Vaterschaft12.02.2018

Wird der Ehemann während der Trennungs­zeit automatisch der Vater des von der Ehefrau geborenen Kindes?

Ein Mann kann in Deutschland auf drei Wegen der rechtliche Vater des Kindes werden. Geregelt sind diese drei Möglichkeiten in § 1592 BGB. Danach wird zunächst der Ehemann der Mutter des Kindes automatisch der rechtliche Vater des Kindes und zwar unabhängig davon, ob er auch der biologische Vater ist. Doch gilt dies auch während der Trennungs­zeit? Es ist nämlich möglich, dass sich die Ehefrau nach oder auch vor der Trennung von ihrem Ehemann einem anderen Mann zugewandt hat und daraus ein Kind entsteht. Wird dieses Kind noch vor der Scheidung geboren, wäre der Ehemann der rechtliche Vater des Kindes.

Wird der Ehemann während der Trennungs­zeit automatisch der Vater des von der Ehefrau geborenen Kindes?

Nach § 1592 Nr. 1 BGB würde der Ehemann auch während der Trennungs­zeit der rechtliche Vater des von seiner Ehefrau geborenen Kindes, obwohl die Ehegatten die eheliche Lebens­gemeinschaft aufgelöst haben und nicht wieder aufleben lassen wollen. In diesem Fall müsste der biologische Vater zunächst die rechtliche Vaterschaft des Ehemanns anfechten, um nachfolgend seine Vaterschaft anerkennen zu können. Um dieses unzufriedene Ergebnis zu verhindern, hat der Gesetzgeber den § 1599 Abs. 2 BGB geschaffen. Danach gilt § 1592 Nr. 1 BGB nicht, wenn das Kind nach Anhängig­keit eines Scheidungs­antrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungs­antrag stattgebenden Beschlusses die Vaterschaft anerkennt. Zudem müssen die Mutter und der Ehemann der Anerkennung der Vaterschaft durch den Dritten zustimmen.

Welche Folgen hat die Weigerung der Zustimmung durch den Ehemann?

Sollte der Ehemann der Vater­schafts­anerkennung durch den Dritten nicht zustimmen, muss der Dritte die rechtliche Vaterschaft des Ehemanns zunächst anfechten, um nachfolgend seine Vaterschaft anerkennen zu können.

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschland­weit im Scheidungs­recht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungs­info­seite scheidung.services.

Quelle:rb
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