Mieterhöhung12.09.2017

Wie oft darf bei einer Staffel­miete die Miete erhöht werden?

Bei einer Staffel­miete wird die Höhe der Miete für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe zwischen den Miet­vertrags­parteien schriftlich vereinbart. Dies bedeutet zum Beispiel, dass sich die Miete nach einer gewissen Zeit automatisch erhöhen kann. Doch wie oft darf bei einer Staffel­miete die Miete erhöht werden?

Wie oft darf bei einer Staffel­miete die Miete erhöht werden?

Sowohl der Vermieter als auch der Mieter kann bei einer Staffel­miete keinen beliebigen Zeitpunkt für eine Erhöhung der Miete vereinbaren. Vielmehr muss gemäß § 557a Abs. 2 BGB zwischen zwei Staffeln mindestens ein Jahr liegen. Alles darüber hinaus kann zwischen den Miet­vertrags­parteien festgelegt werden. Dies hat seinen Grund darin, dass der Mieter vor ständigen kurz­fristigen Mieterhöhungen geschützt werden soll.

Der Beginn jeder neuen Staffel muss mit einem genauen Datum angegeben werden. Das bedeutet, dass sämtliche vereinbarten Staffeln genannt werden müssen. Zu beachten ist ferner, dass nach § 557a Abs. 1 BGB in der Vereinbarung die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag (Bsp.: Euro) enthalten sein muss. Eine Angabe in Prozent ist daher unzulässig. Wird gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoßen, ist die Staffel­miete unwirksam. In diesem Fall gilt die Ausgangs­miete und nicht etwa die orts­übliche Vergleichs­miete.

Wie hoch darf eine Staffel sein?

Theoretisch kann die Miete von 350,- Euro auf 500,- Euro in der ersten Staffel steigen. Allerdings ist § Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) zu beachten. Danach darf die jeweilige Staffelmiete nicht mehr als 20 Prozent über der einschlägigen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

In Orten, Mietpreisbremse-Städteliste: Wo gilt die Mietpreisbremse? In welcher Stadt oder Gemeinde wurde die Mietpreisbremse eingeführt?, ist bei der Staffel § 556d BGB ff. zu beachten. Eine Staffel über 10 Prozent über der aktuellen ortsüblichen Miete würde gekappt (§ 557a Abs. 4 BGB).

Sind Mieterhöhungen neben der Staffelmiete erlaubt?

Während der Laufzeit der Staffelmiete sind keine zusätzlichen Mieterhöhungen mit Ausnahme von der Erhöhung der Betriebskosten zulässig. Es darf auch keine Modernisierungsmieterhöhung in dieser Zeit erfolgen.

Quelle:refrago/rb/pt
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