Einfühlungsverhältnis05.09.2022

Wie lange darf Probearbeit dauern und was ist bei der Probearbeit zu beachten?Was bei Probearbeit, Einfühlungsverhältnis oder Schnupper-Praktikum zu beachten ist

In einigen Firmen werden neue Mitarbeiter erst nach einer Probearbeit angestellt. Der Bewerber oder die Bewerberin soll sich vor Ort in der Firma beweisen. Die Probearbeit ist nicht mit der Probezeit zu verwechseln. Doch was ist rechtlich bei der Probearbeit zu beachten und wie lange darf eine Probearbeit dauern?

Arbeitgeber schauen sich Bewerber*innen genau an. Ein lückenloser Lebenslauf und gute Arbeitszeugnisse oder Schulzeugnisse sind da sehr wichtig. Manch ein Arbeitgeber möchte den Bewerber oder die Bewerberin aber noch besser kennenlernen. Passt die neue Person in das Team. Kann sie sich einfügen und wie steht es tatsächlich um die Kenntnisse der Person. Um hier eine bessere Einschätzung zu erlangen, laden manche Arbeitgeber daher die neuen Mitarbeiter*innen zu einer Probearbeit ein.

Gegen eine Probearbeit ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Ein gegenseitiges Kennenlernen kann sehr nützlich für beide Seiten sein. Darum wird in diesem Zusammenhang auch oft von Einfühlungsverhältnis oder auch „Schnupper-Praktikum“ gesprochen. Es ist nicht verkehrt, wenn die zukünftigen Parteien des Arbeitsverhältnis die mögliche Zusammenarbeit für eine kurze Zeit testen. Aber wie viele Tage Einfühlungsverhältnis sind angemessen?

Probearbeiten sollte nicht länger als drei Tage gehen

Die Antwort auf die Frage nach der richtigen Dauer der Probearbeit hängt von der Art der Tätigkeit ab. Bei einfachen Arbeiten wird in der Regel bereits ein Tag Probearbeit ausreichend sein. Bei schwierigen Arbeiten und dort wo z.B. die Arbeit als Team im Vordergrund steht, können auch drei Tage Einfühlungsverhältnis sinnvoll und angemessen sein.

In Einzelfällen können auch mehr als drei Tage Probezeit sinnvoll sein. Hier sollte man aber dann besonders kritisch sein.

Die Probearbeit sollte nicht dafür genutzt werden, dass sich der Arbeitgeber eine kostenlose Arbeitskraft hält. Womit wir auch schon bei einer weiteren Frage zur Probearbeit wären:

Muss das Einfühlungsverhältnis bezahlt werden?

Der Arbeitgeber muss die Probearbeit nicht bezahlen. Es gilt insoweit natürlich auch nicht der gesetzliche Mindestlohn. Allerdings kann der Arbeitgeber freiwillig eine Entschädigung oder Aufwandsentschädigung zahlen, z.B. für Fahrtkosten oder Verpflegung. In einem solchen Fall ist es sinnvoll wenn der Arbeitgeber dies in einer schriftlichen Vereinbarung festhält, damit klar wird, dass es sich nicht um eine Vergütung für die Arbeitsleistung handelt.

Muss der Arbeitgeber die Probearbeit anmelden?

Da während des Einfühlungsverhältnis gerade kein Arbeitsvertrag zustande kommt, muss der Arbeitgeber Probearbeiten auch nicht anmelden weder beim Finanzamt noch bei den Sozialversicherungsträgern bzw. Krankenkassen.

Muss das Arbeitsamt vor dem Probearbeiten informiert werden?

Arbeitgeber müssen bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter eine Genehmigung für die Probearbeit einholen, wenn die Bewerber*in dort gemeldet ist und entsprechende Leistungen bezieht.

Probearbeiten: Versicherung des Bewerbers

Die Bewerber*in ist während der Probearbeit nicht sozialversicherungspflichtig.

Daher gilt: Hat die Bewerber*in beim Probearbeiten einen Unfall, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel nicht. Das hat z.B. auch das Sozialgericht Aachen in einem Urteil (S 8 U 26/09) festgestellt.Wird die Bewerber*in aber als „Wie-Beschäftigter“ tätig, so kann die Bewerber*in gesetzlich unfallversichert sein, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20.08.2019, Az. B 2 U 1/18 R .

Anders ist es bei Arbeitslosen: Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Das ist dann der Fall, wenn die Arbeitsagentur sie zum Probearbeiten geschickt hat.

Richtet die Bewerber*in während der Probearbeit einen Schaden an, so haftet er/sie mit der privaten Haftpflichtversicherung.

Wie ist das Verhältnis zwischen Probearbeit und Probezeit?

Eine Probezeit wird im Arbeitsvertrag geregelt. Es besteht dann also bereits ein Arbeitsverhältnis zwischen der Arbeitnehmer*in und dem Arbeitgeber. Sinn der Probezeit ist, beiden Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist zu ermöglichen. Das Arbeitsverhältnis kann also während der Probezeit schneller beendet werden.

 

 

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