Gasumlage rechtswidrig26.08.2022

Ist die Gasumlage verfassungswidrig?Verschiedene Aspekte geben Anlass, die Gasumlage als verfassungswidrig einzustufen

Die Energiepreise für Öl, Gas oder Pellets explodieren gerade. Gaskunden sind besonders hart betroffen. Sie sollen nun auch noch eine Gasumlage bezahlen. Aber ist die Gasumlage verfassungsgemäß? Es gibt einige Punkte, die dafür sprechen, dass die Gasumlage verfassungswidrig sein könnte.

Es gibt mehrere Aspekte, die bei der Gasumlage höchst fraglich sind, und die möglicherweise dazu führen können, dass die Gasumlage verfassungswidrig ist.

Ist es richtig und rechtmäßig, dass nur Gaskunden die Gasumlage zahlen müssen?

Als während der Corona-Pandemie große Unternehmen wie die Lufthansa und  TUI in Bedrängnis gerieten, sprang der deutsche Staat ein und half. Als während der Finanzkrise Banken in Schieflage gerieten, wurden auch diese mit Mitteln der Steuerzahler gerettet. So z.B. die Commerzbank. Nun soll es bei der Rettung von systemrelevanten Gasunternehmen aber anders sein. Hier sollen nur die Gaskunden zur Kasse gebeten werden.  Wer mit Pellets, Öl oder anderen Energieformen heizt, muss keine Gasumlage bezahlen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Martin Riedel ist die Gasumlage in diesem Punkt verfassungsrechtlich zumindest sehr problematisch. Er sieht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wie er in einem Interview auf tagesschau24 sagte.

Außerdem würden nach der jetzigen Lage auch Gasunternehmen von der Gasumlage profitieren, die gar nicht systemrelevant seien.

Gasumlage verfassungswidrig: Gaskunden mit neuen Verträgen zahlen doppelt – kann das gerecht sein?

Ein weiterer kritischer Punkt, warum die Gasumlage verfassungswidrig sein könnte, ist, dass Kunden mit Gas-Neuverträgen benachteiligt werden. Gaskunden, die langfristige Gasverträge haben, kommen im Ergebnis viel günstiger weg, als Neukunden.

Wer z.B. sein Gas für das Jahr 2023 im Jahr 2021 eingekauft hat, hat möglicherweise nur 20 Euro/MWh bezahlt. Wer jetzt Gas neu einkaufen muss, zahlt bei dem aktuellen Preis von ca. 240 Euro/MWh mehr als das Zehnfache. Beide Gaskunden (Alt- und Neukunde) werden aber zur Gasumlage herangezogen: Der Altkunde, der nur 20 Euro/MWh zahlt, als auch der Neukunde, der aktuell 240 Euro/MWh zahlen soll. Beim Neukunden ist es allerdings so, dass in seinem Neukundenpreis die Gaspreisexplosion bereits eingepreist ist. Warum muss er dann auch die Gasumlage tragen? In diesem Fall wäre es gerechter, wenn nur Altkunden die Gasumlage tragen müssten. Gas-Neukunden mit hohen Gastarifen werden also durch die Gasumlage doppelt krisenbelastet. Wann die neuen Gastarife beim Verbraucher ankommen, ist höchst unterschiedlich.

Gasumlage nach Zufallsprinzip?

Der Grundgedanke der Bundesregierung ist es, die Gasumlage nur bei Gaskunden zu erheben, weil nur diese auch den Gasverbrauch reduzieren könnten. Daher sei die Umlage nach Ansicht der Bundesregierung gerecht.

Viele Mieter großer Gebäude wissen aber in der Regel gar nicht, wie ihr Haus beheizt wird. Bei Wohnungsbaugesellschaften kann es sein, dass ein Gebäude mit Gas und ein anderes mit Öl beheizt wird. Die Gasumlage zahlen aber nur die Mieter, die im mit Gas beheizten Häuserblock wohnen. Das kommt einem Lotteriespiel gleich. Eine Gasumlage nach Zufallsprinzip. Möglicherweise hilft ein Blick auf die Nebenkostenabrechnung, um als Mieter herauszufinden, wie geheizt wird.

Der Lenkungsgedanke der Bundesregierung, dass von Gasumlage betroffene Gaskunden, ihren Gasverbrauch reduzieren, läuft aber ins Leere, wenn die Mieter gar nicht wissen, woher ihre Wärme genau kommt. Dies weiß gegebenenfalls der Vermieter; häufig aber auch nur der Wärmelieferant als Hersteller der Wärme.

Gasumlage verfassungswidrig: Gasumlage verstößt möglicherweise auch gegen das Europäische Beihilferecht?

Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) dürfen nach dem Europäischen Beihilferecht keine staatlichen Beihilfen bekommen. Allenfalls nur unter sehr strengen Auflagen. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Martin Riedel ist das Uniper als ein Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) einzustufen. Bisher sei nicht ersichtlich, das hier die strengen beihilferechtlichen Kriterien eingehalten wurden. Dies ist auch ein wichtiger Aspekt, warum die Gasumlage verfassungswidrig sein könnte.

Wie wird ein verfassungswidrige Gasumlage gestoppt?

Letztlich wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Gasumlage beschäftigen müssen. Verbraucher können sich zunächst nur an die ordentlichen Gerichte, wie das Amtsgericht oder Landgericht wenden. In höchstrichterlicher Instanz wird sich der Bundesgerichtshof entscheiden müssen. Möglich ist auch, dass ein Gericht, das die Gasumlage für verfassungswidrig hält, diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.

Das Verfahren wird oft als Richtervorlage bezeichnet. Es ist in Art. 100 Abs. 1 GG sowie §§ 80 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Jährlich gehen bis zu 100 Verfahren dieser Art beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie sind am Aktenzeichen „BvL“ zu erkennen.

Möglich ist, dass die Gasumlage auch im Wege einer abstrakten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Durch diese wird die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüft. Das Verfahren ist in Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 und 2a Grundgesetz (GG) und §§ 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.

Quelle:refrago, pt
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