Kann ein Arbeitnehmer von Teilzeitbeschäftigung in Vollzeit wechseln?
Es kommt vor, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verringert. Dies kann ganz unterschiedliche Gründe haben. So entscheiden sich vor allem Frauen für eine Teilzeitbeschäftigung, die ihnen neben dem Beruf auch noch Zeit für Kinder und Familie lässt. Doch ist es möglich von der Teilzeitbeschäftigung wieder in die Vollzeitbeschäftigung zu wechseln?
Kann ein Arbeitnehmer von Teilzeit in Vollzeit wechseln?
Ohne Einverständnis des Arbeitgebers ist es einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht möglich, von der Teilzeitbeschäftigung zurück in die Vollzeitbeschäftigung zu wechseln. Möglich ist dies aber zum Beispiel aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung, die zum Zeitpunkt der Arbeitszeitverringerung getroffen wurde. Ist etwa die Teilzeitbeschäftigung nur befristet gewesen, so kann der Arbeitnehmer automatisch in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren.
Eine weitere Möglichkeit gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) her. Hat nämlich der Arbeitnehmer den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt, so muss ihn der Arbeitgeber nach § 9 TzBfG bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugen. Voraussetzung dafür ist somit, dass der Arbeitnehmer ebenso gut für die Stelle geeignet ist wie andere Bewerber. Zudem dürfen keine dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.