Flugrechte12.08.2016

Wer hilft, wenn die Airline Flug­gast­rechte verweigert?Flugpassagiere sind nicht rechtlos

Immer mehr Reisende nutzen das Flugzeug, um ihr Ziel zu erreichen. Egal ob Jahres­urlaub, Geschäfts­reise oder Wochenend­trip - nicht nur für Fern­strecken, sondern auch für Inland­flüge werden Flugtickets gebucht. Durch die hohe Flugdichte und dem dadurch entstehenden Zeitdruck, kommt es immer wieder zu Verzögerungen beim Start und der Landung oder weiteren Un­annehmlichkeiten. Die Flug­gast­rechte regeln in solchen Fällen die Ansprüche der Reisenden.

Welche Rechte haben Fluggäste?

Wird den Reisenden am Flughafen mitgeteilt, dass der Flug annulliert wurde oder der Abflug sich stark verzögert, haben Reisende unter bestimmten Voraus­setzungen Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft:

  • Melde­pflicht: bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke bis 3.500 km und mehr als vier Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke über 3.500 km muss die Airline die Verzögerung gegenüber den Fluggästen begründen.
  • Erstattung: bei mehr als fünf Stunden Verspätung haben Fluggäste einen Anspruch auf Rück­erstattung des Flugpreises. Wer diese Erstattung akzeptiert, verliert das Beförderungs­recht gegenüber der Airline.
  • Übernachtung und weitere Dienst­leistungen sind abhängig vom Zeitpunkt des eigentlichen Fluges, dessen Verzögerung und der Möglichkeit eines Ersatz­fluges.
  • Entschädigung durch Finanz­leistung: bei Flügen innerhalb der Europäischen Union sind 250 Euro bei einer Flugstrecke bis 1.500 km; 400 Euro bei einer Flugstrecke über 1.500 km fällig; bei Flügen außerhalb der Europäischen Union besteht ein Anspruch auf 250 Euro bei einer Flugstrecke bis 1.500 km; 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 Euro bei einer Flugstrecke über 3.500 km.
  • Die Verordnung @LINK=eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:439cd3a7-fd3c-4da7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF[261/2004/EG][Verordnung 261/2004/EG]@ regelt die Ersatz­leistungen und Entschädigungen für Fluggäste.

Hilfe bei der Durch­setzung von Flug­gast­rechten

Fluggesellschaften reagieren nur äußerst selten, wenn Fluggäste versuchen ihre Rechte im Alleingang durch­zusetzen. Dazu kommen der hohe Arbeits­aufwand, fehlendes fachliches Rechts­wissen und die geringe Aussicht auf Erfolg.

Verschiedene Flug­gast­helfer, wie z.B. Fairplane oder Flightright setzen sich für die Flug­gast­rechte der geschädigten Passagiere ein. Die Abwicklung erfordert dabei nur einen geringen Zeitaufwand. Zudem ist die Erfolgs­quote hoch; die Kosten für den Fluggast sind wiederum erfolgs­abhängig. Die Durch­setzung der Flug­gast­rechte erfolgt durch die Fach­kompetenz der Reise­rechts­experten.

Die Durch­setzung der Flug­gast­rechte kann auch über einen Rechtsanwalt erwirkt werden. Im Vergleich zu den Flug­gast­helfern ist dies jedoch häufig teurer. Fluggasthelfer arbeiten oft auf Erfolgsbasis, während Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen müssen.

Fazit

Fluggesellschaften haben auf Verzögerungen, Ausfälle oder unvorherseh­bare Ereignisse nicht immer eine eindeutige Antwort und verweigern in einigen Fällen die Flug­gast­rechte. Niemand muss damit alleine bleiben, denn die Ansprüche sind dank der Europäischen Union klar definiert.
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