Welche Rechte stehen einem Piloten während des Fluges zu?
Während eines Fluges kann es immer wieder zu Problemen mit Flugpassagieren kommen. So mancher Fluggast ist zum Beispiel mit seinem Sitzplatz unzufrieden und verlangt einen neuen. Wiederum andere weigern sich anzuschnallen oder das Rauchverbot zu beachten. Wie kann auf solche renitenten Fluggäste reagiert werden? Stehen dem Piloten besondere Rechte zu? Kann er zum Beispiel einen betrunkenen und randalierenden Passagier auf einem Zwischenstopp des Flugzeuges verweisen?
Welche Rechte stehen einem Piloten während des Fluges zu?
Nach § 12 des Luftsicherheitsgesetztes ist der Pilot für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord des im Flug befindlichen Flugzeuges verantwortlich. Er darf die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für Personen an Bord des Flugzeuges oder für das Luftfahrzeug selbst abzuwehren. Die Vorschrift regelt folgende Befugnisse ausdrücklich:
- Feststellung der Identität einer Person
- Sicherstellung von Gegenständen
- Durchsuchung einer Person oder Sachen
- Fesseln einer Person, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person den Piloten oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird
Die oben genannten Befugnisse sind nicht abschließend. Es kommen daher durchaus weitere Maßnahmen, wie etwa das Absetzen eines randalierenden Fluggastes, in Betracht.
Bei der Anwendung der Maßnahmen muss der Pilot den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren. Unangemessene Maßnahmen sind daher zu unterlassen. Sollte sich der Flugpassagier weigern, die Anordnungen des Piloten folge zu leisten, darf der Pilot sogar Zwangsmittel einsetzen, wie zum Beispiel als letztes Mittel körperliche Gewalt.
Hier einige Beispiele aus der Praxis:
- Verweis eines Fluggastes von Bord aufgrund Weigerung sich während des Starts anzuschnallen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.11.2010, Az. 13 U 231/09)
- Rauswurf eines aggressiven Passagiers (Amtsgericht Hannover, Urteil vom 23.08.2006, Az. 568 C 17807/05)
Unzulässig ist dagegen der Rauswurf eines verschwitzten Fluggastes, weil er einen strengen Geruch verbreitet (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2007, Az. I-18 U 110/06).
Man sollte den Piloten entlasten und dem 2. die Aufgaben erfüllen lassen