Weihnachtsbaum-Transport auf Autodach oder im Kofferraum: Darf man einen Weihnachtsbaum auf dem Autodach transportieren und wie weit darf der Weihnachtsbaum aus dem Kofferraum ragen?Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Weihnachtsbaum nicht korrekt gesichert ist?
Die Renner unter den Weihnachtsbäumen sind die Nordmanntanne oder die Blaufichte. Hat man seinen Wunschweihnachtsbaum gefunden, dann stellt sich die Frage, wie man das gute Stück nach Hause bekommt. Unter den Arm klemmen und nach Hause tragen, wäre eine Lösung, die allerdings sehr beschwerlich sein kann. Als Alternative bleibt der Transport der Konifere mit dem Auto, etwa auf dem Autodach oder im Kofferraum, wobei aber ein Großteil des Weihnachtsbaums heraus schauen kann. Doch was ist rechtlich beim Transport eines Weihnachtsbaums zu beachten?
Grundsätzlich ist es gestattet, einen Weihnachtsbaum mit dem Pkw zu transportieren. Dabei muss der Baum aber gesichert werden, dass er selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, hin- und herrollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugt (§ 22 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung – StVO). Zudem gilt es folgende Regeln zu beachten:
Darf der Weihnachtsbaum aus dem Kofferraum herausragen?
Es ist erlaubt, den Weihnachtsbaum im Auto zu transportieren. Ein Teil des Tannenbaums darf dabei auch aus dem Auto hausragen. Zu beachten ist allerdings, dass der Christbaum nicht mehr als 3 Meter aus dem Kofferraum ragen darf. Wer mit dem Weihnachtsbaum aber mehr als 100 km unterwegs ist, darf ihn lediglich 1,5 m aus dem Kofferraum herausragen lassen (§ 22 Abs. 4 Satz 1 StVO).
Wichtig ist, dass der herausragende Weihnachtsbaum zum Beispiel mit einer hellroten, nicht unter 30 x 30 cm großen Fahne gekennzeichnet wird, wenn er mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinausragt. Die Fahne muss durch eine Querstange auseinandergehalten werden (§ 22 Abs. 4 Satz 3 StVO).
Zu beachten ist, dass der Weihnachtsbaum nicht das Kennzeichen verdecken darf (§ 23 Abs. 1 Satz 3 StVO) und dass die Fahrzeugbeleuchtung weiterhin gut zu sehen ist (§ 17 Abs. 1 StVO). Im Innenraum des Autos sollte der Baum gesichert werden, z.B. mit Gurten, so dass er nicht herausrutschen kann. Sinnvoll ist es, unter den Weihnachtsbaum alte Zeitungen oder eine Folie zu legen, falls der Baum harzt.
Darf der Weihnachtsbaum auf dem Autodach transportiert werden?
Soll der Weihnachtsbaum auf dem Autodach transportiert werden, so muss er sorgfältig befestigt werden. Ideal ist ein Dachgepäckträger. Am besten legt man den Baum mit der Spitze nach hinten und zurrt ihn an drei Stellen mit Gurten fest.
Das Auto darf mit dem geladenen Weihnachtsbaum nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein (§ 22 Abs. 2 StVO). Der Weihnachtsbaum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen – außer bei einer Ladungshöhe über 2,50 m. Hier sind 50 cm nach vorne erlaubt (§ 22 Abs. 3 StVO).
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Weihnachtsbaum nicht korrekt gesichert ist?
Wird der Weihnachtsbaum nicht ordentlich gesichert, dann droht ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld, das je nach Gefährdungslage zwischen 25 und 75 Euro betragen kann. Außerdem kann es einen Punkt im Fahreignungsregister geben. Es kann auch passieren, dass die Polizei eine Weiterfahrt mit dem nicht vorschriftsmäßig gesicherten Weihnachtsbaum untersagt.
Welche Versicherung zahlt, wenn der Baum vom Autodach rutscht?
Fällt der Weihnachtsbaum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung Grundsätzlich für einen Fremdschaden auf. Rutscht der Weihnachtsbaum auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, so muss man den Schaden selbst tragen.
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Seit wann dürfen transportierte Gegenstände, hier in diesem Fall 3 Meter über das Fahrzeugheck hinausragen.
Ich habe keine neue Information zur StVO dazu, denn bisher galt maximal 1 Meter und dann muss hinten tagsüber eine rote Fahne und in der Dunkelheit sogar ein rotes leuchtendes Licht angebracht sein.
Ganz abgesehen davon, dass ein 3 Meter nach hinten herausragender Baum eine dermaßene Hebelwirkung ausübt, dass dieser auf der Fahrbahn schleift und auch das Heck nach unten drückt und demzufolge die Scheinwerfer, selbst, je nach einer Fahrzeug möglichen Absenkung,, den Gegenverkehr blenden. würden.
Ich habe das auch nicht geglaubt und in § 22 Abs. 4 StVO gefunden: "Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m;"