Schmerzens­geld18.02.2019

Kann man für einen bei einem Verkehrs­unfall getöteten Hund Schmerzens­geld bekommen?

Die meisten Hundehalter hängen an ihren Tieren. Denn immerhin gilt der Hund als bester Freund des Menschen. Daher ist es nicht ver­wunderlich, dass manche Hundehalter nach dem gewaltsamen Tod ihres Tieres in eine Depression verfallen. Teilweise muss diese sogar medikamentös behandelt werden. Steht ihnen dafür eine Entschädigung zu? Steht ihnen also ein Schmerzens­geld zu?

Hat ein Hunde­besitzer Anspruch auf Schmerzens­geld?

Ein Hunde­besitzer hat im Falle des gewaltsamen Todes seines Tieres keinen Anspruch auf Schmerzens­geld. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn ein Angehöriger oder eine sonst nahe­stehende Person aufgrund eines men­schlichen Verhaltens stirbt. Aufgrund eines eintretenden Schock­schadens billigt der Bundes­gerichts­hof den Hinter­bliebenen in einem solchen Fall ein Schmerzens­geld zu (vgl. Schmerzensgeldtabelle).

Der Bundes­gerichts­hof ist jedoch der Ansicht, dass eine Ausdehnung dieser Rechtsprechung bei der Verletzung oder Tötung von Tieren nicht in Betracht kommt. Die Tötung von Tieren dürfe nicht gleichgestellt werden mit der Tötung von Angehörigen oder sonst dem Betroffenen nahestehenden Menschen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2012, Az. VI ZR 114/11).

Vgl. auch Schmerzensgeldtabelle

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3 Gedanken zu „Kann man für einen bei einem Verkehrs­unfall getöteten Hund Schmerzens­geld bekommen?

  • 16. September 2016 um 13:30 Uhr
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    Mein Hund ist an der Leine und läuft da, wo auch ich laufe. Wer also meinen Hund überfährt kommt auch ins Krankenhaus, mindestens, weil er auf dem Bürgersteig gefahren ist.

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  • 3. April 2013 um 13:22 Uhr
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    Heißt das, dass nur Materialschäden ersetzt werden, z.B. Kosten des Hundes, Tierarztrechnung, Bestattung usw? Das finde ich nicht gerecht.

    Antwort
    • 7. September 2016 um 22:29 Uhr
      Permalink

      Der Tierhalter ist auch haftbar für die Schäden am Fahrzeug. Wenn ein Hund auf die Straße rennt,muss der Halter für die Schäden aufkomen.

      Antwort

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