Was ist eigentlich ein Hausfriedensbruch?
Nach § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) ist der Hausfriedensbruch strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Doch was ist eigentlich ein Hausfriedensbruch?
Was ist eigentlich ein Hausfriedensbruch?
Ein Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wenn jemand ohne Befugnis darin verweilt und auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt (vgl. § 123 Abs. 1 StGB). Es ist nicht erforderlich, dass der Täter mit seinem ganzen Körper den Raum betritt. Es genügt bereits ein Teil des Körpers und somit der „Fuß in der Tür“. Geschützt sind nicht nur Wohnungen oder Häuser, sondern auch bewegliche Sachen, sofern sie dem Aufenthalt von Menschen dienen (Bsp.: Hausboot, Schiff, Wohnwagen).
Durch die Strafvorschrift wird das Hausrecht geschützt. Ein Hausfriedensbruch kann nur vorliegen, wenn jemand einen Raum vorsätzlich gegen den Willen des Hausrechtsinhabers betritt bzw. dort verweilt. Ist der Hausrechtsinhaber daher mit dem Betreten oder Verweilen einverstanden, liegt kein Hausfriedensbruch vor. Das Einverständnis muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Es kann sich auch auf bestimmte Personen oder Personenkreise beschränken.
Hier einige Beispiele für einen Hausfriedensbruch:
Hundehalter betritt einen Raum trotz Schildes „Mitbringen von Hunden verboten“
Zutritt zu einer Veranstaltung ohne Eintrittskarte
Jemand bettelt trotz Schildes „Betteln und Hausieren verboten“
Eine drogenabhängige Person übernachtet trotz Hausverbots im Gepäckschließfach eines Bahnhofs (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2009, Az. III-5 Ss 7/09 ? 21/09)
Kann von der Zulassungsbehörde oder Landratsamt jemand ohne vorheriger rechtlicher Prüfung des ärztlichen Attest die Fahrerlaubnis entzogen werden?
Auf welcher Grundlage oder Gesetz muss das geprüft werden?
In meinem Fall hatte ich ein ärztliches Attest vom Hausarzt, und kein fachärztliches Attest am Amtsgericht vorgelegt, wegen Gefahr auf Leib und Leben. Grund war die Haus- Versteigerung. Die Rechtspflegerin hat hier ein nicht fachärztliches Attest an das Landratsamt weitergeleitet und diese nach internen Gesetzten ihre eigenen Entscheidung getroffen, wahrscheinlich willkürlich. Meine Frage geht dahin: Auf welcher gesetzlicher Grundlage wird hier entschieden? Mein früherer Rechtsanwalt meint, dass dies rechtlich von der Rechtspflegerin willkürlich als normales ärztliche Attest an das Landratsamt weitergeleitet wurde und nicht rechtens war.
Kann man mit Hausfriedensbruch belangt werden, wenn eine öffentliche Behörde nicht bereit ist, zu einem Vorgang Fragen zu beantworten und Nachweise vorzulegen?