Kfz-Versicherungswechsel: In welchen Fällen ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?
Die Unterhaltskosten für ein Auto sind nicht günstig. Neben dem Kaufpreis oder der Leasingrate müssen Kfz-Versicherung, Reparaturen und Sprit bezahlt werden. Die Kosten für die Autoversicherung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) schlagen bei den Unterhaltskosten kräftig zu Buche. Da kann der Wechsel der Kfz-Versicherung durchaus sinnvoll sein. Insbesondere wenn man eine Versicherung mit einem viel günstigeren Tarifen gefunden hat. Das Problem ist nur die Vertragslaufzeit. Jede Versicherung wird für eine gewisse Zeit abgeschlossen. Kfz-Versicherungen laufen in der Regel für ein Jahr. Wann also ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Jeder Fahrzeughalter braucht eine. Es wird zwischen der Vollkaskoversicherung und der Teilkaskoversicherung unterschieden. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung soll die Schäden ersetzen, die man als Autofahrer im Straßenverkehr anderen zufügt. Laut Gesetz muss die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Personenschäden mindestens bis 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bis mindestens 1,2 Millionen Euro haften. Einige Versicherung sehen höhere Deckungssummen vor, was sehr ratsam ist.
Große Unterschiede bei den Kfz-Tarifen
Da es bei den Tarifen der Kaskoversicherung große Unterschiede gibt, empfiehlt es sich, die Tarife der Autoversicherungen zu vergleichen. Haben Sie einen günstigen Tarif gefunden, könnten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln.
Wann ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?
Ein Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung ist in drei Fällen möglich:
1. Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Zunächst ist eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich. Diese muss ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit geschehen, in der Regel also bis zum 30.11. eines Jahres. Sehen Sie für weitere Informationen folgende Rechtsfrage: Wann kann man die Kfz-Versicherung ordentlich kündigen und worauf ist bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung zu achten?
2. Kauf eines neuen Fahrzeugs
Eine weitere Möglichkeit die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist der Kauf eines neuen Fahrzeugs. Denn mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs erlischt automatisch die dazugehörige Kfz-Versicherung. Der Autobesitzer ist nunmehr frei sich für eine andere unter Umständen günstigere Versicherung zu entscheiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen gekauft wird.
3. Sonderkündigung bei Prämienerhöhung oder im Schadensfall
Schließlich kann in manchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Kommt es nämlich zur Erhöhung der Versicherungsbeiträge ohne entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes oder zu einem Schadensfall kann der Fahrzeugbesitzer die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Sehen Sie für weitere Informationen folgende Rechtsfrage: Sonderkündigungsrecht: Wann kann eine Kfz-Versicherung außerordentlich gekündigt werden?