Welche Promillegrenzen gibt es?Geldbuße, Fahrverbot oder Geldstrafe
Als Promillegrenze wird der Grenzwert bezeichnet, den Fahrzeugführer maximal im Blut aufweisen dürfen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Solche Sanktionen können zum Beispiel eine Geldbuße, ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens sein. Doch welche Promillegrenzen gibt es eigentlich?
Welche Promillegrenzen gibt es?
Folgende Promillegrenzen gibt es bei der Blutalkoholkonzentration (BAK):
0,0 ‰ BAK
Diese Promillegrenze gilt für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren sowie für Bus-, Taxi- und Mietwagenfahrer.
0,3 ‰ BAK
Treten neben einer BAK von 0,3 ‰ zudem alkoholbedingte Ausfallserscheinungen auf, geht man von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus. In diesem Fall begeht der Fahrzeugführer eine Straftat und es drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zudem erhöht sich das Punktekonto im Fahreignungsregister auf drei. Das oben Gesagte gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer.
0,5 ‰ BAK
Bei einer BAK von 0,5 ‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die bei Ersttätern zu einem Fahrverbot von in der Regel einem Monat, einer Geldbuße von 500 EUR sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister führt.
Wiederholungstätern drohen eine Geldbuße von 1.000 EUR, drei Monate Fahrverbot und die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
1,1 ‰ BAK
Eine BAK von 1,1 ‰ begründet den Vorwurf der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern. Ab dieser Grenze begeht der Autofahrer unabhängig vom Vorliegen von Ausfallerscheinungen eine Straftat. Dies kann zu einer Geldstrafe von regelmäßig 30 Tagessätzen sowie einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Hinzu kommen die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie drei Punkte im Fahreignungsregister.
1,6 ‰ BAK
Weist ein Autofahrer eine BAK von 1,6 ‰ auf, wird die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet.
Zudem liegt ab diesem Wert eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern vor.
Ist da ein Fehler drin 0,3 und 0,5 BAK
Es sollte im Führerschein die gesetzliche Promillegrenze am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis vermerkt sein und gelten!
Meinen Sie eine Promillegrenze, die dann für den Inhaber immerzu gültig bleibt?
Ansonsten wäre man wohl immer wieder zum Umschreiben lassen verpflichtet, da die Werte wohl auch weiterhin konstant nach unten sinken werden, bis wir bei 0,0 Promille für alle und jeden in jeder Fahrsituation angelangt sind.
Dies scheint mir zumindest derzeit der Zeitgeist zu sein, der von Medien und Gesetzgeber gepflegt und bedient wird. Dieser heißt "absolute Sicherheit ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit und Situation". Die Gewichtungen individueller Unterschiede in Person und Situation werden hinfällig durch pauschale Restriktion.
Es ist wohl eine Frage der allgemeinen Weltanschauung, die hier die Prioritäten in einem Rechtsstaat bestimmt. Ob sich eine Ausrichtung durch solche Bestimmung eigentlich verbieten müsste oder ob sie Grundlage für ein lebendiges, sich entwickelndes Rechtssystem sei, das möge jeder selbst beurteilen.