Handy in der Schule: Darf ein Lehrer einem Schüler das Handy wegnehmen?
Immer mehr Schüler verfügen über ein Handy. In der Regel wird dieses auch mit in die Schule genommen, um etwa für die Eltern erreichbar zu sein. Damit die Schüler durch die Möglichkeiten eines Handys nicht unnötig vom Unterricht abgelenkt werden oder um die Gefahr einer Täuschung während einer Klausur zu verhindern, regeln einige Schulgesetze oder Schulordnungen, dass Handys auf dem Schulgelände auszuschalten sind. Doch nicht immer halten sich die Schüler an die Regelungen und verschicken zum Beispiel während des Unterrichts fleißig Nachrichten an Freunde. Darf der Lehrer in einem solchen Fall dem Schüler das Handy wegnehmen?
Darf ein Lehrer einem Schüler das Handy wegnehmen?
Nach den Schulgesetzen der Bundesländer dürfen Lehrer zu erzieherischen bzw. pädagogischen Maßnahmen greifen, um Störungen vom Unterricht fernzuhalten. Zu diesen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Wegnahme von Gegenständen und somit auch von Handys. Dabei ist jedoch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Daher regeln die Schulgesetze, dass die Wegnahme nur zeitweise erfolgen darf. Stört also ein Schüler durch die Nutzung seines Handys den Unterricht, so darf der Lehrer das Handy für die Dauer des Unterrichts oder auch für den Schultag wegnehmen. Die Wegnahme für mehrere Tage wird dagegen in den seltensten Fällen zulässig sein. Unzulässig ist zudem eine vorsorgliche Wegnahme. Es muss immer entweder eine Störung vorliegen oder unmittelbar bevorstehen.
Darf der Lehrer das Handy durchsuchen?
Der Lehrer darf das Handy nicht durchsuchen, nachdem er es weggenommen hat. Er darf daher zum Beispiel nicht die Nachrichten lesen, die die Schüler untereinander ausgetauscht haben.
Handys bei schulischen Prüfungen?
Mobiltelefone oder die modernen Smartphones eignen sich gut, um diese als Spickzettel zu benutzen. Wer während einer Prüfung ein Handy mit sich führt, der kann sich eines Täuschungsversuchs schuldig machen und muss mit der Sanktionsnote „ungenügend“ rechnen. Legen die Umstände des Einzelfalls jedoch eine mildere Bewertung nahe, so kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegen eine Bewertung als „ungenügend“ vorgegangen werden (Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2011, Az. 7 K 3433/10).
Hallo. In der Schule meiner Tochter werden die Handys nahezu regelmäßig weg genommen, selbst als ihre Schultasche umfiel und es mit den Schulsachen heraus rutschte. Nicht nur, dass es beschlagnahmt wird, es wird nicht am Unterrichtsende oder am Ende des Schultages zurück gegeben sondern müssen die Eltern es in der Schule abholen. Wir wohnen auf dem Land, die Schule ist ca. 25-30km entfernt was auch ein Grund ist warum sie es dabei haben soll (Bus nach der 8 std verpasst = sitzt fest und es gibt auch keine Telefonzellen mehr)…ist das rechtens?
Steht doch oben, dass es nicht rechtens ist oder. Es muss eine Störung erfolgen oder unmittelbar bevorstehen und die Wegnahme darf nur für die Dauer des Unterrichts oder des Schultages erfolgen. Einfach mal drauf hinweisen den Lehrer beim nächsten Mal.
Ich würde ein Taxi bestellen, Quittung geben lassen und den Betrag vom Lehrer einfordern. Dann wird das nächste mal zwei mal überlegt ob man es wirklich einkassiert! Hier muss nur mal ein Exempel statuiert werden. Das spricht sich dann schnell rum.