Kann einem Wohnungsmieter wegen des Anbaus von Cannabis gekündigt werden?Cannabisplantage in der Wohnung
Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland grundsätzlich nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Droge zum Eigenverbrauch besitzt oder sie weiterverkaufen will. Kann einem Mieter daher gekündigt werden, wenn er in seiner Wohnung Hanf anpflanzt und daraus Cannabis gewinnt?
Kann einem Wohnungsmieter wegen des Anbaus von Cannabis gekündigt werden?
Ein Wohnungsmieter riskiert eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 1 BGB, wenn er die Mietsache zum Anbau von Cannabis in erheblichem Umfang nutzt. Pflanzt der Mieter in großem Stil Hanf an, so ist dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar. Auch eine Abmahnung wird in der Regel nicht erforderlich sein. Denn durch den Cannabisanbau zerstört der Mieter nicht nur das Vertrauensverhältnis zum Vermieter, sondern bringt auch die Mietsache in Verruf.
Hier zwei Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Anbau von 14 Cannabis-Pflanzen auf Balkon (Landgericht Ravensburg, Urteil vom 06.09.2001, Az. 4 S 127/01)
- Sicherstellung von 17 Marihuanapflanzen und 43 Blumentöpfe mit Reststengeln (Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.03.2008, Az. 219 C 554/07)
Droht einem Mieter die Kündigung wegen des Anbaus von Cannabis durch seinen Untermieter?
Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat im Februar 2012 entschieden, dass der professionelle Anbau von Cannabis durch einen Untermieter eine erhebliche Vertragsverletzung des Hauptmieters darstelle und der Vermieter daher berechtigt sei, das Mietverhältnis mit dem Hauptmieter fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Das Verschulden des Untermieters müsse sich der Mieter zurechnen lassen. Denn wer freiwillig die ihm anvertraute Sache im eigenen Interesse einem Dritten überlasse, trage das Risiko eines Fehlverhaltens des Dritten. Die Unkenntnis des Hauptmieters vom Cannabisanbau durch den Untermieter spiele keine Rolle (Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 14.02.2012, Az. 316 C 275/11).
Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.
Wie würde die Situation bei langjährig-unbefristeter Verpachtung eines Gartens zumal im Außenbereich rechtlich zu bewerten sein? Muß der innerstädtisch-ferne Verpächter einschlägig fachinteressiert sein und damit rechnen, dass auf seinem Grund und Boden versteckt Cannabis angebaut werden könnte, was er zu kontrollieren und zu ahnden hätte? Oder ist er stets der Bock, der zum Gärtner wird ?