Scheidungs­antrag03.01.2019

Wann kann der Scheidungs­antrag gestellt werden?

Möchte sich ein Ehepaar scheiden lassen, benötigt zumindest einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt, damit dieser beim zuständigen Gericht den Scheidungs­antrag einreichen kann. Doch zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag gestellt werden? Ist etwa zunächst der Ablauf der erforderlichen Trennungs­jahre abzuwarten oder kann schon vorher der Antrag gestellt werden?

Wann kann der Scheidungs­antrag gestellt werden?

Der Scheidungs­antrag kann grund­sätzlich zu jedem Zeitpunkt gestellt werden. Es ist aber zu beachten, dass die Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn zum Verhandlungs­termin die Voraus­setzungen für die Scheidung vorliegen. Ist etwa die erforderliche Anzahl der Trennungs­jahre noch nicht abgelaufen, kann die Ehe nicht wirksam geschieden werden und der Scheidungs­antrag wird vom Gericht kosten­pflichtig zurück­gewiesen (Lesen Sie über die Voraussetzung des Trennungs­jahrs mehr hier: Das Trennungsjahr bei der Scheidung). Auch ein Anspruch auf Verfahrens­kostenhilfe besteht in einem solchen Fall regelmäßig nicht.

Welche Vorteile hat ein frühz­eitiger Scheidungs­antrag?

Trotz des Kosten­risikos für die Mandantschaft entscheiden sich viele Rechts­anwälte den Scheidungsantrag so früh wie möglich einzureichen. Dies hat den Vorteil, dass eine schnellere Scheidung erreicht werden kann und der Stichtag für den Zugewinn­ausgleich frühzeitig gesetzt wird (Lesen Sie dazu folgende Rechtsfrage: An welchem Tag wird der Zugewinn bei einer Scheidung berechnet (Stichtag)?). Es wird darauf spekuliert, dass nicht vor Ablauf des Trennungs­jahrs der Scheidungstermin vom Gericht angesetzt wird. Ver­spekuliert sich jedoch der Anwalt und weist daher das Gericht den Scheidungs­antrag wegen des noch nicht ab­gelaufenen Trennungs­jahrs zurück, bleibt nur noch die Rettung in die Berufung. Denn in der Regel läuft das Trennungs­jahr im Berufungs­verfahren ab und die Ehe kann geschieden werden. Für die Mandantschaft besteht aber der Nachteil, dass sie die Kosten für das Berufungs­verfahren zu tragen hat (vgl. Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 19.03.2009, Az. 8 UF 24/09).

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschland­weit im Scheidungs­recht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungs­info­seite www.scheidung.services.

Quelle:rb
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