Wie kann sich ein Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren?
Wenn ein Vermieter die vermieteten Räume für sich oder seine Familienangehörigen nutzen will, kann er dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Ist in einem solchen Fall der Mieter verpflichtet, die Wohnung zu räumen oder kann er sich gegen die Eigenbedarfskündigung wehren?
Wie kann sich ein Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren?
Es gibt zwei Möglichkeiten sich gegen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters zu wehren. Zum einen kann die Kündigung unwirksam sein, weil ein Eigenbedarf entweder nicht vorliegt oder dieser nicht ausreichend dargelegt wurde. Erfährt ein Mieter erst nachdem er ausgezogen ist, dass die Eigenbedarfskündigung unwirksam war, so können ihm Schadenersatzansprüche zu stehen (vgl. Amtsgericht München, Urteil vom 13.01.2012, Az. 474 C 19752/11).
Zum anderen ist es möglich Widerspruch gegen die Kündigung zu erheben, wenn die Kündigung eine besondere Härte für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts darstellt (§ 574 BGB). Wann eine besondere Härte vorliegt, beurteilt sich je nach Einzelfall. Folgende Gründe sind anerkannt:
– Fehlende angemessene und zumutbare Ersatzwohnung (§ 574 Abs. 2 BGB)Dem Mieter ist es aber regelmäßig zumutbar eine Wohnung zu nehmen, die teurer ist, in einem anderen Wohnviertel liegt oder auch kleiner ist.
- hohes Alter des Mieters oder der Mieterin (Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 23.04.2012, Az. 20 C 29/12 (23), andere Ansicht jedoch: Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2011, Az. 2-11 S 110/11)
- Kündigung wegen Eigenbedarf: Wann kann der Vermieter wegen Eigenbedarf eine Kündigung aussprechen?
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