Gekündigt22.05.2015

Sollte ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitgebers klagen?

In den seltensten Fällen wird ein Arbeitnehmer mit der Kündigung durch den Arbeitgeber einverstanden sein. Denn er verliert dadurch nicht nur seine finanzielle und zum Teil auch soziale Grundlage, oft empfindet der Arbeitnehmer die Kündigung darüber hinaus als ungerechtfertigt. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um durch das Arbeitsgericht feststellen zulassen, ob die Kündigung wirksam ist. Doch lohnt sich eine solche Klage immer?

Sollte ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitgebers klagen?

Eine Klage gegen die Kündigung des Arbeitgebers ist in der Regel durchaus sinnvoll. Zwar wird es regelmäßig nicht darauf ankommen, in das Beschäftigungsverhältnis zurückzukehren. Vielmehr ist eine Kündigungsschutzklage in dem meisten Fällen darauf gerichtet, eine Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hat der gekündigte Arbeitnehmer zwar grundsätzlich nicht. Jedoch kann der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, den Kündigungsschutzprozess ohne ein Urteil des Arbeitsgerichts zu beenden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Kündigung zu Unrecht erfolgte und daher ihre Wirksamkeit mehr als fraglich erscheint. In einem solchen Fall wird sich der Arbeitgeber regelmäßig nicht vor einem Vergleich inklusive Zahlung einer Abfindung verschließen.
Die Zahlung einer Abfindung kann zwar auch innerhalb eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden. Dies kann für den Arbeitnehmer aber nachteilig sein, da ihm in diesem Fall eine Sperre von der Agentur für Arbeit droht. Innerhalb der Sperrzeit kommt es zu keiner Auszahlung von Arbeitslosengeld. Um dies zu verhindern, kann der Arbeitnehmer versuchen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung zu erhalten. Wird nämlich das Arbeitsverhältnis durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht beendet, verhängt die Arbeitsagentur keine Sperre.
Mehr zum Thema Abfindung finden Sie hier: Beendigung eines Arbeits­verhältnisses: Hat man als Arbeit­nehmer einen Anspruch auf eine Abfindung?

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