Wie groß muss ein Briefkasten sein?
Eine Mietwohnung sollte selbstverständlich über einen Briefkasten verfügen. Denn nur so ist es dem Mieter möglich, Post zu erhalten. Doch wie groß muss der Briefkasten sein? Hat der Mieter Anspruch auf eine bestimmte Größe?
Wie groß muss ein Briefkasten sein?
Ein Vermieter hat grundsätzlich einen solchen Briefkasten zur Verfügung zu stellen, der die ordnungsgemäße Zustellung von Post ermöglicht. Dies umfasst auch den Einwurf von Briefumschlägen im DIN A 4 Format, ohne dass sie geknickt oder sonst verkleinert werden müssen. Sie dürfen auch nicht aus dem Briefschlitz herausragen und müssen somit vor dem Zugriff Dritter geschützt sein. Der Vermieter hat daher in der Regel einen Briefkasten der europäischen Norm DIN EN 13724 (frühere deutsche Norm DIN 32617) bereit zu stellen (vgl. Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss vom 16.05.2001, Az. 27 C 262/00 und Urteil: Mieter haben Anspruch auf Briefkasten nach DIN-Norm).
Was, wenn der Briefkasten zu klein ist?
Stellt der Vermieter keinen der DIN entsprechenden Briefkasten zur Verfügung, kann dies ein Recht zur Mietminderung rechtfertigen. Die Minderungshöhe sollte aber nicht zu hoch gegriffen werden. So hat das Landgericht Berlin eine Mietminderung von 0,5 % (Landgericht Berlin, Urteil vom 11.05.1990, Az. 29 S 20/90) und das Amtsgericht Mainz eine Mietminderung von 1 % (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 06.05.1996, Az. 8 C 98/96) für gerechtfertigt gehalten.