, da die Trennung eher verfestigt werden würde.
Was geschieht mit dem Mietvertrag nach der Scheidung?
Was mit dem gemeinsamen Mietvertrag über die Ehewohnung nach der Scheidung geschieht, können Sie hier nachlesen: Was passiert mit der Ehewohnung nach der Scheidung?
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.