Wer hilft, wenn die Airline Fluggastrechte verweigert?Flugpassagiere sind nicht rechtlos
Immer mehr Reisende nutzen das Flugzeug, um ihr Ziel zu erreichen. Egal ob Jahresurlaub, Geschäftsreise oder Wochenendtrip - nicht nur für Fernstrecken, sondern auch für Inlandflüge werden Flugtickets gebucht. Durch die hohe Flugdichte und dem dadurch entstehenden Zeitdruck, kommt es immer wieder zu Verzögerungen beim Start und der Landung oder weiteren Unannehmlichkeiten. Die Fluggastrechte regeln in solchen Fällen die Ansprüche der Reisenden.
Welche Rechte haben Fluggäste?
Wird den Reisenden am Flughafen mitgeteilt, dass der Flug annulliert wurde oder der Abflug sich stark verzögert, haben Reisende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft:
- Meldepflicht: bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke bis 3.500 km und mehr als vier Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke über 3.500 km muss die Airline die Verzögerung gegenüber den Fluggästen begründen.
- Erstattung: bei mehr als fünf Stunden Verspätung haben Fluggäste einen Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises. Wer diese Erstattung akzeptiert, verliert das Beförderungsrecht gegenüber der Airline.
- Übernachtung und weitere Dienstleistungen sind abhängig vom Zeitpunkt des eigentlichen Fluges, dessen Verzögerung und der Möglichkeit eines Ersatzfluges.
- Entschädigung durch Finanzleistung: bei Flügen innerhalb der Europäischen Union sind 250 Euro bei einer Flugstrecke bis 1.500 km; 400 Euro bei einer Flugstrecke über 1.500 km fällig; bei Flügen außerhalb der Europäischen Union besteht ein Anspruch auf 250 Euro bei einer Flugstrecke bis 1.500 km; 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 Euro bei einer Flugstrecke über 3.500 km.
- Die Verordnung @LINK=eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:439cd3a7-fd3c-4da7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF[261/2004/EG][Verordnung 261/2004/EG]@ regelt die Ersatzleistungen und Entschädigungen für Fluggäste.
Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten
Fluggesellschaften reagieren nur äußerst selten, wenn Fluggäste versuchen ihre Rechte im Alleingang durchzusetzen. Dazu kommen der hohe Arbeitsaufwand, fehlendes fachliches Rechtswissen und die geringe Aussicht auf Erfolg.
Verschiedene Fluggasthelfer, wie z.B. Fairplane oder Flightright setzen sich für die Fluggastrechte der geschädigten Passagiere ein. Die Abwicklung erfordert dabei nur einen geringen Zeitaufwand. Zudem ist die Erfolgsquote hoch; die Kosten für den Fluggast sind wiederum erfolgsabhängig. Die Durchsetzung der Fluggastrechte erfolgt durch die Fachkompetenz der Reiserechtsexperten.
Die Durchsetzung der Fluggastrechte kann auch über einen Rechtsanwalt erwirkt werden. Im Vergleich zu den Fluggasthelfern ist dies jedoch häufig teurer. Fluggasthelfer arbeiten oft auf Erfolgsbasis, während Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen müssen.
Fazit
Fluggesellschaften haben auf Verzögerungen, Ausfälle oder unvorhersehbare Ereignisse nicht immer eine eindeutige Antwort und verweigern in einigen Fällen die Fluggastrechte. Niemand muss damit alleine bleiben, denn die Ansprüche sind dank der Europäischen Union klar definiert.
Mehr Infos:
- Ausgleichszahlungen
- außergewöhnliche Umstände
- Betreuungsleistungen
- Flugannullierung
- Fluggastrechteverordnung
- Flugverspätung
- Reisepreiserstattung