Gefängnis­strafe12.09.2017

Was bedeutet lebenslange Freiheits­strafe?

Bei bestimmten Straftat­beständen droht einem Täter lebenslange Freiheits­strafe. So etwa beim Mord (§ 211 StGB) oder sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB). Doch was bedeutet das eigentlich? Ist damit wirklich lebenslang, also bis zum Tod, gemeint oder gibt es nicht vielmehr eine zeitliche Beschränkung?

Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Prozess ihre Strafanträge gestellt. Für Beate Zschäpe fordern die Ankläger eine lebenslange Freiheitsstrafe. Doch was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe?

Was bedeutet lebenslange Freiheits­strafe?

Bei einer lebens­langen Freiheits­strafe gibt es grund­sätzlich keine zeitliche Obergrenze. Sie dient gerade zur Abgrenzung zu einer zeitigen Freiheits­strafe, die maximal 15 Jahre beträgt (vgl. § 38 StGB). Das bedeutet, dass ein Straf­gefangener grund­sätzlich bei Verurteilung zu einer lebens­langen Freiheits­strafe bis zu seinem Tod in Haft bleibt.

Das Bundes­verfassungs­gericht hielt dies jedoch für unzulässig. Ein Straf­gefangener dürfe nicht für den Rest seines Lebens in Haft bleiben, ohne Aussicht auf eine Haft­entlassung. Das Gericht verlangte daher die Schaffung einer Regelung, wonach ab einer bestimmten Zeit der Strafrest auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Dem kam der Gesetzgeber mit § 57a StGB nach. Nach dieser Vorschrift kann die Voll­streckung des Restes einer lebens­langen Freiheits­strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn:

  • fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

  • nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Voll­streckung gebietet,

  • dies unter Berücksichtigung des Sicherheits­interesses der Allgemeinheit ver­antwortet werden kann und

  • die verurteilte Person einwilligt.

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Quelle:refrago/rb
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