Was ist ein Augenblicksversagen?
Menschen sind nicht perfekt. Es kommt daher leider immer wieder vor, dass sie sich falsch verhalten. Das kann selbst denjenigen passieren, die sonst von sich behaupten, keine Fehler zu machen. Es ist daher nicht unüblich, dass sich Menschen, die sich ein Fehlverhalten zu schulden kommen lassen, auf ein Augenblicksversagen berufen. Doch was ist damit gemeint?
Was ist ein Augenblicksversagen?
Von einem Augenblicksversagen im rechtlichen Sinn spricht man, wenn jemand für einen kurzen Moment unaufmerksam ist. Das Oberlandesgericht Hamm versteht unter einem „Augenblicksversagen“ ein nur sehr kurzfristiges Fehlverhalten bzw. Außerachtlassen der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt (OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2004, Az. 3 Ss OWi 518/04). In einem solchen Fall kann der Person ein erhebliches Fehlverhalten, etwa in Form einer groben Fahrlässigkeit, nicht angelastet werden.
Liegt ein Augenblicksversagen vor, ist nicht von einem grob fahrlässigen Verhalten auszugehen. Dies wurde etwa angenommen, wenn eine Versicherungsnehmerin versehentlich eine Herdplatte anlässt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf könne nämlich selbst ein sorgfältig Handelnder im Rahmen eines routinemäßigen Ablaufs ein Handgriff vergessen, wie etwa das Ausschalten einer Herdplatte (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009, Az. I-10 U 88/09). Auch das Übersehen eines Verkehrsschildes kann unter bestimmten Umständen aufgrund eines Augenblickversagens entschuldbar sein und daher in einem milderen Licht gesehen werden (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2013, Az. 2 SsBs 280/13).
Wer dagegen nach drei jeweils hundert Meter voneinander entfernten Verkehrsschildern immer noch nicht mitbekommt, dass sein Wohnmobil zu hoch für die kommende Brücke ist, kann sich nicht auf ein Augenblicksversagen berufen (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 27.01.2006, Az. 3 U 107/05).