Kann die Versicherungssteuer als Vorsteuer abgezogen werden?
Die Versicherungssteuer beträgt 19 % und geht auf die Richtlinie 77/388/EWG zurück, in der von Mehrwertsteuer die Rede ist. Kann sie daher auch als Vorsteuer abgezogen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen und somit viel Geld sparen. Wer eine Versicherung abgeschlossen hat und Versicherungssteuer zahlen muss, kann nunmehr auf die Idee kommen diese als Vorsteuer abzuziehen. Doch ist dies möglich?
Kann die Versicherungssteuer als Vorsteuer abgezogen werden?
Damit die Versicherungssteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann, muss sie eine „gesetzlich geschuldete Steuer“ im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes sein. Das bedeutet, dass die Versicherungssteuer eine Mehrwertsteuer sein muss, um abzugsfähig zu sein. Zwar geht dies nicht direkt aus der Vorschrift hervor. Die Vorschrift geht jedoch auf Art. 17 Abs. 2 a) der Richtlinie 77/388/EWG zurück, in der direkt von der „Mehrwertsteuer“ die Rede ist.
Entscheidung des Bundesfianzhofs
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich aber bei der Versicherungssteuer nicht um eine Mehrwertsteuer. Denn es fehlt an einem entscheidenden Merkmal. Eine Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Steuer, die alle wirtschaftlichen Vorgänge Deutschlands erfasst. Dies ist bei der Versicherungssteuer aber nicht der Fall. Sie beruht vielmehr auf einem zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer bestehenden Versicherungsverhältnis. Daher kann die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23.11.2010, Az. V B 119/09).
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Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.
Ich meine diese Urteil ist falsch. Zwischen den Versicherung und Versicherte besteht eine Geschäftlichen Abkommen _ ich KAUFE ein Dienstleistung – wie eine Sicherheitsanlage die mir gegen Schäden schützt
Sie dürfen hier zwar nicht Vorsteuern berechnen, dürfen jedoch den gesamten Betrag, inklusive der Versicherungssteuer in den Betriebskosten entgegensetzen.