Wie beantragt man eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Sie möchten eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen? Wir erklären Ihnen in 5 einfachen Schritten, wie Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bekommen.
In einer anderen Rechtsfrage auf refrago.de haben wir Ihnen erläutert, was die Gläubiger-Identifikationsnummer ist. Hier lesen Sie, wie Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten. Die Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer ist übrigens kostenlos.
1. Schritt
Rufen Sie im Internet die folgende Seite der Deutschen Bundesbank auf: https://extranet.bundesbank.de/scp/
Auf der Seite müssen Sie Hinweise zum Datenschutz und den Regelungen zur Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer zur Kenntnis nehmen und den Datenschutzregelungen zustimmen.
2. Schritt
Sie wählen dann in einer Liste eine Personengruppe aus, der Sie angehören:
- Natürliche Personen und Einzelunternehmen, Freiberufler
- Personenvereinigungen
- Juristische Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH, e.V.)
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Je nach Personengruppe, die Sie ausgewählt haben, werden Sie auf der Folgeseite nach der Rechtsform gefragt. Füllen Sie das Formular aus.
3. Schritt
Sodann werden auf der nächsten Seite Daten des Antragstellers und Daten zur Ansprechperson abgefragt. Füllen Sie die Formulare entsprechend aus. Auf der danach folgenden Seite werden Ihre Angaben nochmals zusammengefasst und Sie können sie prüfen. Stimmt alles, so setzen Sie einen Haken bei Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit vorstehender Daten. Um Spam zu vermeiden, erhalten Sie auf der Folgeseite eine Sicherheitsabfrage. Sie werden aufgefordert: Eingabe der angezeigten Zeichenfolge
Geben Sie im Eingabefeld die angezeigte Zeichenfolge ein und bestätigen Sie danach Ihre Eingabe mit einem Klick auf Antrag stellen.
4. Schritt
Ihre Daten werden nun an die Bundesbank übermittelt.
Sie erhalten wenig später eine E-Mail mit dem Betreff: Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren. In der E-Mail werden Sie aufgefordert, einen Link anzuklicken. Es heißt in der E-Mail: „Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, den folgenden Link aufzurufen und o. g. Antrag zu bestätigen; nur dann kann die Gläubiger-Identifikationsnummer zugeteilt werden“. Klicken Sie auf den Link und bestätigen Sie damit Ihre Antragstellung.
5. Schritt
Nachdem Sie Ihre Antragstellung bestätigt haben, erhalten Sie eine weitere E-Mail. Diese enthält Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer. Die E-Mail trägt den Betreff: Gläubiger-Identifikationsnummer: Mitteilungsschreiben. Als pdf-Anlage finden Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer.
ACHTUNG: Es kann einige Stunden dauern, bis Sie diese E-Mail erhalten. Möglicherweise erhalten Sie die E-Mail auch erst am nächsten Geschäftstag.
Die Mitteilung über die Gläubiger-Identifikationsnummer sollten Sie gut verwahren und müssen sie ggfs. Ihrer Hausbank vorlegen, wenn Sie SEPA-Lastschrifteinzüge durchführen möchten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 05.02.2018 meine Bestätigung zurückgesandt, aber bis heute noch keine Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten ?
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kießling
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe meine Gläuberidentifikationsnummer schon 2 mal
beantragt und keine Rückmeldung erhalten!
Habern Sie meinen Antrag nicht erhalten?
Gruß Renate Eichhorn
Brautmoden Nicole Waghäusel
Nein, refrago hat den Antrag nicht erhalten. Wieso auch? Der Antrag sollte ja an die Bundesbank gehen, nicht an refrago.