Urinieren im Stehen: Dürfen Mieter im Stehen pinkeln?Wann "Stehpinkeln" für Mieter zum Problem wird
Die Frage, ob Mieter im Stehen pinkeln dürften, scheint kurios. Doch geht man der Sache auf den Grund, zeigt sich das Für und Wider und wo Stehpinklern Grenzen gesetzt wurden.
Es ist nicht unüblich, dass Männer im Stehen urinieren. Doch dürfen sie das auch, wenn sie Mieter einer Wohnung sind? Denn immerhin könnten sie andere Mieter durch die Urinstrahlgeräusche stören. Zudem kann ein Vermieter etwas dagegen haben, dass Urinspritzer auf den Fußboden gelangen.
Dürfen Mieter im Stehen pinkeln?
Ein Mieter wird im Regelfall im Stehen pinkeln dürfen. Nur in Ausnahmefällen wird der Vermieter dies untersagen können. So zum Beispiel dann, wenn durch Urinspritzer ein wertvoller Marmorfußboden beschädigt werden kann (vgl. Mieter darf im Stehen urinieren und kann nicht für verätzten Marmorfußboden verantwortlich gemacht werden). In dem Fall verlangte ein Vermieter von seinem ehemaligen Mieter Schadenersatz, da es durch Urinspritzer zu Verätzungen und somit Beschädigungen am Marmorfußboden des Badezimmers kam. Der Vermieter unterlag aber. Denn nach Ansicht des Amtsgerichts habe der Mieter mit den Verätzungen nicht rechnen müssen. Der Vermieter hätte den Mieter auf die besondere Empfindlichkeit hinweisen müssen.
Mietminderung wegen Pinkelgeräuschen eines Stehpinklers?
Nach Ansicht einer Kammer des Landgerichts Berlin ist ein Mieter aber berechtigt seine Miete um 10 % zu mindern, wenn er durch Urinstrahlgeräusche eines Stehpinklers gestört wird. Das Gericht wertete die Geräusche als unangenehm und sehr penetrant (Landgericht Berlin, Urteil vom 20.04.2009, Az. 67 S 335/08). Eine andere Kammer des Landgerichts Berlin verneinte jedoch ein Recht zur Mietminderung. Vereinzelt auftretende Geräuschbelästigungen durch Stehpinkler müssten hingenommen werden (Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.2013, Az. 65 S 159/12). Auch das Amtsgericht Wuppertal hielt in einer Entscheidung eine Mietminderung wegen Urinstrahlgeräusche für unzulässig. Seiner Auffassung nach sei eine Toilettenbenutzung zwangsweise mit Geräuschen verbunden. Es würde einen Eingriff in die Intimsphäre eines Mieters darstellen, würde man ihm vorschreiben wollen, wie er zu pinkeln habe (Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 14.01.1997, Az. 34 C 262/96).
Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert. Hier das Neueste aus dem Mietrecht.
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Derartige Urteile halte ich für absolut unsinnig und geldverschwendung, dass sich Gerichte damit beschäftigen, von dem Marmorfall mal abgesehen.
Wenn jemand Pinkelgeräusche hört, ist das ein Zeichen, dass die Schalldämmung – speziell die Körperschalldämmung – zwischen den Wohnungen nicht fachkundig eingebaut wurde.
Dann hört man auch jedes Löffelklappern am Teller und das Husten der Fliegen an der Wand.
Ich erwarte von Gerichten schon bei der Annahme von Klagen eine gewisse Lebenserfahrung, die sie solchen Angelegenheiten vorgeschaltet werden.
Gerade vor einer halben Stunde, es ist jetzt 3:16 Uhr, weckte mich wieder mein Nachbar in einem solide gebauten Mehrfamilienhaus durch sein lautes penetrantes Pinkeln wie ein Elefant. Er ist ein alter Säufer, leider aber auch Eigentümer in einer WEG. Gemäß anwaltlicher Beratung erscheint eine Klage aussichtlslos.
Na hoffentlich. Wäre ja der Oberhammer wenn man wegen ein paar überempfindlichen feminisierten Hypochondern nicht mehr wie ein Mann pinkeln kann. Solche Leute sollten die Finger von den AntiBabypille ihrer Frauen lassen. Schon wie menschenverachtend dieser Kasper von seinem Nachbarn sprichg
Meine Meinung
Dieser Kommentar sollte gelöscht werden. Scheinbar ist dieser Mensch noch in der Pubertät oder er hat keine Erziehung genossen. Wie kann man nur so menschenverachtent über andere herziehen? Auch ich höre jeden Morgen und jede Nacht meinen Nachbarn pinkel, es ist laut und vor allem: ekelerregend und widerlich.
nun ist es immerhin schon angenehm zu wissen das das freihändig in der eigenen nase popeln beiderleie oder dreierlei geschlechts in der eigenen mietwohnung noch zulässig ist…in nachbars wohnung könnte diess etwas anderes sein.
wer aber von dem stehurinieren seiner nachbarn wach wird…
und nicht gerade auf dessen toilette eingeschlafen ist,dem ist eine mietminderung wegen unzulässiger schalldichtung den anderen wohnungen gegenüber eben aus dieser lärmbelästigung die in der tat unzumutbar ist zu zugestehen.