Wohnungs­übergabe31.01.2019

Was ist ein Wohnungs­übergabe­protokoll und für was ist es wichtig?

Bevor ein Mieter in eine neue Wohnung einzieht oder aus der Wohnung auszieht, wird in der Regel ein Wohnungs­übergabe­protokoll angefertigt. Doch um was handelt es sich dabei und für was ist ein solches Protokoll sinnvoll?

Was ist ein Wohnungs­übergabe­protokoll?

Durch ein Wohnungs­übergabe­protokoll werden im Falle des Einzugs oder Auszugs etwaige Mängel oder Schäden an der Wohnung und somit der Zustand der Wohnung festgehalten. Eine Pflicht zur Anfertigung eines solchen Protokolls besteht nicht. Daher können die Vertrags­parteien sich nicht gegenseitig zwingen, das Protokoll anzufertigen. Es ist jedoch äußerst sinnvoll dies zu tun.

Für was ist ein Wohnungs­übergabe­protokoll wichtig?

Das Wohnungs­übergabe­protokoll dient der Vermeidung etwaiger Unstimmig­keiten über den Zustand der Wohnung nach dem Auszug. Nicht selten wird der Mieter nach dem Auszug von seinem ehemaligen Vermieter auf Beseitigung von Wohnungs­schäden oder auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen. Durch ein Wohnungs­übergabe­protokoll kann fest­gestellt werden, ob der Schaden tatsächlich aus der Mietzeit des Mieters stammte oder nicht vielmehr danach etwa durch den Nachmieter, den Vermieter oder von ihm beauftragte Handwerker verursacht wurde. Stellt demnach ein Übergabe­protokoll fest, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen, kann der Vermieter nicht nachträglich wegen behaupteter Schäden Schaden­ersatz fordern. Er ist insofern an den Feststellungen des Übergabe­protokolls gebunden. So konnte eine Vermieterin im Jahr 2012 angebliche Schäden wegen übermäßigen Rauchens in der Wohnung nicht ersetzt verlangen, da das Wohnungs­übergabe­protokoll keine Schäden festhielt (Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 14.12.2012, Az. 7 C 676/12).

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Was ist ein Wohnungs­übergabe­protokoll und für was ist es wichtig?

  • 30. Mai 2018 um 1:15 Uhr
    Permalink

    ich habe eine wohnungsübergabe protokoll unterschrieben wenn ich zu meine wohnung eingezogen und jetzt mochte ich ausziehen .soll ich eine neue wohnungsubergabe mit dem besitzer unterschreiben ، um mein Recht zu garentieren ?
    Und vielen Dank

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