Flüchten26.05.2016

Gefängnisausbruch: Ist das Ausbrechen aus einem Gefängnis für einen Strafgefangenen strafbar?

Wer als Strafgefangener im Gefängnis eine mehrjährige Haftstrafe absitzen muss, kann auf die Idee kommen seine Haftzeit durch einen Ausbruch erheblich zu verkürzen. Tatsächlich kommt es immer wieder einmal zu einem Gefängnisausbruch. Doch macht sich der Strafgefangene dadurch strafbar?

Ist das Ausbrechen aus einem Gefängnis für einen Strafgefangenen strafbar?

Der Ausbruch aus einem Gefängnis ist als solcher nicht strafbar. Anders sieht es dagegen mit Begleit- bzw. Folgetaten aus, die ein Häftling unter Umständen begehen muss, um in Freiheit zu gelangen.

Muss ein Strafgefangener zum Beispiel zuerst die Gitterstäbe vor seiner Zelle zersägen, begeht er dadurch eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Entwendet er einen PKW, um dadurch schneller fliehen zu können, macht er sich wegen Diebstahls (§ 242 StGB) strafbar.

Schlägt der Häftling einen Gefängniswärter nieder, begeht er eine Körperverletzung (§ 223 StGB). Ein Strafgefangener wird sich in der Regel einer Straftat schuldig machen, wenn er versucht aus dem Gefängnis auszubrechen, zwingend ist dies jedoch nicht.

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