Hat man als Arbeitsloser auch Urlaub?
Wer arbeitslos ist, möchte durchaus auch mal in den Urlaub fahren. Doch ist dies einfach so möglich? Immerhin sollte er sich doch darum bemühen eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Wer aber im Urlaub ist, kann keine Vorstellungsgespräche wahrnehmen. Muss ein Arbeitsloser daher stets zu Hause bleiben, um jederzeit auf Jobangebote reagieren zu können?
Hat man als Arbeitsloser auch Urlaub?
Ein Arbeitsloser hat keinen Anspruch auf Urlaub, wie etwa ein Arbeitnehmer. Dies sieht das Sozialgesetzbuch nicht vor. Er kann jedoch bei der zuständigen Arbeitsagentur seine Abwesenheit vom Wohnort beantragen. Die Erlaubnis zur Abwesenheit kann zusammenhängend für eine Dauer von bis zu drei Wochen erteilt werden, ohne dass der Arbeitslose seinen Anspruch auf ALG I verliert. Die Abwesenheit kann auch bis zu sechs Wochen andauern. In diesem Fall verliert der Arbeitslose jedoch ab der dritten Woche seinen Leistungsanspruch. Wer länger als sechs Wochen abwesend ist, verliert seinen Leistungsanspruch für die gesamte Zeit seiner Abwesenheit. Zudem muss sich der Arbeitslose in einem solchen Fall wieder persönlich arbeitssuchend melden.
Wie kann der Antrag auf Ortsabwesenheit gestellt werden?
Der Antrag auf Ortsabwesenheit sollte eine Woche vor Reisebeginn beantragt werden. Wer ohne Zustimmung verreist, riskiert die Streichung von Leistungen. Ferner kann die Arbeitsagentur bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Der Zweck der kurzfristigen Antragsstellung liegt darin, dass sich mögliche Jobperspektiven in der Regel kurzfristig ergeben. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass oberstes Ziel des Arbeitslosen das Finden einer Anstellung ist. Eine Ortsabwesenheit wird daher dann nicht gestattet, wenn dadurch ein Vorstellungsgespräch platzt, sich eine Arbeitsaufnahme verzögert oder sich eine berufliche Weiterbildung verschiebt.