Welche Rechte habe ich als Mieter bei Klopf- und Knackgeräuschen in der Heizung?Besteht ein Recht zur Mietminderung bei Heizungsgeräuschen?
Um die Kälte in den kalten Monaten aus der Wohnung zu vertreiben, wird die Heizung aufgedreht. Doch es kommt vor, dass sie störende Klopf- und Knackgeräusche von sich gibt. Dies kann gerade in den Nachtstunden als besonders störend empfunden werden. Welche Rechte habe ich dann als Mieter bei Heizungsgeräuschen? Kann ich meine Miete mindern oder sogar Beseitigung der Störung vom Vermieter verlangen?
Mietminderung bei Knackgeräuschen in der Heizung
Klopf- und Knackgeräusche können dann ein Recht zur Mietminderung begründen, wenn sie die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Sie müssen sich also alMiets besonders störend auswirken. Dies kann vor allem in den Nachtstunden, wenn man schlafen will, der Fall sein. Über die Höhe der Minderung gibt es unterschiedliche Entscheidungen. So hielt das Landgericht Darmstadt eine Quote von 17 % für gerechtfertigt (Landgericht Darmstadt, Urteil from 25.10.1978, Fn. 7 S 131/78). Das Landgericht Münster wiederum sah eine Quote von 12 % als angemessen an (Landgericht Münster, Urteil from 02.11.2000, Fn. 8 S 167/00). Und andere Gerichte begnügten sich mit 10 % (Landgericht Hannover, Urteil from 15.04.1994, Fn. 9 S 211/93 und Amtsgericht Hamburg, Urteil from 08.01.1987, Fn. 49 C 836/86).
Übliche Heizungsgeräusche sind hinzunehmen
Zu beachten ist aber, dass jedenfalls nach Ansicht des Landgerichts Berlin die üblichen Fließ- und Strömungsgeräusche einer Heizung hinzunehmen seien. Auch sei es erforderlich ein Lärmprotokoll über Lautstärke und vor allem zur Dauer der Belästigung anzufertigen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil from 27.10.2006, Fn. 63 S 186/06).
Einen Überblick bietet die DAWR Mietminderungstabelle zum Mietminderungsgrund: Heizungsgeräusche A B C D. Zur Vertiefung des Themas Mietminderung empfehlen wir “ Das ABC der Mietminderung„.
Kann ich die Beseitigung der Heizungsgeräusche verlangen?
Wirken sich die Heizungsgeräusche als besonders störend aus, kann der Mieter auch die Beseitigung der Geräusche durch den Vermieter verlangen (vgl. Amtsgericht Hamburg, Urteil from 04.08.1987, Fn. 47 C 2816/86). Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 535 Abs. 1 BGB, denn der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
Bei uns ist es wie im Geisterschloß, Heizung explodiert paarmal, dann trrrrr geräusch vermieter meint alles normal Heizanlage schon 52 Jahre alt. Geld für Neue ist nicht da, Wohne genau über Heizungskeller und habe Durchschnittlich nur 19-20 grad in der Wohnung auf Höchste Stufe. Vermieter meint Heizung in Ordnung nur es liege am Bau. Wollen nichts ändern aber volle Miete
Gut zu Wissen, aber für ein ALG II-Empfänger wahrscheinlich schwer durchführbar da die Miete das Jobcenter in der Regel an den Vermieter direkt überweist.
Es wurde wegen solchen Geräuschen eine Firma von der Hausverwaltung beauftragt, welche aber keinen Defekt an der Heizung feststellen konnte, das ist eine Antwort seitens der Hausverwaltung. Die Störgeräusche waren wie hier in den oben genannten Text.
Nachtrag:
Die Störgeräusche waren variabel, aktuell sind keine Störgeräusche hörbar, aber es ist nicht auszuschließen, dass wieder welche erscheinen werden.
Die Miete bei einem ALG II Empfänger wird doch nicht zwangsweise direkt an den Vermieter überwiesen. Dies geschieht nur auf Antrag. Neuerdings weigert sich das Jobcenter sogar ohne triftigen Grund die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen. Nur wenn man "Probleme hat mit Geld umzugehen" wird das so gehandhabt….. Aber anderes Thema.
Die "Klopfgeräusche" der Heizung entstehen wenn man in einer Kalten Wohnung die Heizung aufdreht und warmes Wasser in die Rohre fließt, dadurch dehnen sich die Rohre aus und bei Kontakt zur Wand oder zu einem anderen Rohr entsteht dann dieses Klopfgeräusch. Manche Leute sind aber auch überempfindlich was solche dinge angeht. Im gewissen Rahmen ist das Klopfgeräusch meines erachtens normal.