Reißverschlusssystem04.04.2015

Was ist das Reißverschlussverfahren und wann gilt es?

Im Rahmen des Straßenverkehrs hört man immer wieder vom Reißverschlussverfahren. Vor allem bei der Sperrung einer Fahrbahn, zum Beispiel im Zusammenhang mit Baustellen, taucht dieser Begriff auf. Doch was besagt er überhaupt? Und wann gilt er?

Was besagt der Begriff Reißverschlussverfahren und wann gilt er?

Was das Reißverschlussverfahren ist und in welchen Fällen es zur Anwendung kommt, beantwortet uns das Gesetz. Genauer gesagt, die Straßenverkehrsordnung und dort der § 7 Abs. 4. Danach ist, wenn das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens auf einer Straße mit mehreren Fahrbahnen nicht möglich ist oder ein Fahrstreifen endet, den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

In welchen Fällen gilt das Reißverschlussverfahren nicht?

Zu beachten ist, dass das Reißverschlussverfahren nur bei Wegfall einer Spur gilt. Blockiert zum Beispiel lediglich ein LKW die Fahrbahn, so dass ein Spurwechsel erforderlich ist, so gilt das Reißverschlussprinzip nicht (vgl. Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2012, Az. 334 C 28675/11). In einem solchen Fall hat die nicht blockierte Spur Vorrang. Der wechselnde Autofahrer muss daher gegebenenfalls warten.

Außerdem gilt das Reißverschlussverfahren nicht auf dem Beschleunigungstreifen einer Autobahn. Wer auf eine Autobahn auffährt muss die Vorfahrt der durchgehenden Fahrbahn beachten (§ 18 Abs. 3 StVO). Der einfahrende Autofahrer ist demnach wartepflichtig und darf sich nur mit größter Sorgfalt auf die durchgehende Fahrspur eingliedern (vgl. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24.10.2005, Az. 16 U 24/05).

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