Kein warmes Wasser: In welcher Höhe kann der Mieter seine Miete mindern?
Steht dem Mieter einer Wohnung kein warmes Wasser zur Verfügung, ist die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben. Dem Mieter steht daher nach § 536 Abs. 1 BGB ein Recht zur Mietminderung zu. Doch in welcher Höhe kann die Miete gemindert werden?
In welcher Höhe kann der Mieter bei fehlendem Warmwasser seine Miete mindern?
Die Höhe einer Mietminderung bestimmt sich nach dem Grad und der Dauer der Beeinträchtigung der Mietsache. Es kommt also stets auf den konkreten Einzelfall an. So hat das Amtsgericht Köln eine Minderungsquote von 7,5 % für angemessen gehalten, weil in der Zeit von 22 bis 7 Uhr den Mietern kein Warmwasser zur Verfügung stand (Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.04.1995, Az. 206 C 251/94). Das Landgericht Berlin hielt bei einem kompletten Ausfall des Warmwassers eine Mietminderung von 10 % für gerechtfertigt (Landgericht Berlin, Beschluss vom 04.06.1993, Az. 64 T 69/93). Nach Ansicht des Amtsgerichts Regensburg sei in diesem Fall sogar eine Minderungsquote von 15 % zulässig (Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 17.02.1988, Az. 3 C 551/87).
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Wir sitzen seit 2 Wochen in einer kalten Wohnung und können nicht Duschen weil unser Beuler defekt ist ..Also keine Heizung und Warmwasser Versorgung vorhanden, weil der Vermieter sich wohl feiern lässt…!! Wie kann ich da nun vorgehn? Immerhin bin ich dadurch auch schon gut Erkältet und Psychisch angeschlagen…. …
Freundlichst
Fam. Burmeister
Hallo!
Bei unserem Durchlauferhitzer ist ein Ventil kaputt. Unser Vermieter weiß Bescheid da er selbst im Haus wohnt. Laut ihm braucht das Ersatzteil über eine Woche da es von einem Techniker bestellt wurde (den niemand von uns gesehen hat). Jetzt sagt unser Vermieter warmes Wasser ist möglich, wenn man auf den Erhitzer bisschen klopft und wir sollen ihn rufen wenn wir duschen wollen.
Wie viel Darf ich ihm Prozentual Miete abziehen? Es geht seit knapp 2 Wochen so und das ist ja kein regulärer Weg um warmes Wasser zu haben sondern auch gefährlich. Wir heizen mit Gas.
Mit freundlichen Grüßen
Wir haben seit einen Monat kein warm Wasser mehr im Haus wegen biltzeinschlag. Das haus wurde kurz davor ca. Vier Wochen Verkauft. Und jetzt möchten die neuen Für meine Wohnung wo ich erhebliche Mängel habe wie zwei Fenster lassen sich nicht an kippen ,es ist Putz von der Wand abgegangen so das wenn der Wind übers Dach weht das man an der putzlosen Stelle denn Wind spürt zu dem ist die Wohnungstür undicht. Jetzt die Frage um wie viel kann ich die Miete mindern und kann ich verlangen daß die Mängel nur von fachgerecht behoben wird. Denn die neuen Vermieter wollen selber die Mängel beheben.