Silvester: Wer zahlt für Böllerschäden am Auto?
An Silvester wird gerne und viel geknallt. Was jedoch den einen freut, stellt für den anderen ein Ärgernis da. Denn Jahr für Jahr entstehen durch Böller und Raketen Schäden in beträchtlichem Ausmaß. Neben Verletzungen von Personen und Wohnungsbränden kommen vor allem Autos zu Schaden. Doch wer zahlt eigentlich für Schäden am Auto durch Böller und Raketen?
Wer zahlt für Böllerschäden am Auto?
Der Bundesgerichtshof entschied bereits 1985, dass beim Zünden von Silvesterraketen Standorte gewählt werden müssen, von denen aus andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährdet werden. Dennoch müsse beachtet werden, dass die Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht herabgesetzt ist. Daher müsse sich jeder auf entsprechende Gefährdungen durch Feuerwerkskörper einstellen (Bundesgerichtshof, Urteil from 09.07.1985, Fn. VI ZR 71/84).
Dem zugrunde gelegt gilt zunächst, dass derjenige der durch einen Silvesterknaller ein Fahrzeug beschädigt, auch dafür haftet. Besitzt der Schädiger eine Haftpflichtversicherung, muss diese für den Schaden aufkommen. Wenn der Fahrzeugbesitzer jedoch sein Fahrzeug an einer besonders gefahrträchtigen Stelle abgestellt hat, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Wer also etwa über eine Garage verfügt, sollte seinen Wagen nicht im Freien stehen lassen. Schwierig wird es zudem, wenn der Schädiger nicht auffindbar ist.
Wer zahlt bei nicht auffindbarem Schädiger?
Ist der Schädiger nicht auffindbar, kann die Voll- oder Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen. Dies hängt davon ab, um was für einen Schaden es sich handelt bzw. wie er entstanden ist. Handelt es sich etwa um einen Explosions- oder Brandschaden zahlt die Teilkaskoversicherung. Dies gilt zudem für Glasbrüche. Demgegenüber benötigt man eine Vollkaskoversicherung, wenn ein Böller oder eine Rakete lediglich ein Lackschaden oder ein Schaden am Stoffverdeck eines Cabrios verursacht sowie wenn das Fahrzeug aufgrund von Vandalismus beschädigt wird.
Muss der Schaden gemeldet werden?
Will ein Fahrzeugbesitzer seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, muss dieser natürlich der Schaden gemeldet werden. Darüber hinaus ist es oft erforderlich auch eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Auf jeden Fall sollte man Fotos von den Schäden und dem Standort des Fahrzeugs machen. Hilfreich ist auch die Hinzuziehung eines Zeugen.
Silvester ist jährlich wieder ein Ärgernis, dann, wenn die Leute betrunken und sich für keine Schäden verantwortlich fühlen.Es sind ja nicht nur die Schäden an den Autos, es sind auch die Schäden am Haus für die sich niemand verantwortlich fühlt. Es sind die Personenschäden, die durch Knalltraumen entstehen, oder dadurch, wenn Knaller zwischen oder vor die Beine geworfen werden, egal, ob ab- oder unabsichtlich. Vor meinem Fachwerkhaus ist das Feuerwerk eigentlich verboten, leider interessiert das niemanden und an keiner Rakete steht der Name desjenigen, der sie verbotenderweise zündete und damit jährlich wieder kleinere Brände verursacht. Eigentlich sehr schade, aber, auch hier ist es immer der Alkohol, der enthemmt und danni gibt es wenig Unrechtsbewusstsein.. .