Beleidigung06.01.2015

Was versteht man unter einer Beamtenbeleidigung?

Den Begriff der „Beamtenbeleidigung“ hört man immer wieder. Er wird vor allem im Zusammenhang mit Handlungen von Polizeibeamten gebraucht. Doch was besagt er überhaupt und welche Folgen hat eine Beamtenbeleidigung?

Was ist eine Beamtenbeleidigung?

Unter einer Beamtenbeleidigung versteht man, die Beleidigung eines Polizeibeamten. Dieses ist gemäß § 185 StGB strafbar. Einen speziellen Straftatbestand dafür gibt es jedoch nicht. Doch nicht jede abfällige Äußerung gegenüber einem Polizisten stellt eine strafbare Beleidigung dar. Voraussetzung ist, dass die Äußerung einen ehrverletzenden Inhalt hat. Auszugehen ist immer vom Einzelfall. Die Äußerung ist aus der Sicht eines verständigen und unvoreingenommenen Dritten zu beurteilen. Wie der Äußernde die Bezeichnung verstehen möchte oder wie der Bezeichnete die Äußerung versteht, spielt keine Rolle.

Zudem kann die Äußerung von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt sein, wenn sie im Zusammenhang eines Polizeieinsatzes fällt. Denn auch die Polizei muss sich kritischen Bemerkungen stellen. In einem solchen Fall können selbst scharfe und übersteigerte Äußerungen getätigt werden. Der sich Äußernde nimmt insofern berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr. Die Grenze ist hingegen bei Vorliegen einer bloßen Schmähkritik gezogen.
Eine Beleidigung wurde in folgenden Fällen angenommen:

Demgegenüber stellen folgende Bezeichnungen keine Beleidigung dar:

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