Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2015: Welcher steuerliche Grundfreibetrag gilt ab dem 1.1.2015?
Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommenssteuerpflichtigen. Rückwirkend ab dem 1.1.2015 wird der Einkommensteuer-Grundfreibetrag voraussichtlich steigen.
Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, dass der steuerliche Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2015 angehoben werden soll.
Das Bundeskabinett hat diesbezüglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.
2014 lag der Freibetrag für Ledige noch bei 8.354 Euro. Rückwirkend zum 1.1.2015 soll der Freibetrag nun um 118 Euro erhöht werden. Er steigt dann auf 8.472 Euro.
Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Freibetrag. Das wäre dann ein Freibetrag von 16.944 Euro.
Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommenssteuerpflichtigen. Bis zu seiner Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Der Grundfreibetrag soll nach dem Willen des Bundeskabinetts zum 1.1.2016 erneut angeoben werden. Um 180 Euro soll der Grundfreibetrag im Jahr 2016 steigen. Er beträgt dann für Ledige 8.652 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag, also 17.304 Euro.
Tabelle: Entwicklung des Grundfreibetrags
Jahr(e) | Grundfreibetrag pro Jahr |
---|---|
1990 – 1995 | 5.616 DM |
1996 – 1997 | 12.095 DM |
1998 | 12.365 DM |
1999 | 13.067 DM |
2000 | 13.499 DM |
2001 | 14.039 DM |
2002 – 2003 | 7.235 Euro |
2004 -2008 | 7.664 Euro |
2009 | 7.834 Euro |
2010 – 2012 | 8.004 Euro |
2013 | 8.130 Euro |
2014 | 8.354 Euro |
2015 | 8.472 Euro* |
2016 | 8.652 Euro* |
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), wobei sich dieser Betrag auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.
* voraussichtlicher Freibetrag ab dem 1.1.2015 bzw. 1.1.2016
Meine Mutter bekommt keine 700 Euro Rente ausgezahlt, hat sich über die Mütterrente gefreut. Doch beim Wohngeld zieht man ihr den aus dem Rententopf gewährten Betrag beim Sozialamt wieder ab. Vearscht, verarscht..Unsere Mutter hat 3 Kinder kurz nach dem Krieg bekommen und alle haben in die Rentenkasse eingezahlt ! Das ist nun der Dank. Sie hat Miete von 437 Euro kann sich also nichts mehr leisten, weder neue Brille, noch Busfahrten oder Sonstiges zum Leben wie Telefon , TV.Gebühren. Jetzt will die Fernsehanstalt sie zur Zahlung der Gebühren verklagen, die sie nicht mehr aufbringen kann und obwohl eine Härtefallregelung der Stadt vorliegt will man diese nicht anerkennen, die Mutter liegt unter dem Existenzminimum!!
Sie wird die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, dazu wird sie gezwungen. Das ist das Ergebnis für eine Mutter, die nach dem Krieg keine Ausbildung machen konnte, nur als Verkäuferin im Niedriglohnbereich arbeiten konnte.Doch interessieren tut das Niemanden. Das ist Deutschland von heute.Diese Mutter muß nun als Bittsteller vor den Behörden erscheinen. Grausam diese Ignoranz von "oben".Aber aufgeben werden wir nicht. Sie hat mit ihren fast 88 Jahren noch einen gewissen "Biss" den Ungerechtigkeiten zu begegnen.
Na, dann gibt es vielleicht doch auch noch einen neuen Kinderfreibetrag!
Warten wir übermorgen ab…
Das schlimme an solchen "Meldungen" ist: sie bleiben im Netz und man beruft sich auf solche Unkeleien auch später noch, obwohl es längst anders beschlossen wurde. Und die richtigen Informationen werden dadurch dann nicht oder schlechter gefunden… Na, Hauptsache Erster!
Das wird auch Zeit, dass der Freibetrag angehoben wird. Warum sich die Politik immer solange Zeit lässt, verstehe ich nicht. Außerdem ist der Freibetrag meines Erachtens viel zu niedrig. Er soll ein Existenzminimum sichern. Vielleicht kann man seine Existenz sichern, wenn man unter einer Brücke schläft. Der Grundfreibetrag reicht nämlich nicht einmal aus, die Miete zu bezahlen. Er müsste stark angehoben werden. Vielleicht könnte das Bundesverfassungsgericht mal den Freibetrag überprüfen?