Pfändungsrechner

immer aktuell – seit 2002

Dieser Pfändungsrechner berechnet die geltende Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen, anhand des monatlich, wöchentlich oder auch tageweise gewährten Nettoeinkommens des Schuldners/der Schuldnerin, sowie der Anzahl von Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist.

Grundlage für diese Berechnung ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) in der jeweils gültigen Fassung.

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Pfändungstabellen

Passend zu unserem Pfändungsrechner bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit selbst direkt in der jeweiligen Pfändungstabelle nachzuschlagen.

Bei uns finden Sie die offiziellen Pfändungstabellen von 2002 bis heute.

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