Freiheitsstrafe19.02.2019

Was versteht man unter der Halb­strafen­regelung?

Was ist unter dem Begriff der Halb­strafen­regelung zu verstehen?

Was versteht man unter der Halb­strafen­regelung?

Unter der Halb­strafen­regelung versteht man die Aussetzung einer Freiheits­strafe auf Bewährung, wenn die Hälfte der Strafe verbüßt ist. Geregelt ist diese Möglichkeit in § 57 Abs. 2 des Straf­gesetz­buches. Folgende Voraus­setzungen müssen vorliegen:

  • die Freiheits­strafe ist zur Hälfte bzw. zu mindestens sechs Monaten verbüßt

  • die Straf­aussetzung kann unter Berücksichtigung des Sicherheits­interesses der Allgemeinheit ver­antwortet werden

  • die verurteilte Person willigt ein

Zudem muss alternativ eine der beiden folgenden Voraus­setzungen gegeben sein:

  • die verurteilte Person verbüßt erstmals eine Freiheits­strafe, welche zwei Jahre nicht übersteigt oder

  • die Gesamt­würdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Straf­vollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen, die eine Straf­aussetzung recht­fertigen

#1459 (714)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert