Scheidungs­kosten29.08.2017

Können Scheidungs­kosten von der Steuer abgesetzt werden?

Möchte sich ein Ehepaar voneinander scheiden, ist dies mit Kosten verbunden. So muss zumindest einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragen. Zudem arbeitet das Gericht nicht für umsonst und macht daher ebenfalls Kosten geltend.

Lesen Sie zur Vertiefung folgende Rechtsfrage: Kosten einer Scheidung: Was kostet eine Ehescheidung an Anwaltskosten und Gerichtskosten?

Doch können diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden?

Können Scheidungs­kosten von der Steuer abgesetzt werden?

Der Bundes­finanz­hof entschied im Mai 2017, dass Scheidungs­kosten anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar seien. Der Bundes­finanz­hof verwies darauf, dass die Kosten eines Scheidungs¬verfahrens unter das neu eingeführte Abzugs­verbot für Prozess­kosten fallen. Nach § 33 des Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) sind Aufwendungen für die Führung eines Rechts­streits (Prozess­kosten) nunmehr grund­sätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Das Abzugs­verbot gilt nur dann nicht, wenn der Steuer­pflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenz­grundlage zu verlieren und seine lebens­notwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Dies sei bei einem Scheidungs­verfahren nach Ansicht des Bundes­finanz­hofs in der Regel nicht der Fall. Der Ehegatte wende die Kosten für ein Scheidungs­verfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenz­grundlage und seiner lebens­notwendigen Bedürfnisse auf. Hiervon könne nur ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche Lebens­grundlage des Steuer­pflichtigen bedroht sei. Eine derartige existenzielle Betroffenheit liege bei Scheidungs­kosten nicht vor, selbst wenn das Festhalten an der Ehe für den Steuer­pflichtigen eine starke Beeinträchtigung seines Lebens darstelle (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.05.2017, Az. VI R 9/16).

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.

Quelle:rb
#1925 (947)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert